Freistellung

Mit Freistellung ist gemeint, dass ein Arbeitnehmer von seiner Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung entbunden wird. Die Freistellung kann entweder für einen bestimmten Zeitraum gelten oder dauerhaft sein.
Freistellung vom Arbeitsverhältnis

Wird ein Arbeitnehmer freigestellt, muss er weder seine Arbeitsleistung erbringen und noch am Arbeitsplatz präsent sein. Die Entbindung von der Arbeitspflicht kann dauerhaft sein oder für einen bestimmten Zeitraum einvernehmlich zwischen beiden Parteien vereinbart werden. Außerdem sieht das Arbeitsrecht vor, dass ein Arbeitgeber in manchen Ausnahmefällen einseitig eine Freistellung aussprechen kann. Dieser Beitrag bietet eine Einführung ins Thema Freistellung und stellt die wichtigsten einzuhaltenden Regeln dar.

Definition: Was bedeutet Freistellung?

Mit Freistellung (auch Suspendierung genannt) ist gemeint, dass ein Arbeitnehmer von seiner Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung entbunden wird. Die Freistellung kann entweder für einen bestimmten Zeitraum gelten oder dauerhaft sein.  Je nach Form der Arbeitsbefreiung behält die betroffene Arbeitskraft den Anspruch auf Vergütung oder muss auf diese verzichten.

Schließlich kann die Entbindung von der Arbeitspflicht einseitig von einem Arbeitgeber angeordnet werden, um zum Beispiel Unternehmensgeheimnisse zu schützen und den reibungslosen Ablauf der Arbeitsprozesse zu gewährleisten. Auf der anderen Seite räumt das Arbeitsrecht die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Freistellung durch beide Parteien ein. In diesem Fall erfolgt sie einvernehmlich.

Arbeitsrecht: Formen einer Freistellung

Das Arbeitsrecht kennt vier Formen der Freistellung, die sich auf die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung und das Recht auf Vergütung unterschiedlich auswirken. Zu nennen sind:

  1. Unbezahlte Freistellung: In der Regel entscheidet sich ein Arbeitnehmer für diese Form der Freistellung, wenn er keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach dem Gesetz hat. Ein Arbeitgeber muss einer beruflichen Auszeit seiner Arbeitskraft für einen vereinbarten Zeitraum zustimmen.
  2. Bezahlte Freistellung: Von dieser Form der Arbeitsbefreiung wird dann gesprochen, wenn sie auf einer rechtlichen Grundlage basiert. Um ein Beispiel zu nennen: Ein  Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen Arbeitnehmer wegen Krankheit freizustellen. Ein freigestellter Arbeitnehmer behält sein Recht auf Vergütung.
  3. Widerrufliche Freistellung: Sie erfolgt auf Anordnung eines Arbeitgebers, der seine Arbeitskraft jederzeit dazu auffordern kann, wie gewohnt die Arbeitsleistung zu erbringen. Diese Form der Freistellung von der Arbeit ist üblich beim Urlaub oder Suspendierung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
  4. Unwiderrufliche Freistellung: Sie wird von einem Arbeitgeber ausgesprochen mit dem Ziel, eine Arbeitskraft von ihrer Pflicht zur Arbeitsleistung dauerhaft zu entbinden. Ein Arbeitnehmer hat daher keinen Beschäftigungsanspruch in der Freistellungsphase und kann die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle beginnen, obwohl das Arbeitsverhältnis rechtlich noch besteht.

Wer darf eine Freistellung beantragen?

Wie bereits oben erwähnt, kann die Arbeitsbefreiung einseitig von einem Arbeitgeber ausgesprochen werden oder aufgrund einer Vereinbarung zwischen beiden Parteien erfolgen. Im letzteren Fall stellt meistens ein Mitarbeiter den Antrag auf die bezahlte oder unbezahlte Entbindung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten Zeitraum.

Freistellung auf Wunsch des Arbeitgebers

Das Arbeitsrecht lässt in einigen Ausnahmefällen zu, dass ein Arbeitgeber eine Freistellung bzw. Suspendierung einseitig ohne Zustimmung eines Mitarbeiters ausspricht.

Zu Ausnahmefällen gehören unter anderem:

  • Verdacht auf eine Straftat
  • Verrat von Unternehmensgeheimnissen
  • Verstoß gegen den Wettbewerb
  • Betriebsablaufstörungen durch technische Probleme
  • Auftragsrückgang
  • Krankheit, die eine Gefahr darstellt

Freistellung auf Wunsch des Arbeitnehmers

In einigen Fällen hat ein Arbeitnehmer das Recht, sich auf eigenen Wunsch freistellen zu lassen. Ein Arbeitgeber kann ihm eine bezahlte Freistellung gewähren, wenn es sich um den Urlaubsanspruch oder eine Suche nach einem anderen Arbeitsverhältnis nach der Kündigung handelt.

Des Weiteren ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Mitarbeiter für die Pflege von Angehörigen freizustellen, wenn er dies wünscht. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 3 Pfle­ge­zeit­ge­setz (Pfleg­ZG). In diesem Fall steht dem freigestellten Mitarbeiter kein Recht auf Vergütung zu.

Entbindung von der Arbeitspflicht nach dem Gesetz

Das Arbeitsrecht sieht vor, dass ein Arbeitnehmer in den bestimmten Fällen von seiner Arbeitspflicht befreit werden kann. Um die Freistellungsmöglichkeit wahrzunehmen, muss ein Arbeitnehmer kein Einverständnis von seinem Arbeitgeber holen. Gleichzeitig behält ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Vergütung, die im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Zu möglichen Fällen, in denen eine Freistellung automatisch nach dem Gesetz erfolgen darf, gehören:

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Antrag auf Freistellung: Was gilt es zu beachten?

Das Arbeitsrecht gewährt keinen allgemeinen Anspruch auf eine Freistellung mit der Ausnahme von den oben genannten Fällen. Dies bedeutet, dass ein Arbeitgeber in sonstigen Fällen einer Arbeitsbefreiung zustimmen muss. Um die Zustimmung seitens eines Arbeitgebers zu erhalten, kann ein Arbeitnehmer einen Antrag stellen.

Das Arbeitsrecht nennt keine verbindlichen Vorgaben über die Form oder den Inhalt eines solchen Antrags. Daher geht man davon aus, dass er eine beliebige (mündliche oder schriftliche) Form haben kann und inhaltlich frei zu gestalten ist. Es ist wichtig, dass in einem Antrag auf Freistellung ein konkreter Zeitraum genannt wird.

Ein Arbeitnehmer muss keinen Grund für seinen Wunsch nach Arbeitsbefreiung angeben. Es ist trotzdem sinnvoll, den wahren Grund zu nennen und ihn plausibel zu machen. Dies schafft Vertrauen und hilft dabei, eine Einverständniserklärung von Arbeitgeber einzuholen. In einer solchen Situation spielt die Empathie und ein gutes Verhältnis zum Vorgesetzten eine wichtige Rolle.

In der Regel nimmt ein Antrag auf Freistellung eine schriftliche Form an. Dies liegt vor allem darin begründet, dass beide Parteien – ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer – einen handfesten Beweis über den vereinbarten Zeitraum benötigen. So weiß ein Arbeitgeber, ab wann genau ein Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht wieder erfüllen wird und wie lange er kein Entgelt zahlen muss.

Mögliche Gründe für eine Freistellung

  • Freistellung für die Kinderbetreuung: Die Eltern haben die Möglichkeit nach §15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), eine Freistellung von der Arbeit wegen Kinderbetreuung zu beantragen. Die Elternzeit beträgt 36 Monate und erfordert keine Bezahlung seitens eines Arbeitgebers. Es handelt sich daher um eine unbezahlte Freistellung. Nach deren Beendigung erfolgt die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses ohne weitere Absprache.
  • Freistellung zur Pflege von Angehörigen: Muss ein Arbeitnehmer seinen nahen Angehörigen aus gesundheitlichen Gründen pflegen, hat er den Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Freistellung. Je nach individueller Situation einer Arbeitskraft ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, sie ganz oder teilweise freizustellen. Dabei muss er die Pflege in häuslicher Umgebung ermöglichen.
  • Freistellung für eine Weiterbildung: Ein Arbeitnehmer, der sich weiterbilden will, hat das Recht auf eine unbezahlte Entbindung von der Arbeitspflicht, die er unabhängig vom bezahlten Bildungsurlaub in Anspruch nehmen kann. Hier gilt es gesetzliche Unterschiede in Bayern und Sachsen zu beachten. Eine Arbeitsbefreiung von der Arbeit wegen Weiterbildung ist vor allem für jene Arbeitnehmer interessant, die sich auf die Erweiterung ihrer Kompetenzen konzentrieren wollen, ohne gleichzeitig die Arbeitsleistung erbringen zu müssen.

Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Eine unbezahlte Freistellung hat Folgen für die Sozialversicherung, sobald sie länger als einen Monat dauert. In einem solchen Fall ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmer von der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abzumelden.

Für den betroffenen Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Wird eine unbezahlte Freistellung aufgehoben oder erfolgt eine Neueinstellung, hat ein Arbeitgeber die Pflicht, einen Arbeitnehmer erneut zu den oben erwähnten Versicherungen anzumelden.

Urlaubsanspruch bei einer Freistellung

Ob ein Arbeitnehmer den Anspruch auf Urlaub hat, hängt davon ab, ob es um eine unwiderrufliche oder widerrufliche Freistellung geht. Im ersten Fall muss ein Arbeitgeber den Urlaubsanspruch anrechnen. In der Regel gewährt er dem betroffenen Arbeitnehmer den Erholungsurlaub gegen Ende des Arbeitsverhältnisses. Kann ein Urlaub nicht genommen werden, erfolgt eine Abgeltung von Resturlaubstagen nach § 7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Handelt es sich um eine widerrufliche Freistellung, darf ein Arbeitgeber keinen Anspruch auf Urlaub verrechnen. In einer solchen Situation kann ein Arbeitnehmer aufgefordert werden, den Urlaub zu nehmen, noch bevor ein Arbeitgeber seine Arbeitsbefreiung ausspricht. Ausnahmen bestehen dann, wenn entsprechende Regelungen beispielsweise im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung getroffen wurden.

Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.



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