Ist minutengenaue Zeiterfassung Pflicht?

Muss die Zeiterfassung der Mitarbeiter in Deutschland minutengenau erfolgen? Diese Frage lässt sich klar beantworten.

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Ist minutengenaue Zeiterfassung Pflicht?

Muss die Zeiterfassung der Mitarbeiter in Deutschland minutengenau erfolgen? Diese Frage lässt sich klar beantworten.

In Deutschland und den anderen EU-Ländern besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter. Das ist seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 bestätigt (das sogenannte Stechuhr-Urteil). Das Bundesarbeitsgericht bestätigte dies drei Jahre später. Unternehmen sind demnach verpflichtet, ein verlässliches, objektives und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit jedes Beschäftigten gemessen werden kann.

Pflicht zur Zeiterfassung: Reichen die Arbeitsstunden, oder braucht es auch die Minuten?

So weit, so klar. Doch ergibt sich daraus auch die Pflicht, die Arbeitszeiten minutengenau zu erfassen, oder genügen die Arbeitsstunden? Auch wenn dazu im Urteil des EuGH keine expliziten Vorgaben zu finden sind und der deutsche Gesetzgeber im Arbeitszeitgesetz und im Arbeitsschutzgesetz keine konkreten Angaben dazu macht, lässt die verwendete Formulierung keine Zweifel zu. Es geht um die tägliche Arbeitszeit, und zu dieser gehört nun einmal jede geleistete Minute. Das lässt sich zum Beispiel einfach daran erkennen, dass sich bereits 12 Minuten mehr Zeit pro Tag in einer 5-Tage-Woche zu einer zusätzlichen Stunde Arbeitszeit summieren.

Hinzu kommt, dass im § 4 Arbeitszeitgesetz Pausenzeiten auf Minutenbasis vorgeschrieben werden. Bei einer Arbeitszeit über sechs Stunden sind dies mindestens 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit über neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten. Diese können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Um die Einhaltung der Pausenzeiten zu gewährleisten, braucht es eine minutengenaue Zeiterfassung.

Im Referentenentwurf für das neue Arbeitszeitgesetz ist eine Erweiterung des § 16 vorgesehen. Dort heißt es: “Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen.” Auch hier ist nicht von minutengenauer Arbeitszeiterfassung die Rede. Durch die Formulierung wird aber dennoch deutlich, dass damit exakt die komplette Arbeitszeit gemeint ist.

Welche Zeiterfassungssysteme sind für die exakte Aufzeichnung der Arbeitszeit geeignet?

Zur exakten und minutengenauen Zeiterfassung eignen sich digitale Zeiterfassungssysteme, die sich flexibel und ortsunabhängig nutzen lassen. Sie bieten verschiedene Vorteile, zum Beispiel, dass die Arbeitszeit der Angestellten unmittelbar bei Antritt und nach Beendigung der Arbeit erfasst werden kann und dass die Daten direkt im System gespeichert werden – anders als beispielsweise bei einem Stundenzettel. Auf diese Weise gehen keine Daten verloren, und eine zuverlässige und lückenlose Zeiterfassung inklusive Überstunden ist möglich. Zudem entsprechen solche Zeiterfassungssysteme den Anforderungen an die Aufzeichnunspflicht.

Papershift: flexible und minutengenaue Arbeitszeiterfassung

Papershift bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Erfassung der Arbeitszeit inklusive Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen sowohl per App, per Browser als auch per Terminal (digitale Stempeluhr). So können Angestellte mit Arbeitsplatz im Office und Mitarbeiter remote das System nutzen. Papershift verfügt über eine intuitive Benutzeroberfläche und ist damit sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Personalabteilung einfach zu verwenden.

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Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.