Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte: ‚Bildungsrat von unten‘ macht Dampf

Der Druck auf die Kultusministerien, die Arbeitszeiten von Lehrern zu erfassen, wächst. Nun fordert auch der ‚Bildungsrat von unten‘, dass es in dieser Frage vorangeht.
Lehrerin gibt Grundschulklasse Unterricht

© vizualni / Adobe Stock

Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte: ‚Bildungsrat von unten‘ macht Dampf

Der Druck auf die Kultusministerien, die Arbeitszeiten von Lehrern zu erfassen, wächst. Nun fordert auch der ‚Bildungsrat von unten‘, dass es in dieser Frage vorangeht.

Dass Lehrer wesentlich länger arbeiten, als es die reine Zahl der Unterrichtsstunden vermuten ließe, dürfte den meisten klar sein. Neben der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts müssen Lehrer beispielsweise an Konferenzen teilnehmen, Gespräche mit Eltern führen, Klassenarbeiten korrigieren, sich weiterbilden und Klassenfahrten begleiten. Und das sind nur einige der Zusatzaufgaben von Lehrkräften.

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Dadurch ergeben sich zumindest bei manchen Lehrern Überstunden und Arbeitszeiten, die das gesetzliche Höchstmaß übersteigen. Nur: Für Lehrer gibt es keine Arbeitszeiterfassung, obwohl dies nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2019 und des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2022 auch für Lehrer vorgeschrieben ist.

Die zuständigen Kultusministerien verstecken sich hinter dem noch Gesetzgebungsprozess für das Arbeitszeitgesetz, der sich immer weiter in die Länge zieht, ohne dass klar ist, wann es einen in der Koalition abgestimmten Gesetzentwurf geben wird, der dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden kann.

Kultusministerkonferenz wollte Ausnahmen für Lehrkräfte erwirken

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte im Gegenteil sogar eine Ausnahmeregelung für Lehrer beantragt und mit „der besonderen Situation der Lehrkräfte“ argumentiert. Kernargument: Die Arbeitszeit von Lehrkräften lasse sich nur hinsichtlich der zu erteilenden Unterrichtsstunden messen und sei im Vorfeld nicht vollständig zu prognostizieren. Auch sei eine arbeitgeberseitige Überprüfung nicht möglich. Diesen Antrag lehnte das Bundesarbeitsministerium im September ab. Als Gründe für die Ablehnung wurden genannt:

  • Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die vorsieht, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist und welche die Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit erfasst werden kann
  • Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass das EuGH-Urteil aufgrund des Arbeitsschutzes von Arbeitgebern in Deutschland bereits heute zu beachten ist
  • Der europäische Arbeitnehmerbegriff schließt Beamte ein. Das gilt auch für das Arbeitsschutzgesetz.
  • Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zur Höchstarbeitszeit sowie zu Mindestruhezeiten gilt schon heute für Arbeitnehmer an Schule und wird durch die Arbeitszeiterfassung nicht verändert.
  • Die beantragte Ausnahmeregelung auf Grundlage der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie ist auf die Arbeitszeit von Lehrkräften nicht anwendbar.
  • Nur weil der Umfang der Arbeitszeit nicht vollständig prognostiziert werden kann, steht dies einer nachträglichen Dokumentation nicht entgegen.

„Bildungsrat von unten“ drückt aufs Tempo

Der „Bildungsrat von unten“, ein Gremium aus Eltern, Lehrkräften, Schülern und Wissenschaftlern, fordert in einem Schreiben die Länder auf, ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachzukommen und geeignete Systeme zur Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften einführen und auch anwenden. Das solle geschehen, ohne erst die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes abzuwarten.

Die Länder seien unmittelbar und alleine für das Dienstrecht ihrer Lehrkräfte zuständig. Aufgrund des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst der Länder (§ 44 TV-L) würden die Arbeitszeitbestimmungen für Beamte analog für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gelten.

Wie es weiter von der Initiative heißt, hätten Arbeitszeiterhebungen in der Vergangenheit ein deutliches Maß an Überstunden zutage gebracht. Dabei hätten alle an einer Schule Beschäftigten das Recht auf Einhalten der Höchstarbeitszeit und der Mindestruhezeiten.

Philologenverband Baden-Württemberg bereitet Klage vor

Auch von Seiten des Philologenverbands Baden-Württemberg wird Druck auf die Länder aufgebaut. Die Interessenvertretung der Lehrkräfte in Baden-Württemberg bereitet derzeit eine Klage auf Einführung der Arbeitszeiterfassung für Lehrer vor, die in wenigen Monaten eingereicht werden soll.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.