Steuerfreibeträge

Steuerfreibeträge dienen dem finanziellen Ausgleich von steuerpflichtigen Personen im Fall von langfristig bestehenden spezifisch hohen Kosten.
steuerfreibetraege

Steuerfreibeträge Definition

Steuerfreibeträge dienen dem finanziellen Ausgleich von steuerpflichtigen Personen im Fall von langfristig bestehenden spezifisch hohen Kosten. In diesem Kontext besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Einkommenssteuer-Freibetrages beim zuständigen Finanzamt. Auf diese Weise haben Arbeitnehmer monatlich einen höheren Nettobetrag zur Verfügung ohne auf den nächsten Steuerbescheid warten zu müssen. Ein Steuerfreibetrag dient der Reduzierung der Grundlage der steuerlichen Bemessung.

Der Gesetzgeber sieht verschiedene Arten von Steuerfreibeträgen vor. Hierzu zählen unter anderem

  • der Grundfreibetrag
  • der Kinderfreibetrag
  • der Versorgungsfreibetrag
  • der Sparer-Pauschbetrag
  • der Altersentlastungsbetrag

Ziel bei allen Variationen ist grundsätzlich eine Steuerlast-Verminderung. Für jedes Einkommen ist eine Lohnsteuer zu entrichten. Die Freibeträge ermöglichen eine Verringerung der zu zahlenden Lohnsteuer und bieten so die Option einer Vereinfachung der Besteuerung und eine finanzielle Entlastung des Steuerpflichtigen. Grundfreibeträge und Kinderfreibeträge zählen zu den wichtigsten Steuerfreibeträgen.

Grundfreibeträge

Hierbei geht es um die Gewährleistung der Existenzsicherung. In einem zeitlichen Abstand von zwei Jahren befasst sich das Bundeskabinett mit der festzusetzenden Höhe des Existenzminimums. Je nach jeweils aktueller Höhe der Lebenshaltungskosten wird der Freibetrag entsprechend angepasst. Personen, deren Einkommen unterhalb der definierten Grenze liegt, müssen keine Einkommenssteuer entrichten.

Kinderfreibeträge

Der Anspruch besteht ab dem Zeitpunkt der Geburt eines Kindes und dauert so lange, wie auch das Kindergeld gezahlt wird. Eine Verrechnung des Kindergelds mit den Kinderfreibeträgen ist möglich, das Finanzamt ermittelt hierzu automatisch die finanziell lohnendere Variante. Hintergrund ist grundsätzlich der besondere Schutz des Staates, den eine Familie mit Kind genießt. Dazu zählt auch die finanzielle Entlastung.

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Steuerfreibeträge in der Praxis

Für die Ermittlung der persönlichen Freibeträge ist einer der zahlreich im Netz vorhandenen Steuerfreibetragsrechner sinnvoll. Hierzu werden lediglich die Steuerklasse und das Bruttojahreseinkommen benötigt.

Manche Freibeträge werden bereits automatisch abgezogen, andere müssen explizit beim Finanzamt beantragt werden. Für die Antragstellung sind seit dem Jahr 2018 neue Formulare vorgesehen. Das Prozedere wurde deutlich vereinfacht und ermöglicht ein Ausfüllen nur des Anlagenformulars, das faktisch im Kontext der Lohnsteuer-Ermäßigung auch wirklich benötigt wird.

Folgende Formulare stehen zur Verfügung:

  • der Hauptvordruck
  • die Anlage Werbungskosten
  • die Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen
  • die Anlage Kinder

Angabe der Werbungskosten

Hierzu zählen:

  • Fahrtkosten (0,30 Euro je Kilometer)
  • Arbeitszimmer (maximal 1200 Euro jährlich)
  • Reisekosten (0,30 Euro je Kilometer zuzüglich Kost und Logis)
  • Arbeitsmittel

Angabe der Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen

Hierzu zählen:

  • Spenden, Beiträge für Parteien (maximal 1650 Euro jährlich)
  • Unterhaltszahlungen (maximal 13.805 Euro pro Jahr als Sonderausgaben beziehungsweise 9.000 als außergewöhnliche Belastungen)
  • Schulgeld, Kinderbetreuungskosten, Kirchensteuer
  • Gesundheitskosten
  • Ausbildungsfreibetrag
  • Pflegepauschbetrag (nicht mehr als 924 Euro bei Pflegegrad 4-5)

Steuerfreibeträge beantragen

  1. Mindesthöhe der Beantragung – 600 Euro
  2. zweijährige Gültigkeit des Freibetrags bei gleichbleibende Ausgangslage
  3. Verpflichtung zum Einreichen der Einkommenssteuererklärung

Es ist zu beachten, dass sich die Höhe der jeweiligen Beträge durch die Neuberechnungen ändern kann. Somit gilt es vor einer Antragsstellung zu klären, welche aktuelle Beitragshöhe jeweils gegeben ist.