Inhalt
- Ein unterschätztes Thema mit echten Folgen:
- Gesetzliche Pflichten – und was das für Tierarztpraxen bedeutet
- Warum Zeiterfassung gerade in Tierarztpraxen besonders wichtig ist
- Warum handschriftliche Zettel keine Lösung mehr sind
- Was bei der Zeiterfassung in Tierarztpraxen besonders zu beachten ist
- Fazit: Jetzt digitalisieren – und auf der sicheren Seite sein
Ein unterschätztes Thema mit echten Folgen:
Seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist klar: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch, verlässlich und manipulationssicher zu erfassen. Wer hier also nicht aktiv wird, riskiert Bußgelder und unnötigen Ärger bei einer Kontrolle. Doch zum Glück gibt es mittlerweile genügend Tools, die eine rechtskonforme Zeiterfassung selbst bei kleineren Betrieben und Tierarztpraxen ermöglichen.
Gesetzliche Pflichten – und was das für Tierarztpraxen bedeutet
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet Arbeitgeber zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit, insbesondere bei Überstunden. Für Praxisinhaber bedeutet das:
- Arbeitszeitnachweise müssen geführt werden – inklusive Pausen und täglicher/wöchentlicher Gesamtstunden.
- Auch Ruhezeiten zwischen den Einsätzen (mindestens 11 Stunden gemäß § 5 ArbZG) müssen eingehalten und dokumentiert sein.
- Bei Notdiensten oder Rufbereitschaft ist ebenfalls zu dokumentieren, wann tatsächlich gearbeitet wurde.
Wichtig: Werden diese Vorgaben nicht eingehalten oder korrekt erfasst, drohen bereits Bußgelder von bis zu 15.000 €. (§ 22 ArbZG)
Warum Zeiterfassung gerade in Tierarztpraxen besonders wichtig ist
Der Alltag in einer Tierarztpraxis ist alles, nur nicht planbar. Notfälle, spontane Einsätze auf dem Land, Notdienste, Rufbereitschaften – all das gehört zum täglichen Geschäft. Gerade deshalb ist eine gute Zeiterfassung kein lästiges Bürokratie-Thema, sondern eine echte Entlastung. Wichtig ist, dass alle Arten von Arbeitszeit sauber erfasst werden. Und damit nicht nur die klassische Arbeitszeit in der Praxis, sondern auch:
- Fahrzeiten bei mobiler Praxis
- Notdienste und Rufbereitschaften
- Bereitschaftsdienste außerhalb der regulären Öffnungszeiten
Nur so können Sie sicherstellen, dass Arbeitszeitgesetze eingehalten, Überstunden korrekt abgerechnet und Ruhezeiten beachtet werden.
Warum handschriftliche Zettel keine Lösung mehr sind
So praktisch sie früher vielleicht waren, handschriftliche Stundenzettel oder Excel-Tabellen gelten heute als unsicher und unzuverlässig. Sie lassen sich leicht nachträglich verändern, sind fehleranfällig und bieten keine automatische Kontrolle darüber, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Wer sich im Praxisalltag weiterhin auf solche Systeme verlässt, riskiert nicht nur Ungenauigkeiten bei Überstunden oder Pausen, sondern auch rechtliche Konsequenzen bei einer Prüfung.
Ein digitales Zeiterfassungssystem bietet hier eine klare Abkürzung: Es nimmt Praxisinhabern viele manuelle Arbeitsschritte ab, erfasst alle Zeiten fälschungssicher, berücksichtigt gesetzliche Pausenregelungen automatisch – und sorgt ganz nebenbei für mehr Transparenz im Team. Statt Zeit mit Kontrolle und Nachrechnen zu verlieren, kann sich die Praxisleitung wieder auf das Wesentliche, ihre tierischen Patienten, konzentrieren.
Was bei der Zeiterfassung in Tierarztpraxen besonders zu beachten ist
Ein paar Punkte, die für Praxisinhaber besonders wichtig sind:
- Zuverlässigkeit: Die Zeiterfassung muss lückenlos und manipulationssicher funktionieren – idealerweise digital.
- Transparenz: Mitarbeitende sollten ihre Arbeitszeiten jederzeit einsehen können – das schafft Vertrauen.
- Betriebliche Regelungen: Die Arbeitszeitgestaltung sollte im Team klar geregelt und idealerweise auch im Arbeitsvertrag festgehalten sein.
- Arbeitszeitkonten: Wer Überstunden flexibel handhaben möchte, sollte ein digitales System mit Zeitkonten einsetzen.
- Individuelle Vereinbarungen: In manchen Fällen sind auch abweichende Regelungen möglich – diese sollten schriftlich fixiert werden.
- Rufbereitschaft & Bereitschaftsdienst: Auch diese Sonderformen der Arbeit müssen dokumentiert werden, wenn währenddessen gearbeitet wird.
- Ruhezeiten: Gemäß § 5 ArbZG ist zwischen zwei Arbeitseinsätzen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden Pflicht.
Fazit: Jetzt digitalisieren – und auf der sicheren Seite sein
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist eindeutig – und betrifft auch Tierarztpraxen. Wer sich weiterhin auf handschriftliche Lösungen verlässt, handelt nicht nur risikoreich, sondern verschenkt auch wertvolle Zeit im ohnehin fordernden Praxisalltag.
Die gute Nachricht: Es gibt moderne Lösungen, mit denen die Zeiterfassung ganz einfach, transparent und gesetzeskonform funktioniert:
Die einfache Zeiterfassung für den Praxisalltag:
Mit Papershift wird Ihre Zeiterfassung so unkompliziert wie nie: Mitarbeiter können ihre Zeiten ganz flexibel per Fingertipp am Praxis-Tablet oder unterwegs über die mobile App stempeln – ideal für Fahrpraxen und Notdienste.
Auch Pausen werden automatisch nach gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt, und Praxisverantwortliche sehen alle Zeiten übersichtlich aufbereitet im Dashboard: Arbeitsstunden, Überstunden, Ruhezeiten – alles auf einen Blick.
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