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Bei Anstellung des Ehegatten sollte ein vollständiger Stundenzettel geführt werden
Wenn ein Betriebsinhaber seinen Ehegatten anstellt, sollten Aufzeichnungen über die geleisteten Tätigkeiten geführt werden. Ansonsten kann das Finanzamt ein Scheinarbeitsverhältnis unterstellen.
Die Anstellung des Ehegatten in Unternehmen ist keine unübliche Praxis. Gleichwohl kann ein solches Beschäftigungsverhältnis den Argwohn des Finanzamts auslösen. Es kann unterstellen, dass auf diese Weise lediglich steuersparende Betriebsausgaben geschaffen werden sollen und das Arbeitsverhältnis nur auf dem Papier besteht.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
Stundenzettel sollte vollständig sein
Aus diesem Grund ist es wichtig, die Arbeitsleistungen des Ehegatten mithilfe eines Stundenzettels zu dokumentieren. Dazu kann zum Beispiel eine passende Stundenzettel-Vorlage verwendet werden. Erfolgt das nicht oder nicht in ausreichendem Maße, ist es möglich, dass das Arbeitsverhältnis steuerlich aberkannt wird. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Urteil vom 21.9.2017, Az. 4 K 1702/16). Kritisiert wurde darin, dass zwar eine Dokumentation der Arbeitszeiten vorgelegen habe, in dieser aber lediglich der Name der Mitarbeiterin sowie die Tage mit Arbeitszeit vermerkt gewesen seien. Dagegen fehlten Angaben zu den einzelnen Tätigkeiten, zum Zeitpunkt des Erstellens der Dokumentation sowie zu einer etwaigen Prüfung der Dokumentation.
Finanzamt benötigt vollständige Angaben zu den verrichteten Arbeiten
Das Finanzamt ist auf diese Angaben angewiesen. Mit ihnen kann es kontrollieren, ob es sich um ein ernsthaft gewolltes Arbeitsverhältnis handelt. Es kann auch prüfen, ob es tatsächlich wie gewollt durchgeführt wird und ob die gleichen Vereinbarungen wie mit fremden Angestellten gelten.
Worauf man beim Streit mit dem Finanzamt achten sollte
Sollte es wegen fehlender oder unvollständiger Stundenzettel zu einem Streit mit dem Finanzamt kommen, ist zu empfehlen, Einspruch gegen das Betriebsausgabenabzugsverbot für die Gehaltszahlungen einzulegen.
Um eine solche Situation zu vermeiden, ist zu empfehlen, die erbrachten Tätigkeiten zusammen mit Dauer, Datum und Uhrzeit genauestens zu dokumentieren und sie auch regelmäßig zu überprüfen.