DGB-Vorsitzende erneuert Kritik an wöchentlicher Höchstarbeitszeit

Der DGB ist weiterhin gegen die von der künftigen Regierung geplante Möglichkeit, wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeiten anzusetzen. Die Vorsitzende Yasmin Fahimi äußerte sich dazu jetzt erneut.

Zusammenfassung

  • Bereits heute sind bis zu 60 Stunden pro Woche möglich.
  • Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeiten würden die Gesundheit der Beschäftigten gefährden.
  • Das führe zu höheren Gesundheitskosten.
Arbeitszeiterfassung: Wecker und Akten

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DGB-Vorsitzende erneuert Kritik an wöchentlicher Höchstarbeitszeit

Der DGB ist weiterhin gegen die von der künftigen Regierung geplante Möglichkeit, wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeiten anzusetzen. Die Vorsitzende Yasmin Fahimi äußerte sich dazu jetzt erneut.

Die von Union und SPD geplante Möglichkeit zur Ausweitung der Arbeitszeiten stößt bei den Gewerkschaften weiter auf Kritik. Im ZDF Morgenmagazin wiederholte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi ihre Bedenken, die sie bereits Anfang des Monats geäußert hatte.

Das Arbeitszeitgesetz biete bereits heute genügend Flexibilität und ermögliche Arbeitszeiten bis zu 60 Stunden pro Woche – unter der Voraussetzung, dass die geleistete Mehrarbeit in der Folge wieder ausgeglichen wird. Fahimi stellte die Frage, wie viel mehr noch verlangt werde. Es müsse auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten geachtet werden. Schichten von bis zu 13 Stunden würden die Gesundheit gefährden und in der Folge zu höheren Kosten führen.

Hintergrund ist die von Union und SPD im Koalitionsvertrag vorgesehene Möglichkeit, statt täglicher Höchstarbeitszeiten eine wöchentliche Obergrenze zu nutzen, solange dies mit der EU Arbeitszeitrichtlinie im Einklang steht.

Aktuell sieht das Arbeitszeitgesetz eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vor, die jedoch auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden kann. Bei sechs Arbeitstagen in der Woche ergibt sich damit eine Höchstdauer von 60 Stunden pro Woche. Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden pro Tag müssen in der Folgezeit durch entsprechend kürzere Zeiten ausgeglichen werden, so dass die mittlere Arbeitszeit in einem Zeitraum von 24 Wochen oder sechs Monaten die Dauer von acht Stunden pro Tag nicht überschreitet. Einzuhalten ist auch die Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.

Es bleibt abzuwarten, in welcher Form die Möglichkeiten für wöchentliche Höchstarbeitszeiten geschaffen werden. Zumindest auf eines hat man sich im Koalitionsvertrag geeinigt: Niemand darf gegen seinen Willen zu höheren Höchstarbeitszeiten gezwungen werden. Ob das funktioniert, muss sich allerdings in der Praxis erst zeigen.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.