Tarifabschluss in der nordwestdeutschen Stahlindustrie: kein voller Lohnausgleich für geringere Arbeitszeiten

In der nordwestdeutschen Stahlindustrie haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Tarifabschluss geeinigt. Dieser sieht 5,5 Prozent mehr Lohn vor.
Metall- und Stahlindustrie

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Tarifabschluss in der nordwestdeutschen Stahlindustrie: kein voller Lohnausgleich für geringere Arbeitszeiten

In der nordwestdeutschen Stahlindustrie haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Tarifabschluss geeinigt. Dieser sieht 5,5 Prozent mehr Lohn vor. Auch kürzere Arbeitszeiten sind möglich, allerdings gibt es dafür keinen vollen Lohnausgleich.

Inflationsausgleichsprämie von 1500 Euro und 5,5 Prozent mehr Lohn

Der Tarifabschluss für die rund 68.000 Beschäftigten der nordwestdeutschen Stahlindustrie sieht die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 1.500 Euro ab dem 1. Januar 2024 vor. Auszubildende erhalten 1.000 Euro. Die Prämie wird auf zehn Teilbeträge aufgeteilt, die zwischen Februar und November 2024 geleistet werden.

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Zum 1. Januar 2025 steigen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 5,5 Prozent. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2025. Die Gewerkschaft IG Metall war mit der Forderung nach 8,5 Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten in die Verhandlungen gegangen.

Was ist mit der von den Gewerkschaften angestrebten Arbeitszeitverkürzung?

Nicht durchsetzen konnte sich die Gewerkschaft auch bei ihrer Forderung nach einer 32-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Zumindest aber einigten sich die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf einen zusätzlichen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung. Dieser kommt zum Beispiel dann zur Anwendung, wenn in einem Unternehmen aufgrund der ökologischen Transformation weniger gearbeitet werden muss – etwa in Unternehmen, die Koks zur Stahlerzeugung herstellen, wenn das Koks durch Wasserstoff ersetzt wird. Vorgesehen ist, dass dann die Arbeitszeit von 35 auf 32 Stunden reduziert werden kann. Dafür gibt es keinen vollen Lohnausgleich. Bezahlt werden dann aber immerhin 33 Stunden. Sollte es zu einem Mehrbedarf an Arbeit kommen, zum Beispiel, weil alte und neue Technologien zeitweise parallel genutzt werden, kann die Arbeitszeit auch um bis zu drei Stunden erhöht werden.

Absenkung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich

Der Tarifabschluss sind außerdem vor, dass die Arbeitszeit auf 33,6 Stunden pro Woche abgesenkt werden kann. Einen Lohnausgleich gibt es dafür jedoch nicht. Außerdem ist das nur möglich, wenn keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Mitarbeiter, die älter als 60 Jahre sind und die im Schichtdienst arbeiten, werden dann für 34,1 Stunden bezahlt. In den Jahren 2026 und 2027 soll diese Altersgrenze jeweils um ein Jahr abgesenkt werden. Zudem findet im Jahr 2027 eine Neubewertung dieser Regelung statt.

Verlängert wurden außerdem die Tarifverträge zur Altersteilzeit, zur Beschäftigungssicherung und zum Einsatz von Werkverträgen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer zeigen sich zufrieden mit den Ergebnissen

Von Seiten der IG Metall heißt es zum Tarifabschluss, den Beschäftigten werde damit Sicherheit in der anstehenden Transformation der Industrie gegeben. Komme es zum Druck auf Beschäftigung, könne man durch Arbeitszeitverkürzung bei Teilentgeltausgleich die noch vorhandene Arbeit auf mehrere Schultern verteilen. Allerdings hätte sich die Gewerkschaft mehr gewünscht. Zumindest sorge der Tarifabschluss für eine nachhaltige Steigerung der Einkommen.

Aus Sicht der Arbeitgeber stelle die beschlossene Entgelterhöhung zwar eine große Belastung für die Unternehmen dar, doch sei es positiv zu bewerten, dass es gemeinsam mit der IG Metall gelungen sei, eine passgenaue Regelung zur Arbeitszeit und zur Beschäftigungssicherung während der ökologischen Transformation der Industrie zu finden.

Es ist davon auszugehen, dass die getroffene Vereinbarung als Pilotabschluss für weitere Gebiete dient. Die nordwestdeutsche Stahlindustrie umfasst Standorte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen.

Für die ostdeutsche Stahlindustrie findet die fünfte Verhandlungsrunde am 18. Dezember statt. Es folgt die saarländische Stahlindustrie. Dort endet die Friedenspflicht Ende Februar.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.