Elterngeld

Die Elterngeldzahlung zählt zu den staatlichen Transferleistungen, folglich wird dafür keine Gegenleistung gefordert. Diese Auszahlungen dienen nämlich der finanziellen Unterstützung von Familien.
elterngeld

Elterngeld Definition

Die Elterngeldzahlung zählt zu den staatlichen Transferleistungen, somit den Zahlungen, für die keine Gegenleistungen gefordert werden. Sie dient der finanziellen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern und soll ihnen bei der Sicherung der finanziellen Lebensgrundlage helfen. Das Elterngeld wird nicht nur ausbezahlt, wenn vor der Geburt ein Gehalt vorhanden war, sondern auch für Familien ohne Einkommen.

Die Zahlung gibt es in drei Versionen, die auch miteinander kombinierbar sind

  1. Basiselterngeld
  2. Elterngeld Plus
  3. Partnerschaftsbonus

Die Höhe des Eltergelds ist nicht einheitlich, sondern hängt ab von der individuellen Lebenssituation sowie der Zahlungsversion, für die sich die Familie entscheidet. Die Zahlung wird auch für Alleinerziehende geleistet. Sie ersetzt nicht das Kindergeld, sondern wird zusätzlich übernommen, um den Verdienstausfall auszugleichen, der durch die Betreuung des Kindes gegeben ist.

Für den Anspruch auf Elterngeld-Zahlung müssen folgende Kriterien erfüllt sein

  • Die Kinderbetreuung wird von den Eltern selbst vorgenommen
  • Die Familie lebt in Deutschland
  • Die zu betreuenden Kinder leben mit den Eltern zusammen
  • Der Elternteil, der für die Betreuung zuständig ist, arbeitet maximal 30 Wochenstunden
  • Das jährliche Haushaltseinkommen liegt unter 500.000 Euro, bei Alleinerziehenden unter 250.000 Euro

Basiselterngeld versus Elterngeld Plus

Die Plus-Version besteht seit Juli 2015 und kann auf Wunsch alternativ zum Basiselterngeld gewählt werden. Die Basis-Version wird in voller Höhe für den Zeitraum von 14 Monaten gezahlt, wenn beide Eltern in Elternzeit gehen. Hierbei reicht es aus, wenn ein Elternteil 12 Monate und der andere zwei Monate übernimmt.
Die Voraussetzungen Elterngeld Plus sehen eine bestehende berufliche Teilzeittätigkeit vor. Die Plus-Version ist eine Leistung, die in diesem Fall maximal die Hälfte des zustehenden vollen Anspruchs umfasst, jedoch einen doppelt so langen Bezugszeitraum ermöglicht. Sollten beide Elternteile parallel mindestens vier Monate lang in Teilzeit beschäftigt sein, können sie innerhalb der Plus-Option für diesen Zeitraum zusätzlich einen Partnerschaftsbonus beantragen.

manage shift planning, timesheet and sta
Kostenlos anmelden
Papershift - Ihre Organisation in der Cloud
  • Dienstpläne erstellen
  • Arbeitszeiten erfassen
  • Urlaub planen
  • Lohnabrechnungen erstellen
  • Arbeitsdaten analysieren
Testen Sie Papershift 14 Tage kostenlos & unverbindlich
Jetzt 14 Tage kostenlos testen Live Demo vereinbaren

Elterngeld in der Praxis

Für die Berechnung des Elterngelds wird das monatliche Durchschnittseinkommen des beantragenden Elternteils herangezogen. Hierbei ist der Zeitraum des Kalenderjahres vor der Kindesgeburt relevant. Prinzipiell liegt der Betrag bei mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro monatlich. Bei vorhandenen Geschwistern ist ein sogenannter Geschwisterbonus möglich.

Die Berechnungsgrundlage

  • 67 Prozent des Einkommens bei einem Gehalt von 1000 bis 1200 Euro
  • 65 Prozent des Einkommens bei einem Gehalt über 1200 Euro
  • 100 Prozent maximal bei Geringverdienern unter 1000 Euro monatlich

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stell auf seiner Website einen Elterngeldrechner mit Planer zur Verfügung, mit dem Eltern unverbindlich berechnen können, wie viel Elterngeld sie bekommen können.

Der Elterngeldantrag ist grundsätzlich erst nach der Geburt des Kindes möglich. Wird der Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate eingereicht, wird rückwirkend für den Zeitpunkt der Geburt ausbezahlt. Der Auszahlungszeitraum kann jedoch auch nach individuellem Bedarf später erfolgen, muss jedoch, wie auch bei der Elternzeit, spätestens bis zum Ende des dritten Lebensjahres abgeschlossen sein.

Elterngeld beantragen

Für die Elterngeld-Beantragungen sind Elterngeldstellen zuständig. Die jeweiligen Stellen variieren von Bundesland zu Bundesland. Das Bundesfamilienministerium offeriert eine detaillierte Adressenliste mit den zuständigen Ämtern. Bei diesen sind auch die Antragsformulare erhältlich, die häufig ebenso von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden.

Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Einkommensnachweise des Vorjahres
  3. Krankenkassen-Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld
  4. Arbeitgeber-Bescheinigung über den Mutterschaftsgeld-Zuschuss
  5. Arbeitszeitnachweis des Arbeitgebers

Wer in Berlin und Sachsen lebt hat mittlerweile außerdem die Möglichkeit, den Elterngeldantrag online auszufüllen und einzureichen.