Bundesurlaubsgesetz

Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Urlaubsanspruch für alle Arbeiter und Angestellte sowie für Auszubildende in Deutschland. Informieren Sie sich jetzt zum deutschen Urlaubsrecht - kompakt und leicht verständlich.
Bundesurlaubsgesetz

Bereits im November 1948 war die Tarifvertragsfreiheit wieder hergestellt. Damals gab es allerdings noch kein Bundesurlaubsgesetz im Sinne von einem Urlaubsrecht.

Erst am 08. Januar 1963 wurde mit dem Mindesturlaubsgesetz die Grundlage zum Schutz aller Arbeitnehmer vor arbeitsbedingter Gesundheitsschädigung durch Überforderung geschaffen.
Das Gesetz beinhaltet die urlaubs- und entgeltrechtlichen Mindestvorgaben und kann den sich wandelnden arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechend angepasst werden; zuletzt wurde es am 20. April 2013 aktualisiert.

Wenn die Tarifparteien heute verhandeln, ist das Mindesturlaubsgesetz stets ein Gradmesser für den Mindeststandard und ein Garant dafür, dass die gesetzlichen Regelungen nicht zu Ungunsten der Mitarbeiter bzw. der „Person des Arbeitnehmers“ unterschritten werden.

In diesem Artikel erfahren Sie als Arbeitgeber Grundlegendes zu den einzelnen Paragrafen im deutschen Urlaubsrecht für Arbeitnehmer, kompakt und leicht verständlich.

Definition: Was ist das Bundesurlaubsgesetz?

Das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer, das auch als Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bezeichnet wird, ist einer der drei Teilbereiche des deutschen Rechts. Es gehört zum Zivilrecht und stellt die Basis für soziale Gerechtigkeit in der Arbeitswelt dar. Als sonstiges Privatrecht ist es in vielen Bereichen eng mit dem allgemeinen Privatrecht, dem Bürgerlichen Gesetzbuch verbunden.

Weiterführende und konkretisierende Gesetzgebung beinhalten das Sozialgesetzbuch, zum Beispiel Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Heimarbeit § 210 SGB IX und das Bürgerliche Gesetzbuch wie zum Beispiel bei Sonderurlaub § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung).

Was regelt das Bundesurlaubsgesetz?

Das Gesetz regelt den Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer. „Arbeitnehmer“ ist in diesem Gesetz der Sammelbegriff für: alle Arbeiter, Angestellten, Auszubildenden und arbeitnehmerähnlichen Personen in Deutschland, wobei für die in Heimarbeit Tätigen in erster Linie der § 12 BUrlG gilt, während die §§ 4 + 6, 7 Abs. 3 und 4 sowie § 11 BUrlG nicht mehr relevant sind.

5 grundlegende Bestimmungen:

  1. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
  2. Der Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr.
  3. Der Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach einer Wartezeit von sechs Monaten.
  4. Resturlaub kann unter bestimmten Umständen in das Folgejahr übertragen werden.
  5. Das Urlaubsentgelt wird auf Grundlage des Arbeitsverdienstes berechnet.

Das Bundesurlaubsgesetz definiert damit Mindestanforderungen für Arbeitsverhältnisse, bei denen Mitarbeiter entweder ohne diesen gesetzlichen Schutz nicht einmal diesen Mindestanspruch hätten oder die in Branchen oder Bereichen arbeiten, in denen weder individuelle Verträge noch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen eine Besserstellung der Mitarbeiter ermöglichen.

Es regelt somit die arbeitsbedingten „bürgerlich-rechtlichen“ Mindestansprüche der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern und umgekehrt.

Die gesetzlichen Regelungen im Bundesurlaubsgesetz

Das BUrlG umfasst 17 Paragrafen, hiervon stellen wir Ihnen die §§ 1 bis 13 BUrlG vor.

Unabdingbarkeit bei Urlaubsanspruch, Geltungsbereich und Dauer des Urlaubs

  • § 1 Urlaubsanspruch: Der bezahlte jährliche Erholungsurlaub steht jedem Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung zu und ebenso während der Zeit, in der er unverschuldet erkrankt der Arbeit fernbleibt. Kommt es zu einer Erkrankung während des Urlaubs, werden den Arbeitnehmern die Urlaubstage ebenfalls wieder gutgeschrieben, vorausgesetzt, sie geben ein ärztliches Attest ab.
  • § 2 Geltungsbereich: Das Mindesturlaubsgesetz gilt für Arbeiter, Angestellte, für die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und für arbeitnehmerähnliche Personen wie beispielsweise Heimarbeiter und Handelsvertreter.
    „Arbeitnehmerähnliche Person“ ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und steht für eine wirtschaftlich unselbstständige Person. Sie ist allerdings nicht in dem Maße persönlich abhängig und weisungsgebunden wie ein normaler Arbeitnehmer.
  • § 3 Dauer des Urlaubs: Bei einer Sechs-Tage-Woche bekommen Mitarbeiter jährlich mindestens 24 Werktage Urlaub. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Arbeitstage.

Die weiteren Paragrafen im Überblick

§ 4 Wartezeit

Der volle Urlaubsanspruch wird den Arbeitnehmern allerdings erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses gewährt.

§ 5 Teilurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden komplett gearbeiteten Monat:

  • wenn die Wartezeit für den vollen Urlaubsanspruch in dem Kalenderjahr noch nicht erfüllt ist
  • falls der Mitarbeiter aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, die Wartezeit aber noch nicht erfüllt ist
  • wenn der Mitarbeiter zwar die Wartezeit erfüllt hat, aber in der ersten Hälfte des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber Urlaubsentgelte, die den Anspruch übersteigen, nicht zurückfordern.

Ergeben sich bei den errechneten Urlaubstagen Bruchteile, die mindestens einen halben Tag ausmachen, sind diese aufzurunden.

§ 6 Ausschluss von Doppelansprüchen

Wechselt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber mitten im Kalenderjahr, muss ihm sein ehemaliger Arbeitgeber den bis dahin gewährten Urlaub bescheinigen. Nur so kann der neue Arbeitgeber wissen, welchen Urlaubsanspruch sein neuer Mitarbeiter hat und ob ihm Resturlaub vergütet wurde.

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

Die jährliche Urlaubsplanung kann für manch einen Personalverantwortlichen zur Zerreißprobe werden, da bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Arbeitnehmerwünsche mit zu berücksichtigen sind. Und oftmals ist das Arbeitsverhältnis in einigen Abteilungen nach der Festlegung des Urlaubsplans etwas gespannt, wenn dringende betriebliche Belange die Urlaubsplanung einiger Arbeitnehmer durcheinanderbringen.

Besonders problematisch ist dies, wenn sich verhältnismäßig viele Mitarbeiter in einer Abteilung befinden, wie zum Beispiel im Produktionsbereich, dem alleine schon wegen der Maschinenbelegung ein bestimmter Mitarbeiterstamm zur Verfügung stehen muss und das ist in den Hauptreisezeiten oftmals schwierig. Hier haben sich Online-Urlaubsplaner sehr bewährt.

Weitere zu berücksichtigende Aspekte

  • Möchten Mitarbeiter im Anschluss an eine medizinische Vorsorgemaßnahme oder Rehabilitation ihren Urlaub nehmen, muss der Urlaub gewährt werden.
  • Haben Arbeitnehmer mehr als 12 Werktage Urlaubsanspruch und kann dieser aus betrieblichen Gründen nicht komplett gegeben werden, können Arbeitnehmer verlangen, dass bei der Aufteilung des Urlaubs ein Teil mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage oder 10 aufeinanderfolgende Arbeitstage umfasst.
  • Handelt es sich um Teilurlaub gemäß § 5 Abs. 1 a – Arbeitsverhältnis ab frühestens 01. Juli – muss dieser Urlaubsanspruch, wenn der Arbeitnehmer es verlangt, auf das nächste Jahr übertragen werden. In diesem Fall kann der Mitarbeiter den Urlaub innerhalb des gesamten Kalenderjahres nehmen.

Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss ausbezahlt werden. Wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag keine Ausschlussfristen enthalten sind, verjähren die Urlaubsabgeltungsansprüche nach drei Jahren (§ 195 BGB).

Sind Ausschlussfristen enthalten, bewirken diese, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist schriftlich oder gerichtlich geltend gemacht werden, verfallen.

§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Der Urlaub wird nicht umsonst als Erholungsurlaub definiert. Deshalb verbietet dieser Paragraf alle gewerblichen Nebentätigkeiten, die den Erholungseffekt aufheben. Gerade in einzelvertraglichen Vereinbarungen, wie es bei Arbeitsverträgen der Fall ist, finden sich Formulierungen, die Nebentätigkeiten während des Urlaubs und sogar neben der eigentlichen Arbeitszeit nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers ermöglichen und die bei Zuwiderhandlung eine Abmahnung und im Extremfall sogar eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen können.

Dennoch sind Betätigungen in der Urlaubszeit nicht gänzlich untersagt. Erlaubt sind zum Beispiel ehrenamtliche Betätigungen wie die Begleitung von Jugendfreizeiten.

§ 9 Erkrankung während des Urlaubs

Wenn Arbeitnehmer in Urlaub sind – nicht in bezahlter Freistellung aufgrund von Überstunden oder als unbezahlter Urlaub – und erkranken, entfällt der Erholungscharakter der Urlaubstage.
Wird ein ärztliches Attest vorgelegt, werden diese Urlaubstage mit dem Datum der Krankschreibung wieder gutgeschrieben.

§ 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

Arbeitnehmer, die von den Rentenversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen eine „Reha“ oder ähnliche Maßnahme bewilligt bekommen und während dieser Zeit weiterhin Entgeltfortzahlung erhalten, gelten per Gesetz als krank und können somit keine Urlaubstage abgezogen bekommen.

§ 11 Urlaubsentgelt

Bemessungsgrundlage für das Urlaubsentgelt ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub. Hierzu weiterführende Informationen können Sie in unserem Artikel zum Urlaubsanspruch nachlesen.

§ 12 Urlaub im Bereich der Heimarbeit

Hierzu weiterführende Informationen können Sie in unserem Artikel zum Urlaubsanspruch nachlesen.

§ 13 Unabdingbarkeit

Die Unabdingbarkeit – „Regelung, von der nicht durch vertragliche Vereinbarung abgewichen werden kann“ – bezieht sich auf den Urlaubsanspruch, den Geltungsbereich und die Dauer des Urlaubs.

Was allerdings den mindestens 12 Werktage umfassenden Teilurlaub betrifft, so schränkt dieser § 13 BUrlG in Abs. 1 Satz 3 die Vorgabe des § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG dahingehend ein, dass Mitarbeiter nicht in jedem Fall ein Anrecht darauf haben.

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Für wen gilt das Bundesurlaubsgesetz konkret?

Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, wobei der Begriff des Arbeitnehmers in§ 2 BUrlG und§ 5 Abs. 1 ArbGG näher ausgeführt wird.

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer gelten demnach alle Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden sowie die arbeitnehmerähnlichen Personen wie Heimarbeiter und Handelsvertreter.

Mit dem Urlaub im Bereich der Heimarbeit befasst sich das Bundesurlaubsgesetz in § 12 Abs. 1 ausführlich.

Für welche Personengruppe gilt das Bundesurlaubsgesetz nicht?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt nicht für:

  • minderjährige Arbeitnehmer, deren Urlaubsanspruch in § 19 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) geregelt ist.
  • schwerbehinderte Menschen, deren Urlaubsanspruch in § 208 SGB IX (Sozialgesetzbuch IX) geregelt ist
  • Beamte und Richter, deren Urlaubsanspruch in § 5 EUrlV (Erholungsurlaubsverordnung) geregelt wird
  • Soldaten der Bundeswehr § 1 SUV und § 5 SUV, für deren Urlaubsanspruch die Vorschriften nach § 5 EUrlV entsprechend gelten.

Wann gilt das Bundesurlaubsgesetz?

Das Bundesurlaubsgesetz gilt, wenn keine abweichenden Vereinbarungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen getroffen wurden.

Es gilt vorzugsweise bei tariflosen kleinen Betrieben oder den Unternehmen, die sogenannte OT-Mitgliedschaften (ohne Tarifbindung) eingehen.

Da in § 13 Abs. 1 Satz 2 BUrlG steht, dass die abweichenden Bestimmungen zwischen den nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung haben, wenn zwischen diesen die Anwendung der einschlägigen tariflichen Urlaubsregelung vereinbart ist, können auch Arbeitnehmer von den Tariferhöhungen und tariflichen Vereinbarungen profitieren, die in Unternehmen ohne Tarifbindung beschäftigt sind.

Gilt das Bundesurlaubsgesetz bei vorhandenem Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag hat zwar Vorrang vor den gesetzlichen Regelungen (§ 13 BUrlG), darf aber den gesetzlichen Urlaub nicht unterschreiten. Auch wenn in Tarifverträgen von den Vorschriften des BUrlG – mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 – abgewichen werden kann, darf dies dennoch auf keinen Fall – mit Ausnahme des§ 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG– zum Nachteil der Arbeitnehmer erfolgen.

Das Bundesurlaubsgesetz in der Praxis – Zusammenfassung

Auseinandersetzungen um die Gewährung von Urlaub gibt es im Alltag in vielen Unternehmen. Dabei gilt auch hier, zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers abzuwägen.

Wie in jedem Jahr können Arbeitgeber betriebliche Gründe anführen, um gemäß Bundesurlaubsgesetz 2020 konkrete Urlaubswünsche abzulehnen. Auf Wunsch des Arbeitnehmers darf der Urlaub auch unterteilt werden. Einer dieser Teilurlaube muss allerdings mindestens 12 Werktage dauern. Dabei zählt auch der Samstag zu den Werktagen – 2 Wochen Urlaub sind also zusammenhängend zu gewähren.

In der Praxis sind es oft Detailfragen, die zum Streit führen

  1. Der Urlaubsanspruch von 24 Werktagen gilt von Montag bis Samstag – Angestellte, die 5 Tage in der Woche arbeiten, haben nur einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub von 20 Arbeitstagen.
    Auch Teilzeitkräfte, Minijobber und Ferienarbeiter haben Urlaubsansprüche.
  2. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub entsteht einmal im Jahr, selbst wenn zwischenzeitlich der Arbeitgeber wechselt. Bei einer Kündigung muss der Chef den genommenen Urlaub bestätigen.
    Einmal ausgezahltes Urlaubsgeld kann auch bei unterjährigem Ausscheiden nicht zurückgefordert werden.
  3. Kann der Urlaub aus privaten oder betrieblichen Gründen nicht innerhalb eines Jahres angetreten werden, so darf er ins Folgejahr übertragen werden.
    Er ist dann in den ersten drei Monaten zu nehmen, nur im Ausnahmefall auch später.
  4. Während des Erholungsurlaubs darf der Arbeitnehmer keiner anderen bezahlten Arbeit nachgehen.
  5. Wird ein Mitarbeiter während seinem Urlaub krank und weist dies durch ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nach, so werden diese Tage nicht angerechnet. Die Urlaubstage können nachgeholt werden.
  6. Das Urlaubsentgelt berechnet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten dreizehn Arbeitswochen, allerdings ohne Überstundenentlohnung.
  7. Für besondere Personengruppen gelten weitere Vereinbarungen, die gesetzlich verankert sind. So verweist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)auf das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG), welches den Urlaub für Wehrdienstleistende regelt, das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) mit seinen Festlegungen zum Urlaub von Menschen mit Behinderungen sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) mit Urlaubsregelungen für Jugendliche.
  8. Gesetzlich nicht einheitlich geregelt ist die Gewährung von zusätzlichen Urlaubstagen, wenn Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sind zu arbeiten z. B. Sonderurlaub, Umzug oder Sterbefall innerhalb der Familie.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Wenn ein Anspruch besteht, dann ist er im Tarif- oder Arbeitsvertrag niedergeschrieben.



Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.