Wenn es gesetzliche Arbeitszeiten gibt, dann müssen diese auch eingehalten werden

Obwohl derzeit Änderungen am Gesetz diskutiert werden, die durchaus sinnvoll sein können, darf eines nicht vergessen werden: Das Arbeitszeitgesetz ist zu respektieren, ob man es nun für sinnvoll hält oder nicht.
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Wenn es gesetzliche Arbeitszeiten gibt, dann müssen diese auch eingehalten werden

Welchen Sinn ergibt ein Arbeitszeitgesetz, das nicht eingehalten wird? Obwohl derzeit Änderungen am Gesetz diskutiert werden, die durchaus sinnvoll sein können, darf eines nicht vergessen werden: Das Arbeitszeitgesetz ist zu respektieren, ob man es nun für sinnvoll hält oder nicht.

Es gibt gute Gründe, warum es gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeiten sowie Pausen- und Ruhezeiten gibt. Solange das Arbeitszeitgesetz in seiner bestehenden Form besteht, solange muss es auch eingehalten werden. Die beste Möglichkeit, dies nachzuweisen, ist die Verwendung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystems, wie es der EuGH in seinem Urteil von 2019 festgelegt hat.

Allerdings kann man das Arbeitszeitgesetz durchaus kritisieren, denn es hat einige potentielle Nachteile:

  • Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1994. Seitdem hat sich in der Realität der Arbeitnehmer einiges verändert. Es sind zum Beispiel viele Jobs im Dienstleistungsbereich dazugekommen, bei denen der Arbeitsalltag anders aussieht als bei einem Arbeiter in einer Produktionsstätte.
  • Viele Arbeitnehmer wünschen sich die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten flexibel einzuteilen, um beispielsweise Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen.
  • Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle zugleich und berücksichtigt nicht die Besonderheiten, die es in verschiedenen Berufen gibt. Während zum Beispiel ein schwer körperlich arbeitender Mensch seine festen Ruhezeiten benötigt, gilt das für einen kreativ arbeitenden Menschen nicht unbedingt oder nicht immer.

Diese und weitere Gründe dürften dazu geführt haben, dass die aktuelle Bundesregierung eine Abkehr von täglichen zugunsten wöchentlicher Höchstarbeitszeiten plant. Dabei darf aber eines nicht vergessen werden: Solange das bestehende Arbeitszeitgesetz gilt, muss es auch eingehalten werden. Der Nachweis dafür ist nur durch konsequente Zeiterfassung zu erbringen.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.