Arbeitszeiterfassung für Lehrer in NRW: So ist die aktuelle Lage

In Sachen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte zeigt sich aktuell Bewegung. In NRW gibt es dazu verschiedene Standpunkte von Kultusministerium, Gewerkschaft und Lehrerverband.
Unterricht mit Schülern in der Klasse

© David Fuentes / Adobe Stock

Arbeitszeiterfassung für Lehrer in NRW: So ist die aktuelle Lage

In Sachen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte zeigt sich aktuell Bewegung. In NRW gibt es dazu verschiedene Standpunkte von Kultusministerium, Gewerkschaft und Lehrerverband.

Noch gibt es in keinem deutschen Bundesland eine Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte – und das, obwohl auch diese Berufsgruppe nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 grundsätzlich von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung betroffen wäre.

Immerhin gibt es inzwischen in verschiedenen Bundesländern erste Schritte in Richtung Arbeitszeiterfassung für Lehrer. So hatten sich zum Beispiel in Hessen die Koalitionspartner CDU und SPD auf die Einführung der Arbeitszeiterfassung verständigt. In Bremen soll es einen Probelauf im Rahmen eines Pilotprojekts geben.

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Unterschiedliche Positionen zur Arbeitszeiterfassung in NRW

Und wie sieht es in Deutschlands bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen aus? Hier gibt es offenbar unterschiedliche Positionen. Je nachdem, wen man fragt, vernimmt man entweder Zustimmung oder Vorbehalte gegenüber einer Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte.

Für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist laut einem Bericht der Rheinischen Post klar: Die Arbeitszeiterfassung muss her. Dagegen ist der Lehrerverband NRW eher skeptisch. Er plädiert eher für Anrechnungsstunden, die an die Schulen vergeben werden. Dabei handelt es sich um Entlastungsstunden, welche den stärker ausgelasteten Lehrern zugutekommen und deren Aufgaben reduzieren. Verbandspräsident Andreas Bartsch forderte die Kultusminister auf, zunächst eine Arbeitszeituntersuchung durchzuführen, bevor man sich mit neuen Arbeitszeitmodellen beschäftigt. So will zum Beispiel das Bundesland Sachsen ab August die Arbeitszeit von Lehrkräften messen.

Aus dem NRW-Kultusministerium heißt es, man stehe der Diskussion um die Arbeitszeiterfassung für Lehrer offen gegenüber. Es gehe insbesondere darum, Potentiale für eine bessere Unterrichtsversorgung zu erschließen und die Arbeitsgestaltung der Lehrkräfte zu optimieren. Dazu stehe man im Austausch mit der Telekom-Stiftung, die ein länderübergreifendes Modellprojekt zur Arbeitszeiterfassung plant. An diesem Modell will sich auch das Bundesland Bremen beteiligen.

Das Arbeitszeitmodell für Lehrer stammt aus dem 19. Jahrhundert

Betrachtet man das aktuell für die meisten Lehrkräfte im Land geltende Arbeitszeitmodell, das sogenannte Deputat-Modell, wird schnell klar, woher die Probleme kommen: In diesem Modell, das aus dem 19. Jahrhundert stammt, muss jede Lehrkraft eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsstunden pro Woche leisten. Darüber hinausgehende Aufgaben wie zum Beispiel die Vorbereitung und die Korrektur von Klassenarbeiten, das Begleiten von Klassenfahrten, Elternabende und Elternsprechstunden werden aber nicht berechnet. Das führt dazu, dass manche Lehrerinnen und Lehrer statt der eigentlich für Beamte geltenden 41 Stunden pro Woche 46, 48 oder noch mehr Stunden arbeiten. Das gilt natürlich nicht für alle Lehrer. Hier gibt es Unterschiede, die zum Beispiel aus den gegebenen Unterrichtsfächern resultieren. So hat ein Lehrer, der Englisch und Mathematik in der gymnasialen Oberstufe unterrichtet, normalerweise mehr Aufwand als ein Lehrer für Sport und Erdkunde in der Unterstufe.

Daher wird derzeit auch über andere Arbeitszeitmodelle für Lehrer diskutiert. So wird zum Beispiel im sogenannten Hamburger Modell für unterschiedliche Aufgaben und Fächer in verschiedenen Stufen der Schule ein jeweils anderer zeitlicher Aufwand angesetzt. Doch auch das konnte nicht verhindern, dass auch in Hamburg viele Lehrkräfte von Vollzeit- in Teilzeit gewechselt sind – offenbar auch, weil die Belastung im Job zu hoch war.

Die Kultusministerin von NRW, Dorothee Feller, möchte auf jeden Fall vor weiteren schulrechtlichen Schritten auf ein Bundesgesetz zur Arbeitszeiterfassung warten. Bis dieses Gesetz kommt, kann es aber noch eine Weile dauern.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.