Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung jährt sich bald zum ersten Mal

Am 13. September 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Unternehmen in Deutschland fest. Jetzt steht das erste Jubiläum der Entscheidung an.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung feiert einjähriges Jubiläum

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Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung jährt sich bald zum ersten Mal

Am 13. September 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Unternehmen in Deutschland fest. Jetzt steht das erste Jubiläum der Entscheidung an. Viel passiert ist seither nicht.

Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung in Deutschland war oftmals von einem „Paukenschlag“ die Rede. Immerhin hatte das Gericht festgestellt, dass Unternehmen grundsätzlich zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter verpflichtet sind. In vielen Unternehmen gibt es hier aber noch Nachholbedarf: Stand April 2023 führten nur rund 59 Prozent der Unternehmen eine Arbeitszeiterfassung durch.

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Bundesregierung hat bei Neufassung des Arbeitszeitgesetzes verhakt

Die amtierende Bundesregierung, die sich um eine gesetzliche Regelung für die Details der Arbeitszeiterfassung kümmern wollte, tut sich offenbar schwer damit, eine Lösung zu finden. Nachdem das Bundesarbeitsministerium im April einen ersten Entwurf für eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes veröffentlicht hatte, ist es danach zum Thema erstaunlich ruhig geblieben. Es ist davon auszugehen, dass sich die Koalitionspartner bisher nicht auf einen gemeinsamen Wortlaut verständigen konnten. Es gibt innerhalb der Koalition widerstreitende Interessen. Während von Seiten der SPD eine exakte, tägliche und elektronische Zeiterfassung angestrebt wird, möchte man bei der FDP ein möglichst hohes Maß an Flexibilität wahren und zum Beispiel die Möglichkeiten zur Vertrauensarbeitszeit nicht einschränken.

Unsicherheit bei den Unternehmen

Diese Gegensätze haben dazu geführt, dass es auch jetzt, ein Jahr nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, noch keine gesetzliche Neuregelung gibt. Das vergrößert die Unsicherheit bei Unternehmen und Mitarbeitern. Unternehmen benötigen Planungssicherheit. Die Einführung eines Zeiterfassungssystems benötigt Vorlaufzeit für die Kommunikation mit den Mitarbeitern und für die Integration in bestehende Prozesse. Dabei ist nach dem Gerichtsurteil klar, dass die Arbeitszeit erfasst werden muss – nur das Wie hängt eben noch von der ausstehenden Gesetzesanpassung ab.

Ausnahmeregelungen werden vor Gericht kaum Bestand haben

Zu erwarten ist auch, dass jetzt geforderte Ausnahmeregelungen wie etwa für Lehrer oder für wissenschaftliche Berufe wohl kaum Bestand vor den Gerichten haben dürften, so sie denn umgesetzt werden. Die Europäische Arbeitszeitrichtlinie setzt einen sehr engen Rahmen für Ausnahmen bei der Arbeitszeiterfassung.

So bleibt nur festzuhalten, dass die Bundesregierung den Unternehmen und deren Mitarbeitern keinen Gefallen damit tut, wenn sie das Ausfüllen des gesetzlich vorgegebenen Rahmens zur Arbeitszeiterfassung mit klaren Anforderungen weiter hinauszögert.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.