Bereitschaftsdienst

Als Bereitschaftsdienst wird die Zeit bezeichnet, die ein Arbeitnehmer an einem bestimmten Ort bereit sein muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen. Informieren Sie sich jetzt zu Theorie & Praxis!
Bereitschaftsdienst

Von flexiblen Arbeitszeiten können Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren. Daher arbeiten viele Beschäftigte im sogenannten Bereitschaftsdienst und sind auf Abruf für den Chef und eine bestimmte Tätigkeit verfügbar, um ihrer Arbeit nachzugehen.

Dieser Artikel erklärt alles rund um das Thema Bereitschaftsdienst, Vergütung und Arbeitsrecht. Auch die Arbeitsleistung und mögliche Ruhezeiten werden thematisiert.

Definition: Was ist Bereitschaftsdienst?

Der Bereitschaftsdienst bezeichnet einen bestimmten Zeitraum, in welchem sich der Arbeitnehmer außerhalb seiner geregelten Arbeitszeit in Bereitschaft versetzen soll. Das heißt, dass der Beschäftigte gegebenenfalls auf Abruf seiner Tätigkeit nachgehen muss. Dies kann durch einen Anruf erfolgen. Mitarbeiter leisten in dieser Zeit keine Vollarbeit, sondern warten auf den Bedarfsfall. Ein Beispiel könnte sein, dass eine Arbeitskraft damit rechnet, dass demnächst ein Kunde erscheint.

Wichtig hierbei ist ebenfalls der Aufenthaltsort. Die Arbeitskraft muss sich nicht zwingend in der gewöhnlichen Arbeitsstelle und dem Betrieb aufhalten, wichtig ist, dass sämtliche Informationen dem Arbeitgeber vorliegen.

Die Besonderheit der Bereitschaftsdienst liegt darin, dass eine rasche Bereitstellung der Leistung möglich gemacht werden soll. Der Arbeitnehmer muss sich an Orten aufhalten, die dies ermöglichen. Tritt der Bedarfsfall nicht ein, muss nicht gearbeitet werden. Der Bereitschaftsinhaber kann also auch schlafen, lesen oder fernsehen.

In der Schweiz wird auch von Pikettdienst gesprochen. Im Wesentlichen stellt auch der bei einigen Ämtern und Unternehmen anfallende Journaldienst eine Unterform des Bereitschaftsdiensts dar.

Welche Arten von Bereitschaft gibt es?

Im Bereitschaftsdienst werden verschiedene Sonderformen unterschieden, die sich in Bezug auf Vergütung, Ruhezeiten und jeweilige Adresse für die Arbeitszeit unterscheiden. Dazu gehören die Arbeitsbereitschaft, der Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft.

  • Arbeitsbereitschaft: Dieser Begriff beschreibt eine Zeitspanne, die während der regelmäßigen Arbeitszeit verläuft. Der Mitarbeiter muss sich zum Eingreifen bereithalten. Beispiele wären Taxifahrer, die auf ihren nächsten Kunden warten. In der Wartezeit arbeitet er zwar nicht, muss aber ständig damit rechnen, seine Arbeit wiederaufnehmen zu müssen.
  • Rufbereitschaft: Hier kann der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen. Der Mitarbeiter muss sicherstellen können, dass er innerhalb eines bestimmten Zeitraumes dazu in der Lage ist, seine Tätigkeit aufzunehmen. Idealerweise liegt der Ort in der Nähe oder im Umkreis.
  • Bereitschaftsdienst: Bereitschaftsdienst zählt als gewöhnliche Arbeitszeit. Der Arbeitgeber entscheidet über den Aufenthaltsort der Arbeitnehmer.

Wie unterscheidet sich Bereitschaftsdienst von Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft?

Im Unterschied zum Bereitschaftsdienst kann der Mitarbeiter in Arbeitsbereitschaft seinen Aufenthaltsort selbst wählen. Im Bereitschaftsdienst gibt der Arbeitgeber den Ort vor, an dem der Arbeitnehmer sich aufhält. Normalerweise handelt es sich dabei um den Betrieb.

Achtung: Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft unterscheiden sich in Bezug auf die Regelungen der Arbeitszeit. Dabei gilt Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit, wie es im normalen Bereitschaftsdienst der Fall ist.

Was zählt als Bereitschaftsdienst?

Zeit, die ein Arbeitnehmer in Erwartung der Ausübung seiner Tätigkeit verbringt, zählt als Bereitschaftsdienst. In der Regel muss er nicht durchgehend arbeiten, er kann auch Ruhezeiten nutzen und andere Dinge erledigen. Wichtig ist, dass sie jederzeit ihrer Tätigkeit nachkommen können, sollte dies erforderlich sein.

Beispiel: Ein Mitarbeiter in einem Callcenter, der in seinem Büro sitzt und wartet, bis er einen Anruf erhält.

Wie verbreitet ist Bereitschaftsdienst?

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gab eine Statistik heraus, die besagt, dass in Deutschland ca. 2,2 Millionen Arbeitnehmer im Bereitschaftsdienst arbeiten, was umgerechnet 5,5 Prozent aller Beschäftigten entspricht. Im Bereich der Rufbereitschaft arbeiten insgesamt 6 Prozent.

Besonders im Gesundheitssektor, wie im Rettungsdienst, ist diese Regelung vertreten, da oft schnelle Hilfe durch einen Arzt nötig ist. Im ärztlichen Bereitschaftsdienst stehen laut IAB ca. 11 Prozent der Arbeitnehmer im Bereitschaftsdienst oder in Rufbereitschaft, um maximale Versorgung von Patienten zu garantieren. Mit 9 Prozent gehören auch Berufe im öffentlichen Dienst dazu, gefolgt von 6 Prozent in der Branche des Handwerks.

In welchen Branchen gehört Bereitschaftsdienst zur Normalität?

Bereitschaftsdienste sind insbesondere in Organisationen notwendig, deren ausfallende Leistungen zu Störungen öffentlicher Belange führen würden. Aber auch einige elementare Unternehmensbereiche machen die Einführung von Bereitschaftsdiensten notwendig.

Neben den bereits genannten Branchen, gibt es zunehmend mehr Bereitschaftsdienst im IT-Sektor. Immer mehr technische und produzierende Bereiche verlagern Arbeit in eine andere Regelung. IT-Unternehmen benötigen Flexibilität und setzen daher mehr auf Bereitschaftsdienst. Server und Software-Programme laufen 24 Stunden lang, weshalb oft unerwartete Probleme und Notfälle auftauchen.

Auch in Bereichen wie Apotheken, Verkehrswesen, Energieversorger, Kinderheime, psychologische Dienste und meteorologische Wetterdienste wird die Arbeitszeit ähnlich eingeteilt.

In welchen Berufen kommt Bereitschaftsdienst in der modernen Arbeitswelt zum Einsatz?

Der Bereitschaftsdienst hat sich im Laufe der Zeit verändert. Während früher hauptsächlich Ärzte und Mitarbeiter im Gesundheitswesen, genauso wie Polizei und Sicherheitsangestellte, in Bereitschaft versetzt wurden, sind heute viele moderne, neue Branchen entstanden.

Gerade Fachpersonal in einem technischen Job ist zu unterschiedlichen Uhrzeiten gefragt, um maximal flexibel auf unvorhersehbare Änderungen reagieren zu können.

In der Praxis sind Bereitschaftsdienste in größerem Ausmaß vor allem in den folgenden Bereichen nötig:

  • Sämtliche Standorte mit Ärzten wie Krankenhäuser, Rettungsdienste, Pflegeeinrichtungen und vergleichbare medizinische Institutionen
  • Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und ähnliche Sicherheitseinrichtungen
  • Justiz (Ermittlungsrichter und Staatsanwälte)
  • Öffentlicher Personenverkehr (Bahn, Bus, Flugzeug)
  • Energieversorgung
  • Privater Sicherheitsdienst
  • Straßenunterhaltung
  • Gebäudetechnik
  • Tierarztpraxen und Tierkliniken

Wann darf Bereitschaftsdienst angeordnet werden?

Arbeit in Form von Bereitschaftsdienst darf angeordnet werden, wenn eine entsprechende gültige Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag eingeführt ist. Ein schriftliches Einverständnis genehmigt dem Arbeitgeber die Versetzung von Arbeitskräften in den Bereitschaftsdienst.

Gut zu wissen: Zusätzlich ist wichtig, dass es zu erwarten ist, dass die Zeit ohne Arbeit während des Bereitschaftsdienstes überwiegt.

Welche gesetzlichen Regelungen sind beim Bereitschaftsdienst zu berücksichtigen?

Folgende Aspekte sind bei Einführungen des Bereitschaftsdienstes zu berücksichtigen:

  • Bereitschaftsdienst darf geringer vergütet werden, aber nicht unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns.
  • Der Arbeitgeber darf festlegen, wo sich der Arbeitnehmer aufhalten soll. Dies erfolgt generell am Einsatzort oder in der Nähe.
  • Der Arbeitgeber darf ebenfalls vorgeben, innerhalb welchen Zeitraums der Mitarbeitende erreichbar sein muss.
  • Grundsätzlich können auch ältere Mitarbeiter den Bereitschaftsdienst übernehmen.

Dürfen Arbeitgeber Bereitschaftsdienst einfach im Betrieb einführen?

Der Bereitschaftsdienst darf vom Unternehmen nicht ohne gültige Vereinbarung in Arbeits- oder Tarifvertrag eingeführt werden. Auch können Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres zur Ausübung verpflichtet werden.

Ein Einverständnis der Arbeitnehmer ist erforderlich. Dies muss schriftlich festgehalten werden.

Sind Arbeitnehmer zur Ausübung von Bereitschaftsdienst verpflichtet?

Wenn ein Unternehmen Bereitschaftsdienst einführen möchte, ist dies in einem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festzuhalten und mit den Mitarbeitern zu klären. Sie müssen auf jeden Fall schriftlich eingewilligt haben.

Arbeitnehmer sind nicht zur Ausübung des Bereitschaftsdienstes verpflichtet. Sie dürfen diesen ablehnen, wenn dies nicht vorher schriftlich vereinbart wurde. Eine Ablehnung der Bereitschaftszeit ist kein Kündigungsgrund gegenüber den Mitarbeitern.

Gilt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit?

Laut der Arbeitszeitrichtlinie zählt der Bereitschaftsdienst juristisch als Arbeitszeit. Nähere Infos dazu lassen sich finden in § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz.

Die erbrachte Zeit im Bereitschaftsdienst muss von Unternehmen auch in Bezug auf die maximal tägliche und wöchentliche Arbeitszeit berücksichtigt werden. Die Bereitschaftszeit wird also mitsamt passiven Ruhezeiten als Arbeitszeit gezählt.

EuGH-Urteil zur Rufbereitschaft

Hinweis: Ein neues Urteil des EuGH vom März 2021 liefert neue Ergebnisse: Stunden in der Sonderform der Rufbereitschaft zählen nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeiten.

Diese Einteilung ist wichtig für die Berechnung der Vergütung. Die Begründung ist, dass der Arbeitnehmer während der Bereitschaftszeit zur Verfügung steht, aber frei über die Nutzung seiner Zeit entscheiden kann.

Ausnahme: In manchen Unternehmen kann es zu Ausnahmen kommen. Wenn der Mitarbeiter regelmäßig und in erheblichem Maße Einschränkungen bekommt, kann die Rufbereitschaft als Arbeitszeit berechnet werden. Beispiele für solche Einschränkungen wären unterschiedliche Inhalte des nationale Rechts oder den Tarifvertrag betreffend.

Kostenlos anmelden
Papershift - Ihre Zeiterfassung in der Cloud
  • Arbeitszeiten erfassen
  • Dokumentationspflicht einhalten
  • Arbeitszeitkonten digital verwalten
  • Zeiten auswerten und exportieren
Testen Sie Papershift 14 Tage kostenlos & unverbindlich
Jetzt 14 Tage kostenlos testen Mehr Informationen

Wie funktioniert Bereitschaftsdienst?

Aus der Sicht des Arbeitnehmers kann selbst entschieden werden, wie er die Zeit während des Bereitschaftsdienstes nutzt. Der Mitarbeiter kann sich ausruhen und beispielsweise lesen. Es muss sichergestellt sein, dass er seine Tätigkeit schnell aufnehmen kann, sobald dies erforderlich ist, ohne eine vorherige Suche einleiten zu müssen. Die Anwesenheitsbereitschaft erfolgt an einer vom Arbeitgeber ausgewählten Stelle.

Wie lange darf ein Bereitschaftsdienst dauern?

Zum Zwecke des Arbeitsschutzes gilt innerhalb der Europäischen Union eine maximale Wochenarbeitszeit. Diese wird in der Bundesrepublik Deutschland durch das Arbeitszeitgesetz (kurz: ArbZG) geregelt.

In der juristischen Literatur und Rechtsprechung war die Frage, ob Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes anzusehen ist, lange umstritten. Nach einer Überarbeitung der einschlägigen Rechtsnormen wurde dieser Streit beendet. Bereitschaftsdienste werden seit dem 01.01.2004 in vollem Umfang als Arbeitszeit gewertet. Sie sind deshalb bei der Berechnung der jeweils zulässigen Höchstarbeitszeit in der Woche vollständig mitzuzählen.

Das Gesetz stellt es Arbeitnehmern allerdings frei, auf die Anwendung der Höchstarbeitszeit zu verzichten, also länger zu arbeiten. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Erklärung, die als Opt-Out bezeichnet wird. Außerdem ist eine Erlaubnis im Tarifvertrag notwendig.

Die Bereitschaftszeit muss vom Arbeitgeber in puncto Arbeitszeit Regelungen als Arbeitszeit bzw. Vollarbeit berücksichtigt werden. Dies gilt unabhängig von der eigentlichen Arbeitsleistung. Rufbereitschaft dagegen gilt nicht als Arbeitszeit.

Das Arbeitgebergesetz sieht als Arbeitsschutz folgende Regelungen vor:

  • Die maximale Arbeitszeit beträgt acht Stunden bzw. in Ausnahmefällen zehn Stunden Vollarbeit.
  • Durch einen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung können die Gesetze abweichen.

Durch solche Maßnahmen kann die Arbeitszeit durch den Arbeitgeber auf über zehn Stunden verlängert werden, wenn die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang auf Bereitschaftsdienst fällt.

Gestattet ist dies, wenn durch besondere Handlungen sichergestellt ist, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird. Dann ist die Arbeitszeit von über acht Stunden pro Werktag auch ohne Ausgleich erlaubt. Arbeitgeber sollten hierbei jedoch die Mitarbeitermotivation im Blick behalten.

Wie viele Bereitschaftsdienste sind erlaubt?

Generell gilt, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden in einer 6-Tage-Woche nicht überschritten werden darf. Da die Bereitschaftszeit auch als Vollarbeit zählt, ist sie stets zu berücksichtigen.

Beispiel: Ein IT-Fachmann arbeitet von 13 bis 20 Uhr mit einer halben Stunde Pause. Bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr hat er Bereitschaftsdienst. Danach ist es ihm erlaubt, von 8 Uhr bis 11:30 Uhr wieder seinen regulären Dienst anzutreten. Auf diese Weise hat er seine maximale Zeit von 8 Stunden Vollzeit erreicht.

Wie ist Bereitschaftsdienst zu vergüten?

Zwar zählt die Bereitschaftszeit offiziell als Arbeitszeit, dennoch darf sie anders vergütet werden. Die Vergütung des Bereitschaftsdienstes erfolgt in der Regel geringer.

In den Verträgen des Betriebes wird ein Heranziehungsanteil bestimmt. Wenn der Heranziehungsanteil eines Arbeitnehmers bei 45 Prozent liegt, erhält er nur 45 Prozent seines gewöhnlichen Stundenlohns.

Aufgrund dieser geringeren Belastung wird Bereitschaftsdienst traditionell geringer vergütet als die reguläre Arbeitszeit. Im Normalfall enthalten die jeweils einschlägigen Tarifverträge oder Arbeitsvertragsrichtlinien entsprechende Regelungen. Hierin wird oft ein Abschlag von der üblichen Vergütung bei „normaler“ Arbeit angeordnet. Die stündliche Vergütung liegt deshalb zumeist zwischen 40 % und 60 % des regulären Stundensalärs. Je nach Länge und Lage des Bereitschaftsdienstes kann er als Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit einzustufen sein. Ist dies der Fall, werden die entsprechenden Zuschläge gezahlt.

Wie wird das Bereitschaftsdienstentgelt berechnet?

Folgende Faktoren sind bei der Vergütung zu berücksichtigen:

  • Anzahl der geleisteten Bereitschaftsdienste im Monat
  • Durchschnittlich anfallende Arbeitsleistung

In nicht ärtztlichen Einrichtungen wird der Bereitschaftsdienst im TVöD mit 25 Prozent, ab dem neunten Bereitschaftsdienst mit zusätzlichen 15 Prozent vergütet.

Generell gilt: Der Mindestlohn darf laut Arbeitsrecht auch beim Bereitschaftsdienst nicht unterschritten werden. Seit dem 1. Januar 2022 liegt dieser bei 9,82 Euro und wird ab dem 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen.



Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.