Vaterschaftsurlaub

Was genau bedeutet eigentlich Vaterschaftsurlaub? Informieren Sie sich in unserem Beitrag zum Anspruch auf Vaterschaftsurlaub, den richtigen Schritten zur Beantragung sowie den häufigsten Fragen zum Vaterschaftsurlaub.
Vaterschaftsurlaub

© JenkoAtaman / Adobe Stock


Väter, die in Deutschland leben, einen Beruf ausüben und ihren Nachwuchs in den ersten Wochen nach der Geburt zu Hause betreuen wollen, können Vaterschaftsurlaub nehmen. Was genau Vaterschaftsurlaub ist, was man bei der Elternzeit für den Mann beachten muss und wie hoch das Elterngeld während des Vaterschaftsurlaubs ausfällt, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Definition: Was ist Vaterschaftsurlaub?

Beim Vaterschaftsurlaub handelt es sich um die unbezahlte Freistellung eines Arbeitnehmers im Rahmen der Elternzeit nach der Geburt seines Kindes. Umgangssprachlich hat sich der Begriff „Vaterschaftsurlaub“ eingebürgert, im juristischen Sinne wird die Auszeit aber Elternzeit genannt.

Da das Arbeitsverhältnis für die Dauer des Vaterschaftsurlaubs ruht, erhalten junge Väter in dieser Zeit kein Gehalt. Dank verschiedener gesetzlicher Regelungen ist ihr Lebensunterhalt aber weiterhin gesichert. So erhalten Eltern Kindergeld, dessen Höhe je nach Anzahl der Kinder gestaffelt ist:

  • 219 Euro/Monat für das erste und zweite Kind
  • 225 Euro/Monat für das dritte Kind
  • 250 Euro/Monat für jedes weitere Kind

Außerdem haben Eltern die Möglichkeit, Elterngeld oder Elterngeld Plus zu beantragen und so zwischen 65 und 100 Prozent ihres früheren Nettoeinkommens ausgezahlt zu bekommen.

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Übrigens: Während des Erziehungsurlaubs dürfen Arbeitnehmer bis zu 32 Stunden wöchentlich bei ihrem bisherigen Arbeitgeber arbeiten. (Für Eltern von Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, gilt eine Grenze von 30 Stunden.) Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht allerdings nur bei Unternehmen, die mehr als 15 Beschäftigte haben. Außerdem muss der Arbeitnehmer zuvor mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung bei der jeweiligen Firma gearbeitet haben.

Wie unterscheiden sich Vaterschaftsurlaub und Elternzeit?

Im Grunde bezeichnet der Begriff „Vaterschaftsurlaub“ das, was das Gesetz als Elternzeit beschreibt. Letztere ist gesetzlich geregelt, der Vaterschaftsurlaub nicht. Bisher gilt der Vaterschaftsurlaub daher als unbezahlter Urlaub im Rahmen der Elternzeit. Bei dieser wiederum handelt es sich um eine unbezahlte, aber vom Staat geförderte Arbeitsfreistellung, die für die Erziehung des Kindes genutzt werden soll. In dieser Zeit erhalten Eltern auf Antrag anstelle ihres Gehalts das sogenannte Elterngeld.

Mutterschaftsurlaub vs. Vaterschaftsurlaub

Die Elternzeit und damit der Mutterschaftsurlaub beginnt bei Frauen, die ein Baby bekommen haben, meist mit Ablauf des Mutterschutzes – also in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Der Vaterschaftsurlaub kann frühestens am Tag der Geburt angetreten werden.

Beide Elternteile können für höchstens 36 Monate Elternzeit nehmen. Da es keine Mindestdauer gibt, können Väter aber auch einen kurzen Vaterschaftsurlaub beantragen und zum Beispiel nur für wenige Tage zu Hause bleiben. Der Anspruch auf Elternzeit endet mit dem achten Geburtstag des Kindes – Elternzeit ist also auch noch in der Grundschule möglich. Zu beachten ist allerdings, dass man zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag maximal 24 Monate Elternzeit nehmen kann.

Sollte das Kind während der Freistellung versterben, endet der Urlaub spätestens drei Wochen danach.

Gut zu wissen: Man darf die Elternzeit auch aufteilen, statt sie am Stück zu nehmen. Bis zu drei Stückelungen sind zulässig.

Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub und Elterngeld?

Der Anspruch auf Freistellung während der Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 15 BEEG) geregelt. Paare haben die Wahl, ob nur die Mutter oder nur der Vater dieses Recht wahrnehmen oder beide gleichzeitig. Für die insgesamt 36 Monate Elternzeit können sie Elterngeld beantragen.

Diskussion um EU Richtlinie für berufstätige Väter in Deutschland
Laut einer neuen Richtlinie der EU haben berufstätige Väter nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf zehn Tage bezahlten Urlaub. In Deutschland wird dieser Anspruch aber bislang nicht umgesetzt, da Uneinigkeit darüber herrscht, ob die EU Richtlinie in Deutschland bereits ausreichend Berücksichtigung findet.

Wie ist der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub konkret geregelt?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub haben Arbeitnehmer, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Arbeitsverhältnis: Voll- und Teilzeit, befristeter Vertrag, Minijob, Ausbildung, Umschulung, berufliche Fortbildung, Heimarbeit
  • Der Arbeitnehmer lebt mit seinem Nachwuchs in einem Haushalt und übernimmt für die Dauer des Vaterschaftsurlaubs seine Betreuung und Erziehung
  • Während des Vaterschaftsurlaubs darf maximal 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Für Eltern, deren Kind vor dem 1. September 2021 geboren wurden, gilt die alte Grenze von 30 Stunden.

Übrigens: Möglich ist auch ein Vaterschaftsurlaub für die Betreuung für Adoptiv- und Pflegekinder sowie für das Kind des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners. Dafür ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten nötig. Ein Vaterschaftsurlaub für die Betreuung von Kinder naher Verwandter ist in Härtefällen – beispielsweise bei schwerer Erkrankung oder Tod der leiblichen Eltern – möglich.

Wichtig: Das gilt für befristete Arbeitsverträge
Während des Vaterschaftsurlaubs werden befristete Arbeitsverträge in der Regel nicht automatisch verlängert. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel für wissenschaftliche Mitarbeiter und Auszubildende.

Wie sieht es mit dem Elterngeldanspruch aus?

Grundsätzlich hängen Elterngeld und Elternzeit nicht zusammen. Wer Elterngeld bekommen will, muss aber die gleichen Voraussetzungen erfüllen, die für die Gewährung von Elternzeit gelten. Zusätzlich gelten die folgenden Bedingungen:

  • Der Wohnsitz muss sich innerhalb Deutschlands befinden. Im Ausland lebende oder arbeitende Väter können bei der Elterngeldstelle Informationen einholen und Sonderregelungen nutzen.
  • Selbstständige haben zwar einen Anspruch auf Elterngeld, können aber aufgrund des fehlenden Anstellungsverhältnisses keine Elternzeit nehmen.
  • Für Pflegekinder erhält man kein Elterngeld. Stattdessen gibt es Unterstützungsmaßnahmen seitens des zuständigen Jugendamts.

Wie viel Elterngeld steht Arbeitnehmern zu?

Der monatliche Elterngeld-Betrag orientiert sich am Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate und beläuft sich auf rund 65 bis 67 Prozent davon. Während das Basiselterngeld mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro beträgt, bewegt sich das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro.

Ein Beispiel: Wer im Jahr vor der Geburt des Kindes netto durchschnittlich 1.500 Euro verdient, erhält pro Monat 975 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 487,50 Euro ElterngeldPlus.

Bei der Berechnung gelten jedoch einige Ausnahmen. Beispielsweise erhöht sich der prozentuale Anspruch bei geringverdienenden Eltern um je 0,1 Prozentpunkte pro 2 Euro Nettoeinkommen, das unter 1.000 Euro liegt. Eltern von Mehrfachgeburten und Frühchen erhalten einen Zuschlag. Dafür erhalten sehr gut verdienende Paare mit einem zu versteuernden Einkommen von 300.000 Euro (Alleinerziehende 250.000 Euro) kein Elterngeld.

Das Elterngeld wird in drei verschiedenen Varianten ausgezahlt, zwischen denen Eltern sich frei entscheiden können. Es ist auch möglich, die unterschiedlichen Elterngelder miteinander zu kombinieren.

  1. Basiselterngeld: Der Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld besteht innerhalb der ersten 14 Monate nach der Geburt. Für Alleinerziehende und Paare, von denen beide Elternteile Elternzeit nehmen, verlängert sich der Anspruchszeitraum auf 14 Monate.
  2. ElterngeldPlus: Bei dieser Version kann man doppelt so lange Elterngeld beziehen, erhält dafür aber nur die Hälfte der Anspruchshöhe. Die Elternteile können bei dieser Version frei wählen, ob alle oder nur einzelne Monate des Basiselterngelds zu ElterngeldPlus umgewandelt werden sollen.
  3. Partnerschaftsbonus: Wenn einer der Elternteile in Teilzeit arbeitet, kann sich die ElterngeldPlus-Dauer unter Umständen um vier Monate verlängern.

Vaterschaftsurlaub beantragen: Das müssen Arbeitnehmer berücksichtigen

Männer, die Vaterschaftsurlaub beantragen wollen, haben dafür eine Frist von sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn. Die Einhaltung der Frist ist ratsam, da eine rückwirkende Auszahlung für nur drei Monate möglich ist.

Im Falle einer Frühgeburt gilt die Antragsfrist als erfüllt, wenn der Antrag sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin eingereicht wird. Wenn der Vater zwischen dem dritten und achten Geburtstag seines Kindes erstmals oder erneut Vaterschaftsurlaub nehmen will, verlängert sich die Frist auf 13 Wochen.

Laut Bundesarbeitsgericht muss der Antrag per Post und mit einer handschriftlichen Unterschrift erfolgen. Die Beantragung per E Mail oder Fax reicht also nicht aus.

Der Antrag auf Vaterschaftsurlaub sollte Informationen zur Dauer und Stückelung der Freistellung für die nächsten 24 Monate beinhalten. Außerdem ist der angedachte Beginn zu nennen. Wurde der Vaterschaftsurlaub ab Geburt des Kindes beantragt, verschiebt sich seine Dauer automatisch nach hinten, sollte sich die Geburt verzögern.

Väter, die sich einmal für eine Länge und Dauer der Auszeit entschieden haben, können dies nicht wieder rückgängig machen. Die Entscheidung über Länge und Dauer des Vaterschaftsurlaubs ist also bindend – für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber. Letzterer darf den Antrag bei formal korrektem und fristgerechtem Eingang nicht ablehnen.

Wann darf der Arbeitgeber den Antrag auf Vaterschaftsurlaub ablehnen?

Ablehnen darf der Arbeitgeber den Antrag auf Vaterschaftsurlaub nur, wenn der Vater die bereits getroffene Entscheidung über Länge und Dauer des Vaterschaftsurlaubs ändert. Eine Ablehnung aus dringenden betrieblichen Gründen ist nur dann möglich, wenn ein Vater einen dritten Elternzeitabschnitt für ein Kind beantragt, das während des Vaterschaftsurlaubs älter als drei Jahre alt wäre. Bei der Ablehnung ist eine Frist von acht Wochen nach Antragseingang einzuhalten.

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Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern während des Vaterschaftsurlaubs

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Angestellte ändern sich schon vor Beginn des Vaterschaftsurlaubs.

Kündigungsschutz und Kündigung durch den Arbeitnehmer

Nach § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz beginnt mit der Beantragung von Vaterschaftsurlaub auch ein Kündigungsschutz. Für den Arbeitgeber ist es dann nur noch in Ausnahmefällen möglich, den Arbeitnehmer zu kündigen. Über die Zulässigkeit von Kündigungen in dieser Zeit entscheidet die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde.

Auch in Teilzeit Beschäftigte, die in Elternzeit sind und/oder Elterngeld beziehen, profitieren von diesem Kündigungsschutz.

Wichtig: Kein Kündigungsschutz besteht für die Zeit zwischen zwei Vaterschaftsurlauben. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, zum Ende des Vaterschaftsurlaubs zu kündigen, muss dabei aber stets eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

Möglichkeit zur Teilzeitarbeit

In Unternehmen mit mehr als 15 Angestellten haben Arbeitnehmer in Vaterschaftsurlaub Anspruch auf Teilzeitarbeit. Dies gilt allerdings nur, wenn sie zuvor mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt waren. Mit dem Ende der Elternzeit kann der Arbeitgeber die Beschäftigung in Teilzeit widerrufen.

Urlaubsanspruch und Resturlaub

Pro Kalendermonat Elternzeit darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des jeweiligen Arbeitnehmers um ein Zwölftel kürzen. Das bedeutet, dass die Freistellung sich nicht nur auf den Lohn, sondern auch auf den Urlaubsanspruch auswirkt.

Außerdem gilt: Arbeitnehmer in Elternzeit, die nicht das Teilzeitmodell nutzen, haben einen Anspruch auf die Gewährung ihrer Resturlaubstage im aktuellen oder nächsten Jahr. Kündigt der Arbeitnehmer, ist eine dementsprechende Abgeltung zu realisieren.

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Wiederbeschäftigungspflicht

Unternehmen und andere Dienstherren sind in Deutschland verpflichtet, ihre Angestellten nach Ablauf der Freistellung wieder einzustellen. Dieser Anspruch gilt jedoch nicht zwangsläufig für dieselbe Position. Sofern es im Arbeits- oder Gewerkschaftsvertrag keine entsprechende Regelung gibt, kann der Arbeitgeber die jeweiligen Mitarbeiter auf gleichwertigen Stellen mit ähnlichen Vorkenntnissen einsetzen.

Tipp für Arbeitgeber: Aufgrund der Wiederbeschäftigungspflicht empfiehlt es sich, den aus dem Vaterschaftsurlaub kommenden Mitarbeiter frühzeitig zu kontaktieren. Gemeinsam kann der Wiedereinstieg dann geplant und somit für beide Seiten erleichtert werden.

Allgemein gilt, dass sich Unternehmen bemühen sollten, die Bindung zu ihren Angestellten in der Elternzeit aufrechtzuerhalten – zum Beispiel mit dem Newsletter oder im Rahmen des Betriebsausflugs oder der Weihnachtsfeier. Empfehlenswert ist auch, sich als Arbeitgeber auf möglicherweise veränderte Bedürfnisse der aus der Freistellung kommenden Mitarbeiter vorzubereiten. Beispielsweise kann es gut sein, dass der Angestellte in der Zukunft weniger Geschäftsreisen antreten will oder sich ein flexibleres Arbeitszeitmodell wünscht.

FAQ Vaterschaftsurlaub


Wie viel Vaterschaftsurlaub kann man beantragen?

Pro Kind können beide Elternteile maximal drei Jahre Elternzeit nehmen. Diese Zeit können die Elternteile flexibel untereinander aufteilen, sie können aber auch zur gleichen Zeit in Elternzeit gehen. Dabei gilt: 12 Monate der Elternzeit müssen bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden. Der Anspruch auf die restlichen 24 Monate läuft bis zum achten Lebensjahr des Kindes. In diesem Zeitraum können sowohl Mütter als auch Väter anstelle des regulären Gehalts Elterngeld beziehen.

Wer hat Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?

Anspruch auf Elternzeit und damit Vaterschaftsurlaub haben Väter, die in Deutschland leben. Das heißt, alle werdenden Väter haben die Möglichkeit, bei ihrem Arbeitgeber Vaterschaftsurlaub zu beantragen. Dabei ist es unerheblich, ob der Vater mit der Mutter des Kindes verheiratet oder verpartnert ist.

Wie muss der Antrag auf Elterngeld gestellt werden?

In den Brief zur Beantragung des Elterngelds gehören der errechnete Geburtstermin und die Information, für welche Elterngeldvariante man sich entschieden hat. Auch Angaben zu einem möglicherweise bestehenden Anspruch auf Bonusmonate gehören in den Antrag. Ein vorgefertigtes Antragsformular kann man bei der Elterngeldstelle oder online bekommen. Man kann aber auch einen formlosen Brief (mit handschriftlicher Unterschrift) schreiben. Einige Bundesländer bieten außerdem ein digitales Antragsverfahren mit praktischen automatisierten Funktionen an.

Vermeiden Sie Formfehler beim Antrag auf Vaterschaftsurlaub
Ein Antrag auf Vaterschaftsurlaub per E Mail oder Fax ist laut dem  Bundesarbeitsgericht ungültig. Antragssteller sollten dies unbedingt berücksichtigen.

Wie viel Elterngeld steht Berufstätigen zu?

Wie viel Elterngeld Berufstätige pro Monat erhalten, hängt vom Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate ab. Ausgezahlt werden rund 65 bis 67 Prozent des früheren Einkommens.



Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.