Trinkgeld versteuern in Deutschland

Trinkgelder sind steuerfrei, oder? Vielen ist nicht klar, dass sie unbewusst Steuern hinterziehen könnten. Ob und wie Sie Trinkgelder verteuern müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Trinkgeld versteuern in Deutschland: so geht’s richtig

Trinkgelder sind immer steuerfrei, oder? So zumindest stellen es sich die meisten Angestellten und Unternehmer in Deutschland vor und begehen damit teilweise unbewusst Steuerhinterziehung. Wie ist die rechtliche Lage nun konkret? Müssen auch Sie Trinkgeld versteuern oder nicht? Diesen Fragen gehen wir in diesem Blogartikel auf den Grund.

Müssen Selbstständige Trinkgeld versteuern?

Dieser Fall ist einer der wenigen in denen die Rechtslage ganz klar ist. Für selbstständige Friseure, Handwerker oder Gastronomen gilt die unerfreuliche Wahrheit: Eine Steuerfreiheit für Trinkgeld gibt es nicht, sie müssen in voller Höhe versteuert werden. Umso wichtiger ist es, dass solche Unternehmer ihrer Nachweispflicht für erhaltene Trinkgelder nachkommen. Denn bei einer Betriebsprüfung muss erklärt werden können, woher diese Gelder stammen.

Wie steht es um Kaffeekassen und Arbeitnehmer?

Für die Angestellten sieht es da deutlich besser aus. Aber auch hier muss einiges beachtet werden, um nicht unvorbereitet in die Falle des Finanzamtes zu tappen. Grundsätzlich gilt für Arbeitnehmer: Zuwendungen Dritter, welche anlässlich einer Dienstleistung zusätzlich und freiwillig geleistet werden und für die kein Rechtsanspruch besteht, bleiben grundsätzlich steuerfrei (§ 107 Absatz 3 Gewerbeordnung).

Folglich sind Trinkgelder, die von Kunden oder Gästen direkt an den Arbeitnehmer gezahlt werden, steuerfrei. Doch wie verhält es sich bei der Rechtslage Kaffeekasse? Hier gilt, wenn der Arbeitgeber die Trinkgelder als sogenannter Treuhänder verwaltet um z. B. auch dem Koch oder der Spülkraft einen Anteil zu ermöglichen, bleibt das Trinkgeld immer noch steuerfrei. Es ist also kein Schwarzgeld und wird auch nicht am Finanzamt vorbei gewirtschaftet. Auch wenn diesbezüglich von einigen Gerichten verschiedene Entscheidungen gefällt wurden, relativierte der Bundesfinanzhof (Bfh) diese Entscheidungen. Er argumentierte in solchen Fällen immer mit der Begründung, dass die Zuwendungen freiwillig und ohne Rechtsanspruch geleistet wurden.

Kaffeekasse-Tipp:

Um die Kaffeekasse für alle Angestellten transparent zu führen, empfiehlt es sich eine Kaffeekassenexcel zu benutzen, um die Trinkgelder aufzulisten. Hierfür haben wir extra eine kleine kostenlose Tabelle „Kaffeekasse Excel Vorlage“ entworfen. Diese steht frei zur Verfügung und kann gerne nach belieben verwendet werden.

Wann muss ich Trinkgelder versteuern?

In Speise- und Getränkekarten findet man häufig den Satz: „Das Trinkgeld ist in den Preisen bereits enthalten“ oder auch Hinweise auf Trinkgeldpauschalen. Das Problem in diesen Fällen ist aber, dass Trinkgelder nicht mehr freiwillig und nicht mehr ohne Rechtsanspruch geleistet werden. Das heißt, die Grundvoraussetzung für steuerfreies Trinkgeld ist nicht mehr erfüllt und man muss das Trinkgeld versteuern. Vielen Gastronomen ist dieser Aspekt aber nicht geläufig.

Wenn das Finanzamt vor der Tür steht und eine Betriebsprüfung durchführt, kann sehr einfach ermittelt werden, dass steuerpflichtiges Trinkgeld nicht versteuert wurde. Denn der Blick in die Speisekarte genügt. Aber das größte Problem das daraus folgt ist, dass das Finanzamt den Betrag, welcher nicht versteuert wurde, schätzen muss. Das kann aber sehr zu Ungunsten des eigenen Unternehmens ausfallen.

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Betriebsprüfung, was ist zu beachten?

Im Idealfall lässt sich der Trinkgeldgeber seine Leistung quittieren, was allerdings in der Praxis nicht wirklich umzusetzen ist. Viele der Empfänger befürchten sogar, dadurch in die Steuerpflicht zu geraten. Das ist zwar nicht korrekt aber das Gerücht hält sich dennoch hartnäckig. Die einzige Alternative wäre, dass ein Eigenbeleg des Unternehmers selbst erstellt wird und das am Besten sehr ausführlich. Denn der Arbeitgeber ist ist zum Nachweis verpflichtet. Sollte dies nicht geschehen sein, muss man das Trinkgeld versteuern. Folglich müsste der Arbeitnehmer sowohl Lohnsteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Fazit

Unter Berücksichtigung der oben genannten gesetzlichen Regelungen sollte sich also jeder Unternehmer Gedanken machen, ob die erhaltenen Trinkgelder wirklich steuerfrei sind. Und auch eine regelmäßige Dokumentation ist das ‚A‘ und ‚O‘.