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Ist Arbeitszeiterfassung mit Flexibilisierung der Arbeitszeit vereinbar?
Während noch immer über die Details zur Arbeitszeiterfassung diskutiert wird, kommen vor allem aus der Wirtschaft Forderungen nach einer zusätzlichen Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Dabei stellen sich mehrere Fragen: Steht die Arbeitszeiterfassung flexiblen Arbeitszeitmodellen entgegen, und sollte man ein neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung überhaupt mit Diskussionen zu Arbeitszeitmodellen verbinden?
In der jüngst erfolgten Anhörung zur Arbeitszeiterfassung im Ausschuss für Arbeit und Soziales zur geplanten Gesetzesänderung war auch die Flexibilisierung der Arbeitszeiten ein wichtiges Thema. Vor allem aus der Wirtschaft und aus der Unionsfraktion wurde gefordert, flexible Arbeitszeitmodelle wie zum Beispiel die Vertrauensarbeitszeit weiter zu ermöglichen. Eine weitere Forderung betrifft den Acht-Stunden-Tag bzw. die Abkehr von täglichen Höchstarbeitszeiten zugunsten einer wöchentlichen Obergrenze.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
Arbeitszeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit sind miteinander vereinbar
Abgesehen von möglichen Auswirkungen solcher Änderungen auf Gesundheit und Arbeitsschutz stellt sich die Frage, ob die verpflichtende Erfassung der Arbeitszeit flexibleren Arbeitszeiten entgegensteht. Beispiel Vertrauensarbeitszeit: Hier kommt es zunächst einmal auf die Definition des Begriffs an. Wird Vertrauensarbeitszeit lediglich so verstanden, dass die Mitarbeiter in der Einteilung ihrer Arbeitszeit frei sind, ist die Arbeitszeiterfassung kein Hindernis. Der Arbeitgeber muss lediglich dafür sorgen, dass die zulässigen Höchstarbeitszeiten sowie die Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden. Alles andere liegt im freien Entscheidungsbereich der Beschäftigten. Diese müssen den Beginn und das Ende der Arbeitszeit sowie deren Dauer und die Dauer der eingelegten Pausen erfassen.
Was die Forderung nach einer Abkehr von der täglichen hin zu einer wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit angeht, gibt es keine zwingenden Abhängigkeiten zur Arbeitszeiterfassung. Beides kann getrennt betrachtet werden. Eine Vermischung der beiden Themen in der politischen Diskussion birgt dagegen die Gefahr, dass die Diskussionen dadurch komplexer werden und die Entscheidungsfindung länger dauert. Dementsprechend sprach sich Christiane Brors vom Institut für Rechtswissenschaften in der Anhörung dafür aus, zunächst einmal eine manipulationssichere Arbeitszeiterfassung einzuführen, bevor über eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten nachgedacht wird.
Kompromisse werden notwendig sein
Klar ist aber auch, dass es in Sachen Arbeitszeiterfassung wohl zu Kompromissen kommen wird. Eine breite Zustimmung über die Fraktionen hinweg und auch in der Wirtschaft wird sicherlich auch Zugeständnisse in Sachen Flexibilisierung der Arbeitszeiten erforderlich machen. Und auch bei den Vorgaben, wie die Arbeitszeiterfassung zu erfolgen hat, wird es sicherlich noch Anpassungen geben. So könnten zum Beispiel zusätzliche Ausnahmeregelungen für kleinere Unternehmen und Branchen sowie erweiterte Übergangsfristen beschlossen werden. Das könnte dazu beitragen, den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen.