Gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub?

Sind Arbeitnehmer verpflichtet, auch während ihres Urlaubs dienstliche Telefonate zu beantworten und ihre E-Mails abzurufen? Das ist aufgrund geltender Gesetze normalerweise nicht der Fall.
Urlaub - out of office

Gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub?

Sind Arbeitnehmer verpflichtet, auch während ihres Urlaubs dienstliche Telefonate zu beantworten und ihre E-Mails abzurufen? Das ist aufgrund geltender Gesetze normalerweise nicht der Fall. Aber es gibt Ausnahmen.

Gerade zur Urlaubszeit stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage, ob sie auch während ihrer freien Tage für ihren Arbeitgeber erreichbar sein sollten – sei es per Telefon oder durch das regelmäßige Abrufen von E-Mails.

Offenbar gibt es zumindest einen gewissen Anteil der Beschäftigten, die dazu bereit sind. Verschiedene Studien haben ergeben, dass in Deutschland rund ein Viertel der Arbeitnehmer auch im Urlaub auf dem Laufenden bleiben wollen und auch in dieser Zeit für ihren Arbeitgeber erreichbar sind. In manchen Ländern liegt dieser Anteil sogar noch höher – etwa in Norwegen mit mehr als 45 Prozent.

Viele Arbeitnehmer befürchten Konsequenzen bei Nichterreichbarkeit im Urlaub

Doch warum können oder wollen viele Beschäftigte selbst im Urlaub nicht abschalten? Das hat verschiedene Gründe. So fürchten manche Arbeitnehmer zum Beispiel Konsequenzen durch den Arbeitgeber, wenn sie dienstliche Anrufe im Urlaub nicht annehmen oder wichtige E-Mails nicht beantworten. Andere möchten einfach auf dem aktuellen Stand bleiben, um nach ihrem Urlaub nicht zu viel aufarbeiten zu müssen.

Gesetze in Deutschland schützen Arbeitnehmer

Eine Kündigung wegen Nichterreichbarkeit in der gesetzlichen Urlaubszeit müssen Arbeitnehmer jedoch kaum befürchten, denn sie wäre im Zweifelsfall nicht rechtens und damit unwirksam. Eine Kündigung wäre nur dann möglich, wenn im Arbeitsvertrag eine entsprechende Vereinbarung zur Erreichbarkeit in rechtlich zulässiger Weise vereinbart worden wäre. Doch selbst dann bedarf es vor der Kündigung zunächst einer Abmahnung, in der für den wiederholten Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht werden.

Dabei gibt es in Deutschland klare gesetzliche Regeln: Aus arbeitsrechtlicher Sicht müssen Beschäftigte nur während der vereinbarten Arbeitszeit erreichbar sein. Dagegen dient die arbeitsfreie Zeit der Erholung. In dieser Zeit müssen also keine dienstlichen Gespräche angenommen oder E-Mails beantwortet werden.

Ausnahmen gibt es aber: Etwa im Fall von Rufbereitschaften oder Bereitschaftsdienst müssen Arbeitnehmer dauerhaft erreichbar sein.

Führungskräfte sind dabei keine Ausnahme. Auch sie müssen im Urlaub bzw. außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten nicht zur Verfügung stehen. Es kann jedoch Absprachen für Ausnahmen geben – etwa bei Notfällen.

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Nichterreichbarkeit im Urlaub: auf Vereinbarungen im Arbeitsvertrag achten

In manchen Arbeitsverträgen finden sich Klauseln, die eine Erreichbarkeit auch an freien Tagen vorsehen – zumindest für bestimmte Zeitfenster. Auch das tägliche Abrufen von E-Mails kann auf diese Weise vereinbart werden.

Im Einzelfall kommt es jedoch darauf an, dass diese Regelungen im Einklang mit geltendem Arbeitsrecht stehen. Eine wichtige Unterscheidung ist hier zwischen gesetzlichen Urlaubstagen und den freiwillig vom Arbeitgeber gewährten Urlaubstagen zu treffen. Nur für Letztere können hinsichtlich der Erreichbarkeit des Arbeitnehmers auch andere Regelungen vorgesehen werden.

Wichtig dabei: Für Arbeit, die vom Beschäftigten während seines Urlaubs ausgeübt wird, muss ihm der Arbeitgeber eine Vergütung gewähren.

Recht auf Nichterreichbarkeit soll EU-weit eingeführt werden

Das EU-Parlament hat sich mit großer Mehrheit für ein Recht auf Nichterreichbarkeit der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit ausgesprochen. Die EU-Kommission ist nun mit der Aufgabe betreut, einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen zu schaffen, welcher dann von den Mitgliedsstaaten umgesetzt wird. Durch ein solches Gesetz würde geregelt, dass Arbeitnehmer ihr Laptop und ihr Diensthandy im Urlaub ausgeschaltet lassen können, ohne dass sie Sanktionen durch ihren Arbeitgeber befürchten müssen. Dies würde auch für Feiertage und an Wochenenden gelten.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.