Vertrauensarbeitszeit

Vertrauensarbeitszeit stellt ein besonderes Modell der Arbeitsorganisation dar. Hier wird der Fokus auf die Erledigung der Arbeit gesetzt, anstatt auf die Präsenz der Mitarbeiter.
Vertrauensarbeitszeit in Unternehmen

„Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser“, so lautet das Credo der Vertrauensarbeitszeit. Was sich unter diesem Begriff verbirgt, mit welchen Vor- und Nachteilen die Vertrauensarbeitszeit verbunden ist und welche Bedeutung das EuGH-Urteil hat, erfahren Sie in diesem Artikel.

Definition: Was ist Vertrauensarbeitszeit?

Die Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem die aufgabengerechte Verteilung und Einhaltung der Arbeitszeit in der Eigenverantwortung der Beschäftigten liegt. Wie der Name schon sagt, basiert die Vertrauensarbeitszeit auf dem Vertrauen, das ein Arbeitgeber in seinen Mitarbeiter setzt, und auf einer unternehmensweit gelebten Vertrauenskultur.

Hier gibt es keine vorgeschriebenen Zeiten für den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit. Allerdings sind der im Arbeitsvertrag vereinbarte Umfang der Arbeitszeit sowie die gesetzlichen Regelungen für Pausenzeiten (Stichwort: Ruhepausen) von Arbeitnehmern einzuhalten. Die Grundlage bildet § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Die Begriffe Vertrauensgleitzeit, Vertrauensarbeit und Vertrauenszeit werden als Synonyme für Vertrauensarbeitszeit verwendet.

Vertrauensarbeitszeit in deutschen Unternehmen

Deutsche Unternehmen haben verstanden, dass sie schnell und flexibel handeln müssen, um im globalen Wettbewerb erfolgreich zu bleiben. Feste Arbeitszeiten erlauben zwar eine gute Planbarkeit der Arbeit, entsprechen aber nicht den heutigen Markt- und Mitarbeitererwartungen. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit wird in den kommenden Jahren noch an Bedeutung zunehmen. Deswegen wird die Vertrauensarbeitszeit bereits heute als strategisches Erfolgspotential angesehen.

In welchen Branchen ist Vertrauensarbeitszeit sinnvoll?

Heute ist dieses Arbeitszeitmodell in den folgenden Branchen üblich:

  • Multimedia
  • Software- und Chipentwicklung
  • Telekommunikation
  • andere Dienstleistungsbereiche

anders gefragt: Für welche Unternehmen eignet sich die Vertrauensarbeitszeit?

Dieses Arbeitszeitmodell bietet eine optimale Lösung für jene Unternehmen, die in von Öffnungszeiten oder Kundenkontakten unabhängigen Tätigkeitsbereichen arbeiten.

Beispiel 1: Eine Brand Managerin entwickelt eigenverantwortlich eine Markenstrategie, auch Branding-Strategie genannt. Sie ist bestens vertraut mit den zuvor definierten Anforderungen und dem Datum für die endgültige Fertigstellung. Folglich kann sie alle dazugehörenden Aufgaben in Eigenregie erledigen. Das Vertrauen ihres Arbeitgebers ist die Basis der Zusammenarbeit.  

Beispiel 2: Ein Programmierer erstellt ein Konzept für eine Softwarelösung. Er weiß, bis wann er den verschlüsselten Softwarecode einreichen soll. Dabei spielt der Arbeitsbeginn keine entscheidende Rolle. Vielmehr ist es wichtig, dass das Ergebnis seiner Arbeit voll und ganz dem erwarteten Qualitätsstandard entspricht sowie pünktlich abgeliefert wird.

Was sagt das Arbeitsrecht zur Vertrauensarbeitszeit?

Unternehmen, in denen die Vertrauensarbeitszeit zum Einsatz kommt, müssen unter anderem § 3, § 4 und § 5  Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beachten. Diese Vorgaben betreffen die Höchstarbeitszeit, Pausenzeiten und Ruhezeit nach Feierabend.  

Hat die Vertrauensarbeitszeit eine gesetzliche Grundlage?

Die Antwort lautet Nein. Die Vertrauensarbeitszeit ist als Kern der Arbeitszeitflexibilisierung angesehen, die sich in der heutigen Wirtschaft einer zunehmenden Bedeutung erfreut. Sie wird entweder direkt im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Selbst eine mündliche Information des Arbeitgebers über den unternehmensweiten Einsatz der Vertrauensarbeitszeit ist ausreichend.

Exkurs: Vertrauensarbeitszeit in der DACH-Region

Generell lässt sich sagen, dass es bis heute keine gesetzliche Grundlage für die Vertrauensarbeitszeit in der DACH-Region besteht. Die praktische Umsetzung flexibler Arbeitszeiten kann in Deutschland, Österreich und in der Schweiz auf verschiedene Art und Weise erfolgen.

Wie ist die Vertrauensarbeitszeit in Österreich geregelt?

Es gibt in Österreich keine gesetzliche Regelung für die Vertrauensarbeitszeit, die hier praktisch kaum umzusetzen ist. Dies liegt vor allem daran, dass Arbeitgeber in Österreich zur Zeiterfassung und Kontrolle der Arbeitszeit rechtlich verpflichtet sind.

Dieses Arbeitszeitmodell entspricht oft dem österreichischen All-In Vertrag, bei dem die Überstunden nicht extra abgegolten werden, sondern im monatlichen Fixgehalt inkludiert sind. Die Arbeitszeitflexibilisierung wird durch die Gleitzeit unterstützt.

Gibt es in der Schweiz Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit?

Auch in der Schweiz gibt es kein eigenes Gesetz, das sich auf die Vertrauensarbeitszeit bezieht. Das allgemeine Arbeitsgesetz (ArG) kommt zur Anwendung. Ähnlich wie in Österreich herrscht auch hier eine Zeiterfassungs- und Aufzeichnungspflicht.

Die Möglichkeit des Verzichts besteht dann, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) von der Mehrheit der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen unterzeichnet wird. In der schweizerischen Geschäftspraxis profitieren vor allem Angestellte in höheren Positionen durch die Flexibilisierung der Arbeitszeiten.

Wie funktioniert Vertrauensarbeitszeit?

Dieses Arbeitszeitmodell geht davon aus, dass die Lage der Arbeitszeit kein entscheidender Erfolgsfaktor für Unternehmen ist. Vielmehr ist es wichtig, dass die von einem Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung die gewünschten Ergebnisse erzielt. Die Erledigung der zugewiesenen Aufgaben zur vollen Zufriedenheit eines Vorgesetzten steht im Vordergrund.

Basierend auf dieser Annahme verzichten Arbeitgeber verstärkt auf feste Arbeitszeiten und wählen flexible Arbeitszeitmodelle. Dank dessen müssen Mitarbeiter nicht jeden Tag acht Stunden arbeiten und zu festgelegten Zeiten am Arbeitsplatz anwesend sein. Hiermit kann die Work-Life-Balance gesteigert werden, denn ausgeglichene und glückliche Mitarbeiter beeinflussen den Erfolg des Unternehmens positiv. Die werktägliche Arbeitszeit kann an individuelle Bedürfnisse eines Arbeitnehmers angepasst werden.

Die Gestaltung der Vertrauensarbeitszeit variiert von Unternehmen zu Unternehmen. Während manche Unternehmen die volle Freiheit bei der Zeiteinteilung gewähren, setzen andere auf die Vorgabe von Zeitkorridoren, innerhalb derer Mitarbeiter am Arbeitsplatz erscheinen müssen. Ferner werden auch teambezogene Servicezeiten festgelegt mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit des Betriebsablaufs sicherzustellen.

Gut zu wissen: Wird im Unternehmen die Vertrauensarbeitszeit praktiziert, muss ein Mitarbeiter seine Arbeitszeiten nicht mit dem Vorgesetzten abstimmen. Allerdings ist er dazu verpflichtet, die im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegten Regeln sowie die Grenzen des Arbeitsrechts einzuhalten.

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Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit

Einerseits macht die Vertrauensarbeitszeit automatische Personalzeiterfassungen überflüssig, andererseits verstößt der komplette Verzicht auf Arbeitszeiterfassung gegen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Deshalb müssen Arbeitgeber immer darauf achten, dass die Arbeitszeitflexibilisierung im Einklang mit dem geltenden Arbeitsrecht steht.

Was ist bei Vertrauensarbeitszeit zu beachten?

Arbeitgeber, die flexible Arbeitszeiten einsetzen (wollen), müssen verschiedene Aspekte berücksichtigen. Die folgenden Tipps helfen dabei, die Grenzen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung einzuhalten:

  1. Vorgeschriebene Ruhezeiten von 30 Minuten bei Arbeitszeiten von mehr als 6 Stunden und 45 Minuten bei Arbeitszeiten von mehr als 9 Stunden am Tag gewährleisten.
  2. Die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden, die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden und die absolute Höchstarbeitszeit von 60 Stunden nicht überschreiten.
  3. Ruhezeit von ununterbrochenen 11 Stunden zwischen dem Arbeitsende und dem Beginn des nächsten Werktages sowie das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen einhalten.

Wer ist für die Aufzeichnung und Aufbewahrung der geleisteten Arbeitszeit zuständig?

Grundsätzlich liegt die Arbeitszeitdokumentation in der Verantwortung eines Arbeitgebers. In der Praxis wird diese Aufgabe an Mitarbeiter delegiert.

Gut zu wissen: Die Aufzeichnungspflicht besteht, wenn ein Arbeitnehmer länger als acht Stunden am Tag arbeitet.

Vorteile und Nachteile der Vertrauensarbeitszeit bei der Arbeit

Die Vertrauensarbeitszeit birgt Vor- und Nachteile sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, auf die nun näher eingegangen wird.

Welche Vorteile hat die Vertrauensarbeitszeit für Arbeitgeber?

  • Höhere Mitarbeitermotivation und Produktivität am Arbeitsplatz
  • Starke Arbeitgebermarke und Positionierung im Wettbewerb
  • Geringere Mitarbeiterfluktuation durch emotionale Bindung ans Unternehmen
  • Starkes Gefühl der Eigenverantwortung unter Beschäftigten
  • Weniger Fehlzeiten durch besseres Betriebsklima
  • Hoher Unternehmergeist als Schlüssel zur erfolgreichen Innovationskultur

Welche Vorteile hat die Vertrauensarbeitszeit für Arbeitnehmer?

  • Freie Zeiteinteilung und Flexibilität in Gestaltung der Vertrauensarbeit
  • Bessere Freizeitplanung und ausgewogene Work-Life-Balance
  • Hoher Grad an Selbstbestimmung und Teilhabe
  • Intrinsische Motivation durch keine Kontrolle beim Arbeiten
  • Kein Leerlauf dank erfüllender Arbeitszeit
  • Erfolgsdenken durch klare Zielvereinbarung mit dem Vorgesetzten

Was sind Nachteile der Vertrauensarbeitszeit für Arbeitgeber?

  • Geringere Planbarkeit durch unstete Erreichbarkeit der Mitarbeiter
  • Gefahr des Kontrollverlustes über die Arbeitsleistung
  • Gesteigertes Missbrauch- und Konfliktpotenzial
  • Hoher Koordinationsbedarf hinsichtlich der Präsenz am Arbeitsplatz
  • Erfordernis für notwendige Kompetenzen bei Arbeitnehmern
  • Potenzielle Überlastung durch falsche Arbeitsteilung

Welche Nachteile hat die Vertrauensarbeitszeit für Arbeitnehmer?

  • Notwendigkeit der eigenständigen Zeiterfassung
  • Abstimmungsprobleme zwischen Teams und Mitarbeitern
  • Work-Life-Blending durch die ständige Erreichbarkeit
  • Selbstausbeutung bei der Leistung von zu vielen Überstunden
  • Gefahr des Missbrauchs seitens Vorgesetzten
  • Hoher Organisationsaufwand und schwierige Zeitkontrolle

Das Urteil des EuGH und die Vertrauensarbeitszeit

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 besagt, dass Arbeitgeber jede von einem Mitarbeiter geleistete Arbeitsstunde lückenlos dokumentieren müssen. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Arbeitszeiten rechtskonform eingehalten werden. Das Ziel ist es ebenfalls, die effektive Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte zu erleichtern.

Welche Folgen hat das EuGH-Urteil für das Modell der Vertrauensarbeitszeit?

Grundsätzlich ist das oben dargestellte EuGH-Urteil nicht darauf ausgerichtet, die Vertrauensarbeitszeit zu verbieten. Trotzdem bestehen Meinungsverschiedenheiten in Bezug darauf, ob und inwieweit das EuGH-Urteil die Vertrauensarbeitszeit beeinflussen wird. Während manche Experten die Entscheidung als Hindernis sehen, betonen andere, dass flexible Arbeitszeitmodelle auch bei der Verpflichtung zur strengeren Arbeitszeiterfassung gut funktionieren können. Auf jeden Fall bildet eine durch Vertrauen geprägte Unternehmenskultur die Voraussetzung für den Erfolg dieses Arbeitszeitmodells.

Gut zu wissen: Obwohl alle EU-Mitgliedsländer dazu verpflichtet sind, das EuGH-Urteil in nationales Recht überzuführen, hat der EuGH keine Fristen gesetzt. Es steht den EU-Mitgliedsstaaten frei, wann sie die Regelungen auf nationaler Ebene einführen. Bis heute fehlt die Umsetzung des EuGH-Urteils im deutschen Arbeitsrecht. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Beitrag EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Häufige Fragen zur Vertrauensarbeitszeit

Dieses Arbeitszeitmodell wirft viele Fragen auf. Arbeitgeber und Arbeitnehmer überlegen, was es nach dem EuGH-Urteil passieren wird und was bei Überstunden zu beachten ist. Auch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ist ein großes Thema.

Ist die Vertrauensarbeitszeit (noch) zulässig?

Wie bereits angedeutet, hat das EuGH-Urteil nicht zum Ziel, dieses Arbeitszeitmodell zu verbieten. Außerdem wurde es in nationales Recht noch nicht übertragen. Ob und inwieweit es sich auf die Umsetzung der Vertrauensarbeit in Deutschland auswirken wird, ist schwer vorauszusehen.

Was passiert mit Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit?

Die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Werktag beträgt 8 Stunden. Der § 16 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, die über diese Höchstarbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit (Überstunden) zu erfassen und aufzuzeichnen. Dauert die tägliche Arbeit weniger als acht Stunden, muss die Arbeitszeit nicht dokumentiert werden.

Wer für die Dokumentation der Arbeitszeit Verantwortung trägt, hängt von den internen Vereinbarungen ab. In der Regel ist ein Arbeitgeber dafür zuständig, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter zu dokumentieren. Er kann aber diese Aufgabe an das Personal übergeben.

Achtung: Ein Arbeitgeber bezahlt Überstunden nur dann, wenn er diese anordnet oder zumindest über diese informiert wird. Des Weiteren ist es möglich, die Überstunden mittels eines Arbeitszeitkontos später auszugleichen.  

Ist Vertrauensarbeitszeit mitbestimmungspflichtig?

Die Antwort lautet Ja. Unternehmen, in denen Betriebsräte bestehen, müssen diese an der Entscheidung über die Vertrauensarbeitszeit beteiligen. Zu diesem Zweck werden klare und verbindliche Betriebsvereinbarungen getroffen.

Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.



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