GEW Sachsen fordert Arbeitszeiterfassung für Lehrer ein

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen (GEW) fordert die Umsetzung der rechtlich vorgeschriebenen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte im Land. Eine Studie hat ergeben, dass Lehrkräfte oftmals deutlich länger arbeiten, als dies per Gesetz erlaubt ist.
Lehrerin erklärt Schülern in der Klasse etwas

© drubig-photo / Adobe Stock

GEW Sachsen fordert Arbeitszeiterfassung für Lehrer ein

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen (GEW) fordert die Umsetzung der rechtlich vorgeschriebenen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte im Land. Eine Studie hat ergeben, dass Lehrkräfte oftmals deutlich länger arbeiten, als dies per Gesetz erlaubt ist.

Die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte ist in diesen Tagen und Wochen ein viel diskutiertes Thema. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 ist die Arbeitszeiterfassung mit wenigen Ausnahmen für alle Unternehmen und deren Angestellte verpflichtend. Aber auch für Beamte und Lehrer müssen demnach die Arbeitszeiten erfasst und aufgezeichnet werden. Nur: Das passiert noch nicht. Die Kultusminister der Länder wehren sich dagegen, wohl auch aus Sorge darüber, dass dann die Mehrarbeit vieler Lehrkräfte dokumentiert würde und der Beruf des Lehrers an Attraktivität verlieren könnte.

Kostenlos anmelden
Papershift - Ihre Zeiterfassung in der Cloud
  • Arbeitszeiten erfassen
  • Dokumentationspflicht einhalten
  • Arbeitszeitkonten digital verwalten
  • Zeiten auswerten und exportieren
Testen Sie Papershift 14 Tage kostenlos & unverbindlich
Jetzt 14 Tage kostenlos testen Mehr Informationen

Doch es regt sich Widerstand. Zuletzt hatte der Philologenverband Baden-Württemberg eine Klage auf Einführung der Arbeitszeiterfassung für die Lehrer im Land angekündigt. Und auch der „Bildungsrat von unten“ will sich dafür einsetzen, dass die Arbeitszeiten von Lehrkräften erfasst werden.

Studie zeigt Mehrarbeit vieler Lehrkräfte auf

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Sachsen stellt nun ähnliche Forderungen. Auf einer aktuellen Pressekonferenz wurde der Abschlussbericht der Studie „Arbeitsbelastung und Arbeitszeit sächsischer Lehrkräfte 2022“ vorgestellt, die von der Kooperationsstelle Hochschulen und Gewerkschaften der Georg-August-Universität Göttingen durchgeführt und von der GEW Sachsen gefördert wurde. Demnach leisten die Lehrkräfte in Sachsen Mehrarbeit, und es sei nicht möglich, die Überstunden in den Ferien abzubauen. Die Ursache dafür sei, dass mit der Zeit immer mehr Aufgaben für die Lehrkräfte hinzugekommen seien.

Arbeitszeit pro Woche im Jahresmittel fast 50 Stunden

Unter Berücksichtigung des Ausgleichs für die geleistete Mehrarbeit in den Ferien ergab sich eine normative Wochenarbeitszeit von 46 Stunden und 48 Minuten während der Unterrichtszeit. Die normative bzw. erwartete Arbeitszeit unterscheidet sich jedoch von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit der Lehrkräfte. Diese betrug an den untersuchten sächsischen Schulen im Jahresmittel fast 50 Stunden.

Die Studie ergab außerdem, dass die Mehrheit der Lehrer regelmäßig Mehrarbeit leistet. So arbeitet ein Drittel der Lehrkräfte während der Schulzeit mehr als 48 Stunden pro Woche, was gegen die gesetzliche Höchstarbeitszeit verstoßen kann. Demnach beträgt die maximale Arbeitszeit acht Stunden pro Tag, kann aber auf bis zu zehn Stunden erweitert werden. Allerdings darf die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb von 48 Wochen oder sechs Monaten acht Stunden nicht überschreiten. Die Folge seien bei einem Teil der hochbelasteten Lehrkräfte deutlich erhöhte Burnout-Werte und entsprechende gesundheitliche Risiken.

„Lehrkräfte haben Rechtsanspruch auf Arbeitszeiterfassung“

Burkhard Neumann, Landesvorsitzender der GEW Sachsen, betont dass Lehrkräfte wie alle anderen Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeiterfassung hätten. Der Freistaat Sachsen könne sich als Arbeitgeber nicht aus der Affäre ziehen. Man fordere das Kultusministerium daher zu Verhandlungen auf. Ziel sei es, dass die gesamte Arbeitszeit von Lehrkräften erfasst werde und dass geltende Regelungen zum Arbeitsschutz eingehalten würden. Man habe dem Kultusministerium eine entsprechende Verhandlungsaufforderung schriftlich übermittelt.

Die repräsentative Erhebung für die Studie wurde Ende des Schuljahres 2021/2022 an öffentlichen Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien in Sachsen durchgeführt. Förderschulen sowie berufsbildende Schulen wurden dagegen aufgrund ihrer inneren Unterschiedlichkeit nicht berücksichtigt.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.