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Gesetz zur Arbeitszeiterfassung wohl frühestens im zweiten Quartal 2024
Die Bundesregierung prüft derzeit, wie sich die elektronische Arbeitszeiterfassung auch für kleinere Betriebe eingeführt werden kann, ohne diese übermäßig zu belasten. Ergebnisse sind erst für das zweite Quartal 2024 geplant. Das neue Gesetz zur Arbeitszeiterfassung wird also wohl noch auf sich warten lassen.
Wie geht es weiter mit der von der Bundesregierung geplanten Anpassung des Arbeitszeitgesetzes, mit der die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung geregelt werden soll? Nach dem ersten Gesetzentwurf im April 2023 hat sich in dieser Sache bekanntlich nicht mehr viel getan.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
Projektergebnisse liegen erst in Q2 2024 vor
Wie es aktuell aussieht, wird es mindestens bis zum zweiten Quartal dieses Jahres dauern, bis der Gesetzgebungsprozess fortgesetzt werden kann. Denn aktuell wartet die Bundesregierung auf Projektergebnisse in der Frage, wie Arbeitszeiterfassung auch für kleinere Betriebe eingeführt werden kann, ohne diese zu stark zu belasten. Das geht aus einer Mitteilung des Deutschen Bundestages vom 5. Januar 2024 hervor, in welcher es im Wesentlichen um die Entwicklung der in Deutschland geleisteten Überstunden geht.
Wohl kein neuer Gesetzentwurf ohne Projektergebnisse
Es ist kaum zu erwarten, dass eine neue Version des Gesetzentwurfs erstellt wird, bevor die Verantwortlichen die Projektergebnisse sichten und auswerten konnten. Die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung mit wenigen Ausnahmen wie zum Beispiel für tarifgebundene Unternehmen ist einer der Streitpunkte, die bisher dazu geführt haben, dass es bisher noch nicht zu einer in der Koalition abgestimmten Gesetzesvorlage gekommen ist. Ein weiteres Diskussionsthema ist die Verknüpfung von Arbeitszeiterfassung und einer weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeiten, wie sie zum Beispiel die FDP fordert.
Flexible elektronische Zeiterfassung für kleine Unternehmen
Auch für kleine Unternehmen gibt es flexible Systeme zur elektronischen Zeiterfassung, die zum Beispiel per App oder per Browser durchgeführt werden kann und damit wenig organisatorische Änderungen nach sich zieht.