Inhalt
- Definition: Was versteht man unter Überstunden?
- Wie wird dem Missbrauch von Überstunden vorgebeugt?
- Wo finden sich die geltenden Regelungen zu Überstunden im Unternehmen?
- Welche Gründe sind für verpflichtende Überstunden nicht rechtens?
- Wer ist von den Regelungen zu Überstunden ausgenommen?
- Wie viele Überstunden sind gesetzlich erlaubt?
- Wie berechnet man Überstunden?
- Überstundenlohn berechnen: Kostenloser Online Rechner
- Die häufigsten Fragen zu Überstunden
- Wie viele Überstunden darf man machen?
- Wie viele Überstunden dürfen mit dem Gehalt abgegolten werden?
- Wie viele unbezahlte Überstunden sind zulässig?
- Wann verfallen Überstunden der Arbeitnehmer?
- Wer bestimmt, wann Überstunden abgebaut werden?
- Was passiert mit den Überstunden bei Kündigung?
- Details sollten vertraglich geregelt werden
Überstunden gehören in vielen Berufen zum Arbeitsalltag. Doch oftmals wird die geleistete Mehrarbeit nicht vergütet. Jedes Jahr häufen sich in Deutschland rund 1,5 Milliarden unbezahlte Überstunden an. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass das Thema zu den umstrittensten Fragen des Arbeitsrechts überhaupt gehört. Unser Artikel bietet einen kurzen und kompakten Überblick zu den wichtigsten Fragen.
Definition: Was versteht man unter Überstunden?
Überstunden fallen an, wenn Arbeitnehmer länger arbeiten als vertraglich vereinbart. Grundlage ist dabei die im Arbeitsvertrag festgelegte wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit.
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
Die Begriffe Überstunden und Mehrarbeit werden beinahe synonym genutzt. Die Definition der beiden Begriffe ist aber unterschiedlich. Beides bezeichnet ein Mehr an Arbeitszeit und -aufwand.
Überstunden beziehen sich dabei auf die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit. Mehrarbeit fällt hingegen erst dann an, wenn die im Arbeitszeitgesetz getroffenen Regelungen überschritten werden.
Im Gegensatz dazu ist Mehrarbeit im Arbeitszeitgesetz streng geregelt. So müssen Arbeitgeber den Arbeitnehmern bei Mehrarbeit laut Arbeitsrecht entsprechenden Ausgleich in Form von Freizeit bieten. Bei Überstunden ist das nicht der Fall. Diese können auch ausbezahlt werden.
Wie wird dem Missbrauch von Überstunden vorgebeugt?
Um Missbrauch zu verhindern, können Überstunden in der Regel nicht einseitig angeordnet werden. Arbeitnehmer dürfen also nicht einfach länger arbeiten als vorgesehen, außer der Arbeitgeber hat Sie dazu angewiesen. Allerdings reicht in solchen Fällen eine mündliche oder stillschweigende Vereinbarung.
Wo finden sich die geltenden Regelungen zu Überstunden im Unternehmen?
In den meisten Fällen ist die Thematik im Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt. Fehlen solche Vorgaben, sind Arbeitnehmer nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, Überstunden zu arbeiten. Sie können diese dann einfach ablehnen. Ausnahmen gelten lediglich bei Notfällen und Katastrophen, die der Arbeitgeber nicht vorhersehen konnte. In diesen Fällen greift die sogenannte Treuepflicht des Arbeitnehmers.
Welche Gründe sind für verpflichtende Überstunden nicht rechtens?
Kein Grund für verpflichtende Überstunden sind:
- Ein erhöhtes Auftragsaufkommen
- Krankheitswelle und Personalknappheit
- Verzögerungen im Betriebsablauf
Außerdem muss der Betriebsrat angeordneten Überstunden zustimmen. Dabei ist egal, ob diese nur einzelne oder alle Mitarbeiter betreffen.
Wer ist von den Regelungen zu Überstunden ausgenommen?
Von Regelungen zu Überarbeit ausgenommen sind aufgrund besonderer Bestimmungen des Arbeitsschutzes:
- Jugendliche unter 18 Jahren (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Schwangere und stillende Mütter (siehe Mutterschutzgesetz)
- Schwerbehinderte und Gleichgestellte können sich davon befreien lassen (siehe u.a. Schwerbehindertengesetz)
- Überstunden in Minijobs sind aufgrund der Verdienstobergrenze nur im begrenzten Rahmen zulässig
Wie viele Überstunden sind gesetzlich erlaubt?
Da das Thema gesetzlich kaum geregelt ist, gibt es viele unterschiedliche Vorgehensweisen. Nicht alle davon sind jedoch zulässig. Viele Arbeitgeber versuchen, Überstunden im Arbeitsvertrag als automatisch mit dem Gehalt abgegolten zu definieren. Solche Klauseln sind aber oft rechtlich anfechtbar.
Ebenfalls problematisch ist die Abgeltung von Überarbeit mit Freizeit anstatt zusätzlichem Lohn. Diese Vorgehensweise ist nur dann zulässig, wenn sie im Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten ist. Ansonsten muss der Arbeitnehmer dem Ausgleich durch eine spätere Reduzierung seiner Arbeitszeit zustimmen. Diese kann nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden.
Wie berechnet man Überstunden?
Wie man das „Mehr“ an Arbeitszeit am besten berechnet, hängt von den Details des jeweiligen Tarif- oder Arbeitsvertrags ab. Zu beachten ist dabei, dass der Arbeitgeber ein sogenanntes Weisungsrecht bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit hat. Wenn ein Arbeitnehmer üblicherweise von 8 bis 17 Uhr arbeitet (8 Stunden Arbeitszeit inklusive 1 Stunde Ruhepause), entstehen bei der Verlegung der Arbeitszeit auf 10 bis 19 Uhr keine Überstunden. Arbeitet er jedoch von 8 bis 19 Uhr, entstehen zwei Überstunden.
Beim Arbeiten mit Schichtplänen und Dienstplänen erfolgt die Berechnung meist monatlich. Bei festen Arbeitszeiten kann sie auch täglich bis wöchentlich stattfinden.
Überstundenlohn berechnen: Kostenloser Online Rechner
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Überstundenlohn berechnen: Alle Schritte auf einen Blick
- Wählen Sie zunächst die Berechnungsgrundlage aus: Gesamtlohn Überstunden oder Stundenlohn pro Überstunde
- Geben Sie das Brutto Monatsgehalt an.
- Tragen Sie die vertraglichen Wochenstunden ein.
- Wichtig: Die Angabe Geleistete Überstunden entfällt bei der Option Stundenlohn pro Überstunde
- Klicken Sie zum Schluss auf den Button „Überstundenlohn berechnen“ .
Die häufigsten Fragen zu Überstunden
Es gibt sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite zahlreiche Fragen. Im Folgenden finden Sie Antworten auf die relevantesten Fragen.
Wie viele Überstunden darf man machen?
Eine konkrete Regelung, wie viele Überstunden höchstens erlaubt sind, existiert im deutschen Arbeitsrecht nicht. Allerdings regelt das Arbeitszeitgesetz, wie viele Arbeitsstunden pro Tag bzw. pro Woche zulässig sind. Demnach sind acht Stunden am Tag als Richtwert und 10 Stunden täglich als Obergrenze definiert. Bei einer sechstägigen Arbeitswoche von Montag bis Samstag darf die wöchentliche Arbeitszeit somit maximal 48 Stunden betragen. Bei einer normalen 40-Stunden-Woche sind folglich bis zu acht Überstunden erlaubt.
Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen
Gemäß Arbeitszeitgesetz ist auch eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf zehn Stunden zulässig. Diese Überstunden müssen jedoch innerhalb von sechs Monaten durch Freizeit ausgeglichen werden. Zudem erlaubt der Gesetzgeber bestimmte Abweichungen der Arbeitszeit, sofern diese in einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung festgelegt sind. Außerdem sind Ausnahmen für einzelne Branchen möglich.
Für eine Personengruppe gilt hingegen ein strenger arbeitszeitrechtlicher Schutz, und zwar für Arbeitnehmer unter 18 Jahren. Sie dürfen grundsätzlich nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Wie viele Überstunden dürfen mit dem Gehalt abgegolten werden?
Inwiefern zusätzlich geleistete Arbeitszeit durch Gehalt abgegolten werden dürfen bzw. müssen, ist gesetzlich nicht näher geregelt. Die Vergütung von Überstunden ist in der Praxis in einem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Viele Arbeitgeber gleichen diese heutzutage durch Freizeit aus. Fehlt eine derartige Regelung, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass Arbeitnehmer kein Recht auf die Bezahlung ihrer geleisteten Stunden haben.
Die Vergütungserwartung
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die sogenannte „Vergütungserwartung“. Kann ein Arbeitnehmer bei der Leistung von zusätzlichen Arbeitsstunden stillschweigend davon ausgehen, dass diese bezahlt werden, muss das „Mehr“ an Arbeitszeit in der Regel auch vergütet werden. Bei Jobs mit hohen Gehältern gilt diese Vergütungserwartung allerdings meist nicht.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
Wie viele unbezahlte Überstunden sind zulässig?
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber eine Vergütung von mehr geleisteten Arbeitsstunden nicht pauschal ausschließen. Oftmals finden sich in Arbeitsverträgen Klauseln wie
„Mit der genannten Vergütung sind alle erforderlichen Überstunden des Arbeitnehmers abgegolten“.
Diese sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2010 unzulässig.
Ausnahmen bei der Überstundenvergütung
Von dieser Regelung sind jedoch zwei Ausnahmen erlaubt: Zum einen Dienste höherer Art und zum anderen Besserverdiener. Bei sogenannten „Diensten höherer Art“ (Beispiele sind Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater) ist die zusätzliche Vergütung von Mehrarbeit nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts unüblich. Auch bei Besserverdienern sind unbezahlte Stunden zulässig.
Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts ist eine deutlich herausgehobene Vergütung gegeben, wenn das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Dies ist gegenwärtig bei einem Jahresbruttoeinkommen von ca. 80.000 Euro in den westdeutschen Bundesländern und ca. 74.000 Euro in den ostdeutschen Ländern gegeben.
Wann verfallen Überstunden der Arbeitnehmer?
Auch diese Frage ist nicht explizit gesetzlich im Arbeitsrecht geregelt. Das bedeutet jedoch nicht, dass es gar keine Regelungen bezüglich des Verfalls von Überstunden gibt. Diese finden sich in zwei anderen Dokumenten: dem Arbeitsvertrag und dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Gut zu wissen: Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag
Nicht selten enthalten Arbeitsverträge sogenannte „Ausschlussfristen“. In diesen Fristen wird geregelt, nach welchem Zeitraum eine Überstunde als verfallen gilt. Ausschlussfristen sollen sicherstellen, dass es zu einem zeitnahen Ausgleich von Überstunden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt. Wenn Ansprüche aus Überstunden nicht in dem arbeitsvertraglich festgelegten Zeitraum geltend gemacht werden, verfallen sie automatisch. Eine Ausschlussfrist darf jedoch nicht zu gering angesetzt werden. Sie muss mindestens drei Monate betragen.
Sofern in einem Arbeitsvertrag gar keine oder eine zu kurze Ausschlussfrist festgelegt wurde, greift die gesetzliche Verjährungsfrist gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie liegt bei drei Jahren und beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem die Überstunden geleistet wurden.
Wer bestimmt, wann Überstunden abgebaut werden?
Wann der Überstundenabbau stattfindet, entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. Er kann gegenüber dem Arbeitnehmer von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen und ihm vorschreiben, wann diese abzubauen sind. Arbeitnehmer haben nach dem Arbeitsrecht keinen Anspruch darauf, den Zeitpunkt des Überstundenabbaus selbst zu bestimmen.
Ein Mitspracherecht des Arbeitnehmers in der Frage „Wie lange dürfen Überstunden stehen bleiben“ muss per Absprache oder durch eine anderweitige Regelung festgelegt werden.
Was passiert mit den Überstunden bei Kündigung?
Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, Überstunden monetär oder durch Freizeit vergütet zu bekommen. Dieses Recht bleibt auch bei einer Kündigung bestehen. Bei einer ordentlichen Kündigung kommt in der Praxis eine der beiden Alternativen zum Tragen:
- Der Arbeitnehmer erhält die Überstunden in Freizeit abgeglichen und kann demnach seine Tätigkeit vor dem Ende der Kündigungsfrist beenden.
- Der Arbeitnehmer erhält nach der Kündigung einen finanziellen Ausgleich für die geleisteten Überstunden.
Details sollten vertraglich geregelt werden
Viele Details rund um das Thema sind gar nicht oder nur rudimentär gesetzlich geregelt. Um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu vermeiden, sollten alle Details in Bezug auf die Mehrarbeit in einem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein.