Kindergeld

Das Kindergeld hat zum Ziel ein steuerliches Existenzminimum für Kinder zu sichern. Informieren Sie sich zum Kindergeldanspruch und den geltenden Regelungen und nutzen Sie unseren kostenlosen Kindergeldrechner zur Berechnung der steuerlichen Ausgleichszahlung!
Kindergeld: Kindergeldrechner

© Marco2811 / Adobe Stock


Entgegen der weit verbreiteten Meinung stellt das Kindergeld keine Sozialleistung dar. Vielmehr gehört es zu jenen Familienleistungen, die eine steuerliche Ausgleichszahlung zur Folge haben. Die Idee dahinter ist, die Grundversorgung der im Land lebenden Kinder von Geburt an zu bieten. Der folgende Artikel bietet einen Einstieg in das Thema und zeigt auf, wie sich der Kindergeldrechner am besten einsetzen lässt.

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Definition: Was ist Kindergeld?

Beim Kindergeld handelt es sich um eine steuerliche Ausgleichszahlung, die zum Ziel hat, ein steuerliches Existenzminimum für Kinder zu sichern. Sie steht allen Eltern oder Erziehungsberechtigten in Deutschland zu, die als gesetzliche Kindervertreter handeln. Auch ausländische Staatsangehörige sind antrags- und bezugsberechtigt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Warum gibt es Kindergeld?
Als Sozialstaat ist Deutschland aktiv bemüht, eine gerechte Steuerbelastung und damit soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Um dies zu verwirklichen, sichert Deutschland allen Bürgern ein steuerfreies Existenzminimum. Familien mit Kindern bekommen entweder den Kinderfreibetrag als Steuervergünstigung oder eine monatliche Auszahlung in Form von Kindergeld.

Wie unterscheiden sich Kindergeld und Elterngeld?

Während das Kindergeld eine Steuervergünstigung ist, die allen Eltern oder Erziehungsberechtigten in Deutschland einkommensunabhängig zusteht, handelt es sich beim Elterngeld um einen finanziellen Ausgleich.

Dieser richtet sich an frisch gebackene Eltern, die aufgrund der Geburt ihres Kindes eine Erwerbstätigkeit gänzlich aufgeben oder eine Teilzeitarbeit wahrnehmen müssen. Die Höhe des Elterngeldes hängt vom vorherigen Einkommen im Bemessungszeitraum ab und kann bei 65 bis 100 Prozent liegen.

Das Elterngeld unterteilt sich in Basiselterngeld, das für die ersten 12 Monate nach der Entbindung zusteht, und in ElterngeldPlus, das bis zu 24 Monate gilt. Es bleibt den Eltern überlassen, für welche Variante sie sich entscheiden. Auch eine Kombination aus diesen zwei Varianten ist möglich.

Gut zu wissen: Kindergeld und Elterngeld sind unabhängig voneinander
Beide Förderungen haben keinen Einfluss aufeinander. Daher können das Kindergeld und das Elterngeld gleichzeitig beantragt und bezogen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag werden eingesetzt, um jede Familie finanziell und steuerlich zu begünstigen. Der größte Unterschied zwischen beiden Varianten der Familienleistungen besteht in Folgendem:

  • Das Kindergeld ist antragspflichtig und wird einem Elternteil monatlich für den gesamten Anspruchszeitraum ausgezahlt.
  • Der Kinderfreibetrag kommt bei der Berechnung der Einkommenssteuer zum Einsatz, indem er die zu zahlende Einkommenssteuer senkt.

Aber Achtung: Beide Varianten lassen sich nicht miteinander kombinieren! Dies bedeutet, dass Antrags- und Bezugsberechtigte nicht das Kindergeld beziehen und gleichzeitig den vollen Kinderfreibetrag von der Einkommenssteuer absetzen können.

Die Aufgabe des zuständigen Finanzamtes ist es, das bereits ausgezahlte Kindergeld mit dem sich durch den Kinderfreibetrag ergebenden Steuervorteil zu verrechnen. Dies erfolgt automatisch nach der jährlichen Abgabe der Steuererklärung.

Das Einkommenssteuergesetz und das Bundeskindergeldgesetz bilden die rechtliche Grundlage für das Kindergeld und den Kinderfreibetrag.

Online Kindergeldrechner: Kindergeldrechner 2022

Der Online Kindergeldrechner von Papershift unterstützt Antragsstellende dabei, die Berechnung der Höhe dieser Familienleistung schnell und einfach durchzuführen. Dieses praktische Tool ist besonders hilfreich, wenn Antragsstellende in neuen Familienkonstellationen leben oder volljährige Kinder haben.

Der Online Kindergeldrechner setzt folgende Angaben voraus:

  • Berechnungszeitraum (Jahr, für welches diese Familienleistung beantragt wird)
  • Anzahl der Kinder (unter Berücksichtigung der Zählkinder)
  • Alter und aktueller Status jedes zu berücksichtigenden Kindes

Der Online Kindergeldrechner von Papershift kann kostenlos genutzt werden und ist jederzeit verfügbar.

Kindergeldrechner: So nutzen Sie den Online Rechner

  1. Wählen Sie zunächst aus, ob Sie das Kindergeld pro Monat oder pro Jahr berechnen wollen.
  2. Geben Sie an für welches Jahr die Berechnungsgrundlage ist.
  3. Tragen Sie die Anzahl ihrer Kinder in den Kindergeldrechner ein.
  4. Wählen Sie für jedes einzelne Kind die passende Option im Dropdown aus, z.B.: Zählkind, unter 18 Jahre.
  5. Klicken Sie zur abschließenden Berechnung des Kindergeldes auf den Button „Kindergeld berechnen“.

Was sind Zählkinder bei der Kindergeldberechnung?

Als Zählkinder werden Kinder eines neuen Partners/einer neuen Partnerin bezeichnet, die bei der Berechnung der Höhe des Kindergeldes mitzählen. Dabei müssen sie nicht in der das Kindergeld beantragenden Familie leben. Zählkinder sind vor allem in Patchworkfamilien zu finden.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Einen Kindergeldanspruch haben die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte für alle Kinder, die im Haushalt der Familie leben. Hier angesprochen sind nicht nur leibliche Kinder, sondern auch Adoptivkinder, Enkelkinder, Pflegekinder und Stiefkinder. Außerdem wird vorausgesetzt, dass berechtigte Personen

  • den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben;
  • unbeschränkt steuerpflichtig sind, falls sie im Inland weder den Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Sowohl für Ausländer in Deutschland als auch für im Ausland lebende Deutsche, die obige Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen, gelten besondere Regelungen. Diese sind im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ausführlich beschrieben.

Wann beginnt der Anspruch auf Kindergeld und wann endet er?

Generell besteht ein Anspruch auf Kindergeld mit dem Geburtstag des Kindes. Die Beantragung dieser Familienleistung ist daher kurz nach der Entbindung möglich. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Kindergeldanspruch verfällt, wenn die Antragsstellung später erfolgt. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt das Kindergeld bis zu vier Jahren rückwirkend. In der Regel endet der Anspruch auf Kindergeld mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.

Für volljährige Kinder gelten neue Voraussetzungen: Die Auszahlung des Kindergelds ist bis zum 25. Lebensjahr möglich, wenn das Kind eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilligenjahr absolviert. Des Weiteren kann der Kindergeldanspruch bis zum 21. Lebensjahr verlängert werden, wenn sich das Kind im Anschluss an den Schulbesuch als ausbildungs- oder arbeitssuchend meldet. Bei nicht versorgungsfähigen Kindern mit Behinderung gilt hingegen keine Altersgrenze.

Praxisbeispiele im Überblick: Für welche Kinder besteht konkret Anspruch?

Adam, Student der Medizin, 29 Jahre alt

Adam studiert die Medizin seit neun Jahren. Er hat die Regelstudienzeit überschritten und ist älter als 25 Jahre alt. Aus letzterem Grund entsteht kein Anspruch auf Kindergeld.

Elke, Azubi, 19 Jahre alt

Elke absolviert derzeit ihre Berufsausbildung, die sie unmittelbar nach Schulabschluss begonnen hat. Als Auszubildende hat sie einen Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr.

Manfred, arbeitslos, 23 Jahre alt

Manfred bleibt seit Schulabschluss als ausbildungs- und arbeitssuchend gemeldet. Nach Vollendung des 21. Lebensjahres verlor er seinen Anspruch auf Kindergeld.

Tilda, mit Behinderung, 26 Jahre alt

Tilda leidet seit Geburt an unter einer Behinderung, die es unmöglich macht, sich eigenständig zu versorgen. Deshalb hat sie einen Anspruch auf Kindergeld ohne Altersgrenze.

Wer zahlt das Kindergeld?

Für die Auszahlung des Kindergeldes sind Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst beantragen das Kindergeld direkt bei ihrem Dienstherren und erhalten es zusammen mit zustehenden Bezügen. § 66 Einkommensteuergesetz (EStG) besagt, dass das Kindergeld monatlich auszuzahlen ist und zwar über den Zeitraum, in dem Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Achtung: Wie moderne Familienkonstellationen berücksichtigt werden
Die Familienkasse zahlt das Kindergeld nur an jenen Elternteil aus, bei dem das Kind oder die Kinder leben. Dies gilt besonders bei mehr komplizierten Familienkonstellationen wie Patchworkfamilien zu beachten.

Wie und wo beantragt man das Kindergeld?

Um das Kindergeld zu erhalten, müssen die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte es bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Wie oben erwähnt, tun Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst dies direkt bei ihrem Dienstherren. Im Fall von Familienkassen kann die Bearbeitung des Antrags von vier bis sechs Wochen dauern.

Seit 2018 gibt es zwei wichtige Neuerungen, die antragsstellende Personen nicht außer Acht lassen sollten: Erstens besteht eine Möglichkeit, den Antrag auf Kindergeld online zu stellen. Zweitens ist es nur noch erlaubt, diese Familienleistung für die letzten sechs Monate vor Beantragung auszuzahlen. Die Antragsstellung ist nach wie vor für vier Jahre rückwirkend möglich.

Für die korrekte Antragsstellung bedarf es auch der elfstelligen Steuer-Identifikationsnummer des Kindes. Die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte bekommen diese erst nach Erhalt der Geburtsurkunde vom Bundeszentralamt für Steuern. Auf die erwähnte Steuer-Identifikationsnummer des Kindes muss man in der Regel zwei bis drei Wochen warten.

Zudem wird erfordert, dass antragsstellende Personen genaue Angaben zum Familienstand, zu vorherigen im Haushalt lebenden Kindern sowie zu eventuellen Zählkindern machen. Schließlich verlangen die Familienkassen eine Unterschrift beider Elternteile. Ist dies aus welchen Gründen auch immer unmöglich, muss eine Begründung oder ein Gerichtsbeschluss vorgelegt werden.

Gut zu wissen: Die Familienkassen stellen Antragsformulare zur Verfügung. Diese können der Website entnommen, als PDF ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Alternativerweise können antragsstellende Personen Formulare bei den Familienkassen nutzen oder diese per Post zuschicken lassen.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Seit dem 1. Januar 2021 beträgt das Kindergeld 219 Euro für das erste und zweite Kind. Ab dem dritten Kind erhöht sich diese Familienleistung auf 225 Euro. Bei vier und mehr Kindern erhalten die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte 250 Euro.

Aufgrund der gestiegenen Energiepreise wurde Familien ab Juli 2022 neben dem Kindergeld ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind gewährt. Ein Anspruch auf Kindergeld zumindest in einem Monat während des Jahres 2022 stellt eine Voraussetzung für den Kinderbonus dar. Es gilt anzumerken, dass der Kinderbonus nicht antragspflichtig ist und mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird.

Achtung: Die Höhe des Kindergelds wird stets auf Basis des zweijährlichen Existenzminimumsberichts der Bundesregierung angepasst. Deshalb lohnt es sich, auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen zu sein.

Wie hoch ist das Kindergeld im Jahr 2022?

Für 2022 bleibt die Höhe dieser Familienleistung unverändert. Daher bekommen die Eltern und andere Erziehungsberechtigte 219 Euro für ihr erstes und zweites Kind. Ab dem dritten Kind haben sie ein Recht auf 225 Euro. 250 Euro steht ihnen ab dem vierten Kind zu.

Wie hoch ist das Kindergeld ab 2023?
Die Bundesregierung plant die Erhöhung des Kindergeldes ab 2023 und begründet dies mit dem Wunsch, den negativen Konsequenzen der steigenden Inflation in Deutschland entgegenzuwirken. Folglich erhöht sich das Kindergeld ab 1. Januar 2023 auf 237 Euro für die ersten drei Kinder. Ab dem vierten Kind bleibt es hingegen unverändert bei 250 Euro.

Welche Faktoren sind für die Höhe des Kindergeldes relevant?

Die Höhe dieser Familienleistung richtet sich vor allem nach Anzahl der Kinder unter Berücksichtigung der Anspruchsvoraussetzungen. Dabei gilt die folgende Regel: Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto mehr Kindergeld den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten zusteht. Wie bereits angedeutet, werden bei der Berechnung des Kindergelds nicht nur leibliche Kinder, sondern auch Adoptivkinder, Enkelkinder, Pflegekinder und Stiefkinder berücksichtigt.

Kindergeldberechnung ohne Online Kindergeldrechner

Wie bereits oben erläutert, werden für die korrekte Berechnung der Höhe des Kindergeldes die folgenden Parameter benötigt:

  • Berechnungszeitraum
  • Anzahl der Kinder
  • Alter und aktueller Status jedes Kindes

Ein Rechenbeispiel:

Frau Ulrike erzieht alleine ihre zwei Söhne im Alter von acht und zehn Jahren, die derzeit in der Volksschule sind. Für 2022 stehen ihr 219 Euro pro Kind zu. Weil sie mit ihrem neuen Lebenspartner einen gemeinsamen Haushalt führt, wird auch seine sich in Ausbildung befindende fünfzehnjährige Tochter aus der vorherigen Beziehung bei der Ermittlung der Höhe des Kindergeldes berücksichtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob seine Tochter zusammen mit einer neuen Lebenspartnerin lebt. Sie gilt als Zählkind, auch wenn sie bei ihrer leiblichen Mutter bleibt. Daher bekommt Frau Ulrike nicht nur 219 Euro für ihre zwei Söhne, sondern zusätzlich auch 225 Euro für Tochter der Patchworkfamilie ausgezahlt.

Die Höhe des Kindergeldes berechnet sich wie folgt:

219 Euro x 2 (zwei Söhne) = 438 Euro

225 Euro x 1 (Tochter der Patchworkfamilie) = 225 Euro

438 Euro + 225 Euro = 663 Euro (monatlich für das Jahr 2022)

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Die häufigsten Fragen zum Thema Kindergeld

Wie hoch ist diese Familienleistung seit 2021?

Seit 2021 beträgt das Kindergeld 219 Euro für zwei erste Kinder. Ab dem dritten Kind erhöht sich der Kindergeldanspruch auf 225 Euro und ab dem vierten Kind auf 250 Euro. Im Jahr 2022 finden keine Veränderungen statt.

Wird diese Familienleistung im Jahr 2023 erhöht?

Die Antwort lautet Ja. Die Bundesregierung sieht wegen der steigenden Inflation eine Erhöhung dieser Familienleistung vor. Ab 1. Januar 2023 soll das Kindergeld für die ersten drei Kinder gleich hoch sein und auf 237 Euro steigen. Ab dem vierten Kind bleibt es bei 250 Euro.

Wieviel Kindergeld bekommt man 2022 für acht Kinder?

Die Höhe dieser Familienleistung ist von der Anzahl der Kinder in der Familie abhängig. Für die ersten zwei Kinder stehen insgesamt 438 Euro (219 Euro x 2) zu. Für das dritte Kind sind es 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Daraus folgt, dass Bezugsberechtigte für acht Kinder 1.913 Euro monatlich ausgezahlt bekommen.

Zählt diese Familienleistung als Einkommen?

Auch wenn das Kindergeld von jeder berechtigten Familie einkommensunabhängig bezogen wird, ist individuell zu prüfen, ob es als Einkommen zählt. Grundsätzlich gilt Folgendes: Bezieht ein Elternteil Leistungen nach dem Harts-IV-Gesetz, erfolgt die Anrechnung von Kindergeld auf den Bedarf des Kindes. Im Fall von BAföG bleibt diese Familienleistung unberücksichtigt. Im Rahmen der Forderung nach Kindesunterhalt ist die Hälfte des Kindergeldes abzuziehen.

Wie lang darf die Zeit zwischen den Ausbildungsabschnitten sein?

§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG besagt, dass in der Zeit von höchstens vier Monaten zwischen Schulabschluss und Beginn von Ausbildung oder Studium ein Anspruch auf diese Familienleistung weiterhin besteht. Unternimmt das Kind eine längere Pause (zum Beispiel aufgrund von Au-pair im Ausland oder Work-and-Travel-Programm) entfält ein Anspruch auf Kindergeld.

Wird ein Job des Kindes bei dieser Familienleistung angerechnet?

Eine geringfügige Beschäftigung des Kindes (Minijob) wirkt sich nicht negativ auf den Kindergeldanspruch aus. Allerdings muss das Kind beachten, dass seine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht 20 Stunden überschreitet.



Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.