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Arbeitszeiterfassung: Bundesregierung will laut Bericht ‘großzügige Ausnahmen für Vertrauensarbeitszeit schaffen’
Gewerkschaften und Bundesregierung sind sich nach einem Bericht uneins in der Frage, ob und in welchem Umfang es Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit geben sollte.
Noch gibt es keinen neuen Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung. Nachdem die Ampel-Koalition einen ersten Referentenentwurf erstellt hatte, konnte sie sich nicht mehr auf ein fertiges Gesetz einigen.
Die amtierende Regierungskoalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine unbürokratische Lösung zu schaffen, die auch Übergangsregelungen für kleinere Unternehmen vorsehen soll.
Jetzt zeichnen sich Konflikte ab. Nach einem Bericht der Welt am Sonntag plant die Bundesregierung offenbar großzügige Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit. Damit sind die Gewerkschaften aber nicht einverstanden.
Anja Piel aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erklärte gegenüber der Zeitung, es bestehe keine Erfordernis für Ausnahmen von der Erfassung der Vertrauensarbeitszeit. So etwas stehe außerdem im Widerspruch zu EU-Recht.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, dass Vertrauensarbeitszeit im Einklang mit der EU Arbeitszeitrichtlinie weiter möglich sein soll.
Man sei nicht grundsätzlich gegen die Abschaffung von Vertrauensarbeitszeit, denn sie gelte meist für Beschäftigte mit hohen Gehältern und sei einvernehmlich vereinbart. Eine Umgehung der Schutzrechte des Arbeitszeitgesetzes durch die Arbeitgeber müsse aber ausgeschlossen werden. Ansonsten dürfe das Modell nicht fortbestehen, sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger entgegnete, Vertrauensarbeitszeit biete ein vertretbares Maß an Flexibilisierung und entspreche dem Wunsch der Beschäftigten. Zudem werde in vielen Betrieben die Arbeitszeit der meisten Beschäftigten erfasst.
Gesetzentwurf der Vorgängerregierung “obsolet”
Der bisherige Gesetzentwurf der Ampelkoalition sei obsolet, wie es laut Bericht aus dem Bundesarbeitsministerium heißt. Nach der Sommerpause soll es dazu einen Dialog zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern zu einer Neuregelung geben. Die Bundesregierung befindet sich hier in Zugzwang, nachdem zunächst der Europäische Gerichtshof im Jahr 2019 und das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2022 die allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung festgestellt hatten.
Immer wieder kommt es in Sachen Arbeitszeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit zu Diskussionen zwischen Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Im Kern steht die Frage, ob sich Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeiterfassung miteinander verbinden lassen. Dabei gibt es verschiedene Werkzeuge und Methoden wie zum Beispiel Arbeitszeitkonten, mit denen eine solche Verbindung ohne Weiteres möglich ist.
Zusammenfassung
Noch gibt es keinen neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Arbeitszeiterfassung, und schon gibt es Streit um mögliche Ausnahmen für Vertrauensarbeitszeit. Die Gewerkschaften sehen solche Ausnahmen kritisch.