Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer kürzer arbeitet als vergleichbare Arbeitnehmer in einer Vollzeitposition. Als Vergleichsbasis wird die Wochenarbeitszeit herangezogen.
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Teilzeitarbeit Definition

Teilzeitarbeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer üblicherweise kürzer in einem Unternehmen arbeitet als vergleichbare Arbeitnehmer in Vollzeitposition. Als maßgebliches Vergleichskriterium gilt dabei die Wochenarbeitszeit. In Ausnahmefällen kann auch die Jahresarbeitszeit herangezogen werden. Dies ist jedoch äußerst selten. Sofern in einem Unternehmen keine vergleichbaren Arbeitnehmer vorhanden sind, ist auf Bestimmungen in einschlägigen Tarifverträgen zurückzugreifen. Die rechtlichen Voraussetzungen von Teilzeitarbeit sowie wesentliche Vorschriften zum Schutz der Teilzeitbeschäftigten finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Nach der gesetzlichen Grundkonzeption sind Teilzeitbeschäftigte:

  • Arbeitnehmer, deren übliche Wochenarbeitszeit weniger als 21 Stunden in der Haupttätigkeit beträgt

Auszubildende gelten demnach nicht als Teilzeitbeschäftigte. Sie bilden eine eigenständige Berufsgruppe.

Teilzeitarbeit ist aus mehreren Gründen attraktiv für Arbeitnehmer. Diese profitieren von einer geringeren Arbeitszeit, die sich dem individuellen Lebensstil unterordnet (sogenanntes Downshifting). Darüber hinaus sind vor allem familiäre Gründe wie Kinderbetreuung oder Haushaltsführung prägende Motive der Teilzeitarbeit. Einige Frauen nutzen die verringerte Arbeitszeit auch, um nach einer Schwangerschaft erneut ins Berufsleben zu starten.

Das TzBfG gibt dem einzelnen Arbeitnehmer in § 8 einen Anspruch auf Umstellung der Arbeitszeit. Damit besteht die Möglichkeit, ein Vollzeitarbeitsverhältnis durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber in ein Teilzeitarbeitsverhältnis umzuwandeln. Daneben besteht nach § 9 TzBfG ein Anrecht des Teilzeitbeschäftigten, bei Verlängerung seiner Arbeitszeit bevorzugt bei der Besetzung freier vergleichbarer Vollzeitstellen berücksichtigt zu werden.

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Teilzeitarbeit in der Praxis

In der Praxis existieren verschiedene Modelle zur Durchführung von Teilzeitarbeit. So ist es möglich, feste Arbeitszeiten zu vereinbaren, die hinter der vollen Arbeitszeit vergleichbarer Arbeitnehmer zurückbleibt. Bei der Erstellung von Dienstplänen hat die zuständige Stelle dies entsprechend zu berücksichtigen. Daneben ist auch eine Kombination mit flexiblen Arbeitszeitmodellen möglich. In einigen Unternehmen wird auch die sogenannte Arbeit auf Abruf praktiziert. Hierbei wird lediglich eine bestimmte Mindestarbeitszeit festgelegt, während die restliche Arbeitszeit durch den Arbeitgeber konkretisiert wird. Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich dann lediglich die gesamte Höhe des zu zahlenden Entgelts.

Teilzeitarbeit nimmt stetig an Bedeutung zu. Angaben des statistischen Bundesamts zufolge arbeiten in Deutschland etwas über 6 Mio. Beschäftigte in Teilzeit. Mit rund 87 % ist die überwältigende Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten weiblich. Dies kann auf die vorwiegend dem familiären Bereich zuzuordnenden Motive zurückgeführt werden. In der Bundesrepublik Deutschland arbeiten 45 % aller Frauen in Teilzeit. Dieser Wert liegt über dem europäischen Durchschnitt und wird nur von den Niederlanden (75 %) übertroffen.