Nettoeinkommen Definition
Mit dem Begriff Nettoeinkommen wird nach allgemeinem Sprachgebrauch das Einkommen nach Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben bezeichnet. In der Volkswirtschaft wird auch vom Nettoeinkommen der privaten Haushalte gesprochen. Es ist vom Bruttoeinkommen abzugrenzen. Hierunter wird das Einkommen vor Abzug von Steuern und anderen Abgaben verstanden. In der Praxis kann es je nach Familienstand, Steuerklasse und Wohnort zu massiven Abweichungen (bis zu 50 %) zwischen Brutto- und Nettoeinkommen kommen.
Zu den gängigen Abzügen gehören die folgenden Abgaben:
- Einkommensteuer
- Kirchensteuer
- Solidaritätszuschlag
- Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (Sozialversicherungsbeiträge)
Das Einkommen in Netto ist vom verfügbaren Einkommen zu unterscheiden. Letzteres wird vom statistischen Bundesamt ermittelt. Es gibt an, wie viel Geld einem Haushalt nach Abzug anderweitiger Ausgaben, die bei den jeweils unterschiedlichen Einkommensgruppen bzw. Steuerklassen auftreten, zur Verfügung steht. Das verfügbare Einkommen berücksichtigt auch private Ausgaben wie Miete und andere Lebenshaltungskosten. Es bildet damit die maßgebliche Größe zur Angabe darüber, welche finanziellen Mittel dem einzelnen Haushalt für privaten Konsum zur Verfügung stehen.
- Berechnung von Lohn & Gehalt
- Lohnabrechnung für KMU
- Integration & Drittanbieter Export
- Einhaltung der Dokumentationspflicht
Nettoeinkommen in der Praxis
In der Praxis erhalten Arbeitnehmer und einige Beamte lediglich ihr Nettoeinkommen ausgezahlt. Die anfallenden Abgaben werden in der Regel ohne Zutun des Arbeitnehmers vom Bruttogehalt abgezogen, um eine unvorsätzliche Hinterziehung zu vermeiden. Freie Mitarbeiter, andere Selbständige und vergleichbare Berufe sind hingegen eigenverantwortlich. Sie müssen selbständig Abgaben abführen. Allerdings ist es auch Arbeitnehmern rechtlich möglich, sich das Bruttoeinkommen unter gewissen Voraussetzungen vom Arbeitgeber auszahlen zu lassen. Derartige Vereinbarungen zwischen den Parteien eines Arbeitsvertrages werden als Nettolohnabrede bezeichnet. Die Steuer- und Abgabenpflicht verbleibt allerdings trotz der Abrede beim Arbeitnehmer. Dieser macht sich der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) strafbar, wenn fällige Steuern nicht abgeführt werden.
Das Nettoeinkommen bildet für Privatpersonen und -haushalte die praktisch wichtigste Größe. Schließlich ergibt sich hieraus die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Allerdings fällt die Berechnung des Nettogehalts einem durchschnittlichen Verbraucher nicht leicht, da sie steuer- und sozialversicherungsrechtliche Kenntnisse voraussetzt. Im Internet existieren deshalb zahlreiche Rechner, die dieses Einkommen unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren berechnen.
Das Nettoeinkommen spielt auch bei politischen Entscheidungen und volkswirtschaftlichen Berechnungen eine große Rolle. Maßgeblich ist dabei vor allem der durchschnittliche Monatsverdienst von Privathaushalten. Dieser beträgt für einen in Vollzeit tätigen Bürger derzeit 3.703 €. Betrachtet man sämtliche Arbeitnehmer, also auch solche, die in Teilzeit tätig sind, ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2.780 €. Die Diskrepanz zwischen Netto- und Bruttoeinkommen steht darüber hinaus regelmäßig im Fokus politischer Diskussionen.