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Das Bundesarbeitsministerium hat bestätigt, dass die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte Pflicht ist. Es gehe nicht um das ‘Ob’, sondern um das ‘Wie’.
Noch immer spielen die meisten Bundesländer auf Zeit, wenn es um die Arbeitszeiterfassung für Lehrer geht. Meist heißt es dazu, man warte auf eine entsprechende Gesetzgebung. Einzelne Vorstöße gibt es lediglich aus Bremen und Berlin, wo zumindest Pilotprojekte geplant sind.
Jetzt erhalten die Befürworter einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung für Lehrer Rückenwind aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium. Auf Anfrage des Staatssekretärs a.D., Mark Rackles bestätigte das Ministerium, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022. Darin hatte das Gericht verfügt, dass Arbeitgeber zur Bereitstellung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind. Rechtsgrundlage ist das Arbeitsschutzgesetz.
Wie es im Antwortschreiben des Bundesarbeitsministeriums weiter heißt, gelte die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits für alle angestellten Lehrkräfte. Für beamtete Lehrer würden die beamtenrechtlichen Regelungen der Länder gelten. Das “Ob” sei also schon geklärt. Zur Frage des “Wie” und damit zum Erlangen von Rechtssicherheit wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass eine Regelung zur elektronischen Erfassung der Arbeitszeit geschaffen werden solle.
Für Beamte gelten bereits heute in vielen Bereichen Regelungen, welche die Erfassung der Arbeitszeit vorsehen. Zudem fallen auch Beamte unter den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes.