Keine Überstunden durch Teilnahme an Weihnachtsfeier

Mitarbeiter, die an einer betrieblichen Weihnachtsfeier oder anderen Team-Events teilnehmen, sammeln dadurch keine Überstunden an.
Weihnachtsfeier

© bilderstoeckchen / Adobe Stock

Keine Überstunden durch Teilnahme an Weihnachtsfeier

Mitarbeiter, die an einer betrieblichen Weihnachtsfeier oder anderen Team-Events teilnehmen, sammeln dadurch keine Überstunden an.

Bald ist es wieder soweit: Die Vorweihnachtszeit hat bereits begonnen, und für viele Menschen stehen verschiedene Weihnachtsfeiern an – zum Beispiel mit Freunden, mit dem Sportverein oder eben auch mit der Firma.

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Die Teilnahme an einer betrieblichen Weihnachtsfeier ist grundsätzlich freiwillig

Manche werden sich die Frage stellen, ob sie mit der Teilnahme an einer betrieblichen Weihnachtsfeier auf bequeme Weise Überstunden sammeln können, um sie dann später bei Bedarf in Freizeit umzuwandeln. Doch leider funktioniert das so nicht. Der Grund: Die Teilnahme an einer betrieblichen Feier ist freiwillig. Kein Mitarbeiter kann dazu gezwungen werden, auf ein Firmenfest zu gehen, weil solche Aktivitäten in keinem engen Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung stehen. Der Zwang zur Teilnahme würde einen Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit darstellen.

Überstunden müssen angeordnet oder bewilligt sein

Daraus folgt jedoch, dass Mitarbeiter, die an einer Veranstaltung wie zum Beispiel einer betrieblichen Weihnachtsfeier teilnehmen, dadurch keine Überstunden leisten. Überstunden entstehen nämlich nur dann, wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet wurden, oder wenn der Arbeitgeber in die Überstunden eingewilligt hat. Wer ohne Anweisung oder Billigung seines Arbeitgebers über die normale Arbeitszeit hinaus im Büro sitzt, sammelt dadurch keine Überstunden an.

Überstunden anordnen darf der Arbeitgeber nur dann, wenn dies im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Ansonsten darf der Arbeitgeber nur in betrieblichen Notfällen Überstunden anordnen.

Wann eine Weihnachtsfeier als Arbeitszeit zählt

Findet eine Weihnachtsfeier nach Arbeitsende statt, handelt es sich dabei um Freizeit. Zur Arbeitszeit gehört eine Weihnachtsfeier dann, wenn sie während der normalen Arbeitszeit stattfindet.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.