Urlaubsgeld

Als Urlaubsgeld wird ein Arbeitsentgelt bezeichnet, das ein Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlen kann. Dieses wird oftmals als das 14. Monatsgehalt ausgewiesen.
Sabbatical

Urlaubsgeld Definition

Als Urlaubsgeld wird ein zusätzliches Arbeitsentgelt bezeichnet, das ein Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlen kann. Oftmals bezeichnet man dieses deshalb auch als das 14. Monatsgehalt. Teilweise werden diese Geldleistungen jedoch ebenfalls als Urlaubsgratifikation bezeichnet.

Die Zahlung ist in der Regel an die Zahlung des Urlaubsentgelts geknüpft. Dennoch sind beide Geldleistungen nicht voneinander abhängig. Der Zeitpunkt der Auszahlung des Urlaubsgeldes muss vertraglich vereinbart werden. In vielen Fällen wird hierbei ebenfalls ein bestimmter Zeitpunkt im Kalenderjahr genannt. Das Urlaubsgeld ist grundsätzlich vom Urlaubsentgelt abzugrenzen. Während das Urlaubsentgelt die Fortzahlung des Arbeitslohns während des Urlaubs darstellt, handelt es sich beim Urlaubsgeld um eine freiwillig gezahlte, zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Es ist daher eng mit den vermögenswirksamen Leistungen verwandt.

Aus diesem Grund gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld kann nur in wenigen Fällen wirksam gemacht werden. Dieser besteht vorrangig, wenn Kollegen in ähnlichen Positionen offen den Bezug bekennen. In diesem Fall kann ein Anspruch in Verbindung mit den Gleichbehandlungsgeboten realisiert werden. Grundsätzlich ist der Anspruch jedoch von folgenden Faktoren abhängig:

  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag
Kostenlos anmelden
Papershift - Urlaub & Abwesenheiten in der Cloud
  • Urlaube und Abwesenheiten verwalten
  • Urlaubsanträge genehmigen
  • Überschneidungen im Blick behalten
  • Urlaubssperren anlegen
Testen Sie Papershift 14 Tage kostenlos & unverbindlich
Jetzt 14 Tage kostenlos testen Mehr Informationen

Urlaubsgeld in der Praxis

In der Praxis haben sich zahlreiche unterschiedliche Modelle etabliert. Aus diesem Grund müssen sämtliche Abhängigkeiten im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag nachgelesen werden. Hierbei ist insbesondere die Bindung des Urlaubsgelds an den Urlaubsanspruch von großer Bedeutung.

Die Bindung an den Urlaubsanspruch ist stets von der jeweiligen Tarifnorm abhängig. Bei der Unabhängigkeit beider Kenngrößen wird das Urlaubsgeld stets in seiner vollen Höhe ausbezahlt, wenn die erforderlichen Bedingungen erfüllt wurden. Sollte das Urlaubsgeld jedoch an den Urlaubsanspruch gebunden sein, so führt eine Kürzung des Urlaubsanspruchs ebenfalls zu einer Kürzung des Betrags. Dies ist in der Regel bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Fall.

Grundsätzlich können in Deutschland nicht nur Arbeitnehmer, sondern ebenfalls Beamte solch eine Zahlung in Anspruch nehmen. Der Anspruch von Beamten war bis vor einigen Jahren noch im Urlaubsgeldgesetz des Bundes geregelt. In den letzten Jahren kam es jedoch aufgrund zahlreicher Kürzungen zur vollständigen Abschaffung des Urlaubsgelds für deutsche Beamte. Teilweise wurde dieses gemeinsam mit dem Weihnachtsgeld zusammengefasst. Dennoch bezieht nur ein Teil der deutschen Beamten diese sogenannte Jahressonderzahlung. In Deutschland beziehen aktuell gerade einmal 35 % aller Angestellten diese Zahlung. Über die Hälfte dieser Menschen erhalten unter 500 Euro.