Krank im Urlaub: Das müssen Ihre Mitarbeiter beachten

Krank im Urlaub? Ein Alptraum für Mitarbeiter! Gibt es eine Möglichkeit die Urlaubstage nachzuholen oder verfallen diese? Welche Pflichten und Rechte haben Arbeitnehmer in diesem Fall? Jetzt informieren!
Krank im Urlaub

Krank im Urlaub: Das müssen Mitarbeiter wissen

Der Urlaubsanspruch dient laut Gesetz der Erholung. Wer während seines Urlaubs jedoch erkrankt, kann sein Recht auf Erholung nicht wahrnehmen. Wie sich Arbeitnehmer ihre Urlaubstage im Fall von Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs wieder gutschreiben lassen können und was es dabei zu beachten gibt, wird im folgenden Artikel zum Thema „Krank im Urlaub“ erläutert.

Erkrankung im Urlaub: Aktuelle Rechtslage

Der Paragraph § 1 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) legt fest, dass jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub hat. Wird ein Arbeitnehmer im Urlaub krank, sind die Bedingungen für eine angemessene Erholungsmöglichkeit nicht mehr geschaffen. Im § 9 BUrlG steht daher, dass die Krankheitstage in so einem Fall nicht vom Konto abgezogen werden. Der Urlaub wird durch die Krankmeldung nicht automatisch verschoben oder verlängert, sondern muss neu beantragt werden. § 5 BUrlG regelt zudem die Anzeige- und Nachweispflichten, die im Fall einer Erkrankung einzuhalten sind und die die Voraussetzungen für eine Lohnfortzahlung bilden.

Krank im Urlaub: So geht der Arbeitnehmer vor

Erkrankt ein Mitarbeiter während seines Urlaubs, hat er ein Recht darauf, dass ihm die Krankheitstage nicht von seinen Urlaubstagen abgezogen werden. Damit er dieses Recht geltend machen kann, muss er den gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten nachkommen.

Meldepflicht wahrnehmen

Die in § 5 EntgFG (Entgeltfortzahlungsgesetz) festgelegte Anzeigepflicht gilt auch, wenn der Arbeitnehmer krank im Urlaub ist. Demnach ist jeder Mitarbeiter dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Bei einem Aufenthalt im Ausland, sollte der Arbeitgeber zudem die Adresse vom Urlaubsort erfahren.

Die Krankmeldung kann beispielsweise per E-Mail, per Telefon oder per Fax erfolgen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen

§ 5 EntgFG regelt neben den Meldepflichten auch die Nachweispflichten. So muss der Arbeitnehmer auch bei Krankheit im Urlaub seinem Arbeitgeber ein ärztliches Attest zukommen lassen, welches die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Für den Erhalt des Urlaubsanspruchs ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwingend erforderlich. Eine ausländische Bescheinigung hat dabei dieselbe Gültigkeit wie eine inländische.

Urlaubsanspruch bei Erkrankung im Urlaub

Urlaubstage nachholen

Die durch Krankheit versäumten Urlaubstage können zu einem späteren Zeitpunkt wieder neu beantragt und nachgeholt werden. Nicht möglich ist dies jedoch bei einer Erkrankung des Kindes während der Urlaubszeit und dann, wenn die Erkrankung während des Abbaus von Überstunden eingetreten ist.

Tipp der Redaktion
In unserem Beitrag Urlaubsanspruch bei Krankheit erläutern wir Ihnen kompakt und leicht verständlich alles rund um die geltenden Regelungen im deutschen Recht.

Auswirkungen auf das Entgelt

Ein Arbeitnehmer hat für jeden Urlaubstag, an dem er nachgewiesen arbeitsunfähig ist, einen Anspruch auf Fortzahlung seines Lohns. Bei der Berechnung des Entgelts spielt es demzufolge keine Rolle, ob der Arbeitnehmer während seiner regulären Arbeitszeit erkrankt oder während seines Urlaubs.

Anspruch bei längerer Krankheit

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung gilt für maximal sechs Wochen. Dauert die Genesung länger, folgt nach Ablauf der sechs Wochen eine Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse.

Der Urlaubsanspruch bleibt auch bei längerer Krankheit zunächst bestehen. Der Arbeitnehmer hat nach Ablauf des Urlaubsjahres 15 Monate lang Zeit, seinen durch Krankheit entstandenen Resturlaub zu nehmen. Danach verfällt der Anspruch.

Vorsicht: Urlaub darf nicht eigenmächtig verlängert werden

Auch, wenn ein Mitarbeiter krank im Urlaub ist, endet sein Urlaub wie ursprünglich beantragt. Wer seinen Urlaub nach Ablauf dieser Zeit fortsetzt, um seinen Urlaubsanspruch eigenmächtig geltend zu machen, verstößt damit gegen das Urlaubsgesetz und das Arbeitsrecht. Im schlimmsten Fall kann eine Selbstbeurlaubung zu einer Abmahnung oder sogar zu einer Kündigung führen.

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Krank im Auslandsurlaub

Für die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes ist es unerheblich, wo sich ein Mitarbeiter während seines Urlaubs befindet. Unterschiede ergeben sich lediglich bei den Melde- und Nachweispflichten. Folgende Besonderheiten muss ein Arbeitnehmer einhalten, wenn er im Ausland erkrankt:

  • Der Mitarbeiter muss seinem Arbeitgeber die Kontaktdaten vom Ort geben, an dem er sich befindet
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann bei einer Krankenkasse im jeweiligen Land abgegeben werden. Diese leitet sie an die deutsche Krankenversicherung des Versicherten weiter. Diese Möglichkeit besteht in allen Ländern der EU, aber nicht in allen Ländern außerhalb der EU. Auch eine direkte Versendung der AU nach Deutschland ist möglich. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
  • Bei der Rückkehr nach Deutschland ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber und seiner Krankenkasse unverzüglich über die Rückkehr in Kenntnis zu setzen.

Brauche ich eine Auslandsreise-Krankenversicherung?

Bei einer Reise ins Ausland ist der Gang zum Arzt unerlässlich, wenn die Krankmeldung im Urlaub anerkannt werden soll. Ohne eine Auslandsreise-Krankenversicherung kann die Behandlung jedoch schnell sehr teuer werden – insbesondere dann, wenn beispielsweise nach einem Unfall der Aufenthalt in einem Krankenhaus nötig ist. Da die gesetzliche Krankenversicherung ohne zusätzliche Versicherung fürs Ausland keinen Cent für die Behandlung übernimmt, bleibt der Versicherte unter Umständen ganz allein auf den Kosten sitzen. Da eine Auslandsreise-Versicherung in der Regel sehr günstig ist, ist ein Abschluss dringend zu empfehlen.

Krank im Urlaub: Praxisbeispiele

In der Praxis kann es eine entscheidende Rolle spielen, ob ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt oder ob der Krankheitsfall vor oder nach dem Urlaub eintritt. Diese Möglichkeiten gibt es:

  1. Der Mitarbeiter erkrankt während seines Urlaubs: Der Mitarbeiter muss seinem Arbeitgeber sofort von seiner Arbeitsunfähigkeit informieren. Der Arbeitgeber zahlt Urlaubsentgelt für die Urlaubstage und Lohnfortzahlung für die Krankheitstage. Für die Krankheitstage werden keine Urlaubstage abgezogen.
  2. Der Mitarbeiter wird bereits vor seinem Urlaub krank und bleibt auch während seines Urlaubs krank: Der Mitarbeiter informiert seinen Arbeitgeber über die voraussichtliche Erkrankung während des Urlaubs. Ihm werden keine Urlaubstage abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt für die Dauer des Urlaubs (bzw. für alle Krankheitstage) Lohnfortzahlung.
  3. Der Mitarbeiter ist bis zum Beginn des Urlaubsantritts krankgeschrieben: Der Mitarbeiter tritt seinen Urlaub ganz normal an. Er erhält für seine Krankheitstage Lohnfortzahlung und für seine Urlaubstage Urlaubsentgelt.
  4. Der Mitarbeiter erkrankt zur Rückkehr aus dem Urlaub: Der Mitarbeiter informiert seinen Arbeitgeber darüber, dass er nach seinem Urlaub aufgrund des Krankheitsfalls seine Arbeit nicht wie geplant antreten wird. Der Arbeitgeber zahlt Lohnfortzahlung für die Dauer der Krankschreibung.

Warum werden Mitarbeiter so häufig im Urlaub krank?

Gerade chronisch gestresste Personen kennen dieses Problem: Kaum wird der wohlverdiente Jahresurlaub angetreten, kommt es plötzlich zu Erkältungssymptomen und chronischer Müdigkeit. Dahinter steckt ein weit verbreitetes psychisches Phänomen: Leisure Sickness.

Das Auftreten dieses Phänomens wird beispielsweise dadurch erklärt, dass der Körper in übermäßig stressigen Zeiten die Produktion von Abwehrzellen hochfährt. Tritt Entspannung ein, verliert das Immunsystem schlagartig an Wirkungskraft, wodurch Krankheitserreger leichter in den Körper eindringen können.

Auch der körpereigene Botenstoff Cortisol könnte für das plötzliche Erkranken verantwortlich sein: Das Stresshormon wird bei dauerhafter Anspannung in großen Mengen ausgeschüttet und sorgt für erhöhte Aufmerksamkeit und Leistungsfähigkeit. Zudem unterdrückt ein hoher Cortisolspiegel bei einer Infektion alle Krankheitssymptome, die den Körper schwächen würden. Sinkt der Cortisolspiegel bei sich verringerndem Stress wieder, treten die für eine Infektion typischen Krankheitserscheinungen verzögert ein.

Gut zu wissen: Was bedeutet Leisure Sickness?
Unter der sogenannten Leisure Sickness (dt. auch Freizeitkrankheit) versteht man das Phänomen, an freien Tagen Krankheitssymptome zu entwickeln. Besonders von dem Syndrom betroffen sind ehrgeizige Menschen mit einer hohen Arbeitsbelastung und einem überdurchschnittlichen Verantwortungsgefühl. Zu den häufigsten Symptomen gehören Kopfschmerzen, Müdigkeit und Erkältungserscheinungen wie Husten, Halsschmerzen und Schnupfen.

Wie lässt sich das Krankwerden im Urlaub verhindern?

Das Leisure-Sickness-Phänomen setzt in der Regel chronischen Stress voraus. Um im Urlaub nicht krank zu werden, gilt es also, die Dauerbelastung effektiv zu verringern. Hier sind einige Tipps:

  • Nutzen Sie Ihre Pausenzeiten und beschäftigen Sie sich an Ihren freien Tagen nicht mit arbeitsrelevanten Tätigkeiten.
  • Schaffen Sie sich mit Freizeitaktivitäten und Hobbys einen Ausgleich zur Arbeit.
  • Achten Sie auf gesunde Ernährung und einen erholsamen Schlaf.
  • Lernen Sie, sich aktiv zu entspannen. Helfen kann hier beispielsweise Sport und Meditation.

Mythos: Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass Sie sich im Urlaub krank melden können

Entgegen des Wissens vieler Arbeitnehmer dürfen ärztlich nachgewiesene Krankheitstage nicht als Urlaubstage verrechnet werden. Diese Regelung wird in § 9 BUrlG bedingungslos festgelegt und darf somit auch nicht im Arbeitsvertrag oder von der Urlaubsplanung verändert werden.

Häufige Fragen von Mitarbeitern im Überblick

Kann man sich als Mitarbeiter im Urlaub krank melden?

Ja. Da jedem Arbeitnehmer Erholungsurlaub zusteht, können ihm keine Urlaubstage vom Jahresurlaub abgezogen werden, wenn er an seinen Urlaubstagen arbeitsunfähig ist.

Wann muss ich mich im Urlaub krank melden?

Die Krankmeldung sollte noch an dem Tag erfolgen, an dem die Krankheit eintritt. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung gilt nur für die Tage, für die ein ärztliches Attest vorliegt.

Wie weise ich meine Krankheit während des Urlaubs nach?

Im ersten Schritt ist der Arbeitgeber umgehend von der Erkrankung zu unterrichten. Dies ist beispielsweise per Telefon oder per E-Mail möglich. Zusätzlich ist dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorzulegen.

Was passiert bei Krankheit mit meinem Urlaubsanspruch?

Der Urlaubsanspruch bleibt bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit bestehen. Die Urlaubstage werden wieder dem Urlaubskonto hinzugefügt und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Kann ich mit einer Langzeiterkrankung in den Urlaub fahren?

Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet, alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögert. Das Antreten einer Urlaubsreise ist trotz Erkrankung also möglich. Damit es keine Missverständnisse gibt, kann es jedoch nicht schaden, die Urlaubspläne vorher mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Zudem muss der Arbeitnehmer für seine Krankenkasse auch beim Verreisen stets erreichbar sein. Bei einer Fahrt ins Ausland ist sogar die Zustimmung der Versicherung nötig, um den Anspruch auf Krankengeld nicht zu verlieren.

Krank im Urlaub: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sind Arbeitnehmer während ihres Urlaubs krank, können sie ihre versäumten Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
  • Damit dem Arbeitszeitkonto des Mitarbeiters keine Urlaubstage abgezogen werden, müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über den Krankheitsfall informieren.
  • Um die Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs nachzuweisen, ist ein entsprechender Attest von einem Arzt erforderlich.

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Verfasst von Sandy Lanuschny

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