Arbeitszeiterfassung: Bundesarbeitsminister Heil reagiert auf Kritik am Gesetzentwurf

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat in einem Interview auf die Kritik am Gesetzentwurf zur Neuregelung der Arbeitszeiterfassung reagiert.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

© BMAS / Dominik Butzmann

Arbeitszeiterfassung: Bundesarbeitsminister Heil reagiert auf Kritik am Gesetzentwurf

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat in einem Interview auf die Kritik am Gesetzentwurf zur Neuregelung der Arbeitszeiterfassung reagiert. Er bekräftigte, dass Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich sein werde, wenn auch innerhalb gewisser Grenzen.

Nachdem das Bundesarbeitsministerium seinen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Arbeitszeiterfassung vorgelegt hatte, ließ Kritik nicht lange auf sich warten. Befürchtet werden zum Beispiel eine Zunahme der Bürokratie, eine zusätzliche Belastung insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen sowie weniger Flexibilität.

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Zu dieser Kritik hat sich jetzt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in einem Interview mit dem SWR geäußert. Er sagte, es gehe um eine pragmatische Umsetzung der Vorgaben, die sowohl vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als auch vom Bundesarbeitsgericht kommen.

Arbeitszeiterfassung sei wichtig, damit die Beschäftigten nicht um ihren Lohn gebracht werden. Es gehe auch um den Arbeitsschutz. Wörtlich sagte Heil: „Irgendwann muss auch einmal Feierabend sein.“ Eine Arbeitskraft könne nicht rund um die Uhr verfügbar sein.

Vertrauensarbeitszeit werde auch weiterhin möglich sein. Man könne aber nicht alles zur Vertrauensarbeitszeit erklären.

Heil sieht Kritik am Gesetzentwurf zur Arbeitszeit gelassen

Zur Kritik des Koalitionspartners FDP sagte Heil, es gehöre zur Demokratie, auch in einer Koalition, dass, wenn man sich über die Zeile einig sei, sich über die Wege dorthin unterhalte und auch diskutiere.

Er sehe all das gelassen. Man habe sehr gründlich gearbeitet und beispielsweise mit den Gewerkschaften und den Arbeitgebern gesprochen. Es müsse nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts Rechtssicherheit geben. Man könne nicht so tun, als habe es das Urteil nicht gegeben und sagen, alles ist Vertrauensarbeitszeit.

Es werde keine strengeren Regeln geben, etwa für Menschen im Homeoffice. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bestehe nämlich schon jetzt. Nur wüssten das viele nicht. Es gebe außerdem heute schon modernste Möglichkeiten zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten wie zum Beispiel passende Apps. Er wolle nicht, dass es eine neue Form der Stechuhr gebe, wie es schon von manchen befürchtet werde.

Es gebe auch die Möglichkeit für Arbeitgeber, die Arbeitszeiterfassung an ihre Beschäftigten zu delegieren. Dann müssten sie aber auch sicherstellen, dass dies tatsächlich stattfindet.

Heil wies darauf hin, dass es bereits heute für viele Beschäftigte eine Arbeitszeiterfassung gebe, entweder, weil die Unternehmen oder die Arbeitnehmer dies organisiert hätten. Zudem gebe es bereits Vorschriften wie zum Beispiel für Überstunden oder für Branchen mit erhöhtem Risiko von Schwarzarbeit.

Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung in der Ressortabstimmung der Bundesregierung. Wann das Gesetz dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden kann, steht noch nicht fest.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.