Urlaub oder arbeitsfrei zu Karneval: Das ist zu beachten

Wer an Fasching, Fastnacht oder Karneval lieber feiern statt arbeiten möchte, kann sich nicht darauf verlassen, vom Arbeitgeber frei zu bekommen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für arbeitsfreie Karnevalstage.
Karneval

© Kotarl / Adobe Stock

Urlaub oder arbeitsfrei zu Karneval: Das ist zu beachten

Wer an Fasching, Fastnacht oder Karneval lieber feiern statt arbeiten möchte, kann sich nicht darauf verlassen, vom Arbeitgeber frei zu bekommen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für arbeitsfreie Karnevalstage.

In den Karnevalshochburgen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern hat die Zeit zwischen dem Schmutzigen Donnerstag und dem Aschermittwoch eine besondere Bedeutung. Es wird ordentlich gefeiert, was sich nicht immer mit dem Erscheinen am Arbeitsplatz in Einklang bringen lässt. Allerdings besteht kein Anspruch auf eine Freistellung an den Karnevalstagen – auch nicht in den Regionen, in denen der Brauch besonders verbreitet ist. So zählt zum Beispiel der Rosenmontag nirgends in Deutschland als gesetzlicher Feiertag.

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Verschiedene Grundlagen für die Freistellung an Karneval möglich

Dennoch können Arbeitnehmer in verschiedenen Fällen Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung haben. Das gilt zum Beispiel dann, wenn solche Regelungen im Tarif- oder Arbeitsvertrag vorgesehen sind.

Ein weiterer Grund für arbeitsfreie Karnevalstage kann die sogenannte betriebliche Übung sein. Darunter werden sich regelmäßig wiederholende Leistungen eines Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern verstanden. Hat ein Arbeitgeber in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren Freistellungen zu Karneval gewährt, führt dies auf Grundlage des Gewohnheitsrechts zu einer Erwartungshaltung der Belegschaft, dass sie auch zukünftig mit einer Freistellung rechnen können.

Manche Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern an Karnevalstagen wie am Rosenmontag oder am Faschingsdienstag arbeitsfreie Zeit. Dabei handelt es sich allerdings um eine freiwillige Leistung, auf welche die Arbeitnehmer keinen Anspruch haben.

Und schließlich gibt es natürlich auch die Möglichkeit, Urlaub für die Karnevalszeit einzureichen. Befindet sich der Arbeitsort in oder in der Nähe einer Karnevalshochburg, ist allerdings damit zu rechnen, dass viele Kollegen in dieser Zeit Urlaub nehmen möchten. Deshalb ist es zu empfehlen, frühzeitig Urlaub einzureichen und Werkzeuge wie einen Urlaubsplaner zu nutzen. Diese helfen sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern dabei, den Überblick über bestehende, geplante und beantragte Abwesenheiten zu behalten.

Grundsätzlich ist es für Feierwillige besser, sich zur Karnevalszeit frei zu nehmen, als müde und eventuell alkoholisiert am Arbeitsplatz zu erscheinen. Hier sollten sich Mitarbeiter mit ihrem Arbeitgeber rechtzeitig abstimmen.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.