Vaterschaftsurlaub: Entwurf für das Familienstartzeitgesetz liegt vor

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für das Familienstartzeitgesetz vorgelegt. Das Gesetz sieht vor, dass die Partnerin oder der Partner der Mutter nach der Geburt für zehn Tage vom Arbeitgeber freigestellt wird.
Vaterschaftsurlaub

© Elnur / Adobe Stock

Vaterschaftsurlaub: Entwurf für das Familienstartzeitgesetz liegt vor

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für das Familienstartzeitgesetz vorgelegt. Das Gesetz sieht vor, dass die Partnerin oder der Partner der Mutter nach der Geburt für zehn Tage vom Arbeitgeber freigestellt wird.

Das Familienstartzeitgesetz soll für eine gerechtere Verteilung von Kinderbetreuung und Hausarbeit in Partnerschaften sorgen. Umgangssprachlich ist im Zusammenhang mit dem Gesetz auch von Vaterschaftsurlaub die Rede. Vorgesehen ist, dass der Partner oder die Partnerin der Mutter nach der Geburt für zehn Arbeitstage vom Arbeitgeber freigestellt wird.

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Entscheidende Weichenstellung nach der Geburt

Wie es laut einem Bericht der ARD im Gesetzentwurf heißt, werden mit der Geburt des Kindes und dem Beginn der Elternzeit von den Paaren zentrale Weichen für ihre Aufgabenteilung bei Familien- und Erwerbsarbeit gestellt. Solche Entscheidungen haben laut Gesetzestext eine große Tragweite, weil eine solche Aufteilung bei fast allen Familien für eine lange Zeit beibehalten werde. Es handelt sich nicht um klassische Urlaubstage, die zusätzlich gewährt werden.

Anpassung an neue Aufgabenverteilung in der Partnerschaft

Mit dem Gesetz wolle Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) rechtliche Rahmenbedingungen an ein sich gesellschaftlich gewandeltes Familienbild anpassen. Damit soll Eltern langfristig eine partnerschaftliche Aufgabenteilung ermöglicht werden.

Vorgesehen ist, dass der Partner oder die Partnerin der Mutter nach der Geburt für zehn Arbeitstage freigestellt wird. Auch Alleinerziehende sollen davon profitieren. Sie können eine andere Person aus ihrem Umfeld benennen.

Arbeitgeber müssen nicht bezahlen

Die Arbeitgeber müssen nicht die Kosten für die Freistellung tragen. Stattdessen kommt ein Umlageverfahren zum Einsatz, das es bereits für Mutterschaftsleistungen gibt. Arbeitgeber zahlen dabei eine Umlage. Sie erhalten die zu bezahlenden Bezüge dann von der Krankenkasse erstattet.

Vor allem ärmere Familien sollen profitieren

Laut Bundesfamilienministerium können vor allem ärmere Familien vom geplanten Gesetz profitieren. Finanziell schwache Eltern würden oft körperlich anstrengenden Berufe ausüben, im Schichtdienst arbeiten oder hätten lange Arbeitswege. Zehn freie bezahlte Tage könnten zumindest den Start in die Familienzeit erleichtern.

Im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung ist ein bezahlter zweiwöchiger Urlaub nach der Geburt vorgesehen. Damit will die Regierungskoalition eine EU-Richtlinie umsetzen. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf noch in der Ressortabstimmung.

Kritik von den Arbeitgebern

Auf Arbeitgeberseite regt sich indes Kritik am geplanten Gesetz. Es wird eine Verschärfung des Fachkräftemangels befürchtet. Dementsprechend hat sich zum Beispiel Steffen Kampeter geäußert, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberbundesvereinigung BDA. Laut einem Bericht der FAZ sagte er, die Bundesregierung müsse sich entscheiden, ob sie neue Freistellungsansprüche oder den Arbeitskräftemangel lindern wolle. Beides zugleich sei nicht möglich.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.