Arbeitszeiterfassung: Reform des Arbeitszeitgesetzes für das kommende Jahr angekündigt

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung in Unternehmen will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im kommenden Jahr eine reformierte Version des Arbeitszeitgesetzes vorlegen.
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© Tiberius Gracchus / Adobe Stock

Arbeitszeiterfassung: Reform des Arbeitszeitgesetzes für das kommende Jahr angekündigt

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung in Unternehmen will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im kommenden Jahr eine reformierte Version des Arbeitszeitgesetzes vorlegen. Wünschen nach einer Abschaffung des Acht-Stunden-Tages erteilt er dabei eine Absage.

Die Bundesregierung befindet sich unter Zugzwang: Nachdem zunächst der EuGH 2019 die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in allen Ländern der EU betonte, sorgte das Bundesarbeitsgericht im September dieses Jahres für Klarheit auch in Deutschland: Auch hier müssen Unternehmen für die Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter sorgen, und das sofort.

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Reformentwurf des Arbeitszeitgesetzes erst im kommenden Jahr

Dabei fehlt es noch immer an einer Anpassung des Arbeitszeitgesetzes, für das die Bundesregierung zuständig ist. Zeit für einen Gesetzesentwurf wäre seit dem EuGH-Urteil genug gewesen, doch erst im kommenden Jahr will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine Reform des Gesetzes vorlegen. Der „Rheinischen Post“ sagte er, es gehe nicht um die erneute Einführung der Stechuhr. Inzwischen gebe es auch digitale Möglichkeiten zur Zeiterfassung.

Heil wolle mit den Sozialpartnern über die Konsequenzen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts sprechen und dann zeitnah einen Vorschlag vorlegen.

Keine Abschaffung des Acht-Stunden-Tages

Forderungen von Arbeitgeberseite, in diesem Zusammenhang den bestehenden Acht-Stunden-Tag abzuschaffen, erteilte Heil dagegen eine Absage. Schließlich dienten Arbeitszeitgesetze dem gesundheitlichen Schutz der Mitarbeiter. Arbeitszeitpolitik dürfe daher nicht Gegenstand eines Wunschkonzertes bestimmter Interessengruppen sein.

Heil verwies auf bereits heute bestehende Spielräume bei der Gestaltung der Arbeitszeiten. So könnten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter flexible Arbeitszeiten in fairer Weise miteinander aushandeln.

Ständige Erreichbarkeit und Arbeitszeitverdichtung belasten die Mitarbeiter

Es sei eine Zunahme psychischer Erkrankungen wie Burnout zu beobachten. Dies sei keine Modeerscheinung, sondern die Folge von Arbeitszeitverdichtung und permanenter Erreichbarkeit.

Tatsächlich ist es so, dass zum Beispiel durch das Homeoffice die Grenzen zwischen Arbeit und Privatem mehr und mehr verwischen. Auch der Einsatz moderner und digitaler Kommunikationsmittel sorgt dafür, dass Mitarbeiter zumindest theoretisch überall und jederzeit verfügbar sind. Das kann zur Belastung werden.

Das Bundesarbeitsgericht hatte in seinem Urteil vom September festgelegt, dass Unternehmen in Deutschland für die Aufzeichnung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter sorgen müssen. Dies müsse durch ein objektives, verlässliches und zugängliches System geschehen, das in der Lage ist, die von den Mitarbeitern geleistete Arbeitszeit zu messen.

Unternehmen, die bisher keine Arbeitszeiterfassung praktiziert haben, sollten daher schon jetzt Vorbereitungen treffen und passende Systeme zur Zeiterfassung testen, damit sie zeitnah eingesetzt werden können.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.