Lohnsteuerabzug

Arbeitnehmer sind in Deutschland in der Regel lohnsteuerpflichtig. Der Lohnsteuerabzug läuft über den Arbeitgeber, welcher die Lohnsteuer berechnet und an das Finanzamt abführt.
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Lohnsteuerabzug Definition

Arbeitnehmer sind in Deutschland in der Regel lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuer ist also eine Einkommenssteuer, die von nicht selbständigen Erwerbstätigen erhoben wird. Der Fiskus treibt dieses Geld sehr leicht ein – Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuer ihrer Angestellten zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Dieses Verfahren wird als Lohnsteuerabzug bezeichnet.

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Der Lohnsteuerabzug in der Praxis

Jeder Arbeitnehmer erhält vom Finanzamt eine Lohnsteuerkarte, auf der seine wichtigsten steuerlichen Merkmale verzeichnet sind. Dazu zählen vor allem die Lohnsteuerklasse, die Kirchensteuer, Kinderfreibeträge sowie andere eingetragene Freigrenzen. Heute sind die Lohnsteuerkarten bereits digital erhältlich. Auf der Grundlage dieser Angaben ermittelt der Arbeitgeber die Lohnsteuerpflicht seines Angestellten. Er ist verpflichtet, monatlich oder quartalsweise die Höhe der Lohnsteuer an das Finanzamt zu melden und für die Zahlung zu sorgen. So sichert sich der Staat zeitnah seine Steuereinnahmen und verhindert unkorrekte Steuererklärungen.

Die steuerlichen Merkmale der Lohnsteuerkarte haben maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der persönlichen Steuerschuld. Die Steuerpflichtigen werden in Lohnsteuerklassen eingeteilt:

  • Lohnsteuerklasse I: alle ledigen bzw. geschiedenen Arbeitnehmer
  • Lohnsteuerklasse II: alleinerziehende Steuerpflichtige
  • Lohnsteuerklasse III: auf Antrag für verheiratete Arbeitnehmer, wenn der andere Ehepartner die Steuerklasse V wählt
  • Lohnsteuerklasse IV: verheiratete Angestellte, wenn beide Partner verdienen
  • Lohnsteuerklasse V: für verheiratete Arbeitnehmer, der andere Ehepartner wählt Steuerklasse III
  • Lohnsteuerklasse VI. gilt für Angestellte mit mehreren Jobs

Grundlage für die Lohnbuchhaltungen der Arbeitgeber, die den Lohnsteuerabzug berechnen, sind die aktuell geltenden Einkommenssteuertabellen. In Deutschland gibt es ein progessives Lohnsteuersystem – wer mehr verdient, soll auch mehr Steuern bezahlen. Für Geringverdiener bleiben Lohneinnahmen bis zur Höhe des Grundfreibetrages unversteuert. 2017 liegt dieser Satz bei 8.820 Euro für Alleinstehende. Hinzu kommen Freibeträge, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen worden sind. Beträge darüber hinaus unterliegen der Steuerpflicht. In unserem Land beträgt der Eingangssteuersatz 14 Prozent. Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen müssen den Spitzensteuersatz von 42 bzw 45 Prozent bezahlen.

Die Lohnsteuer ist eine Jahressteuer. Um die Belastung gleichmäßig zu verteilen, wird die Steuer in Monatsbeträgen einbehalten. Die genaue Höhe kann der Steuerpflichtige auf seiner Lohnabrechnung nachlesen. Mit der letzten Abrechnung im Dezember wird automatisch die Jahressteuer ermittelt und die Differenz zur bereits bezahlten Lohnsteuer einbehalten. Wer keine Werbungskosten geltend machen möchte, muss daher nicht unbedingt eine Lohnsteuererklärung abgeben. Doch der Aufwand für die tägliche Fahrt mit dem PKW zu Arbeit oder die Kosten für Fortbildungen sowie entstandene außergewöhnliche Belastungen können die persönliche Schuld des Steuerpflichtigen noch mindern. Für den Lohnsteuerjahresausgleich muss der Arbeitgeber eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen.