Inhalt
- Definition: Was ist der Mindestlohn?
- Warum wird der Mindestlohn fortlaufend erhöht?
- Was sagt das Arbeitsrecht zum gesetzlichen Mindestlohn?
- Exkurs: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland
- Warum gibt es den Mindestlohn?
- Wie rechne ich den Mindestlohn aus?
- Kostenlosen Mindestlohn Rechner nutzen
- Für welche Arbeitnehmer gilt die Lohnuntergrenze?
- Was muss bei der Zahlung von Mindestlohn berücksichtigt werden?
- Wie funktioniert die Arbeitszeitdokumentation?
- Mindestlohn und Stundenzettel
- Wie kann man die Aufzeichnungspflicht einhalten?
- Gibt es Regelungen zu Mindestlöhnen in Tarifverträgen?
- Sind Branchenmindestlöhne üblich?
- Welche Verbote gelten beim Mindestlohn?
- Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß gegen den Mindestlohn?
- Weitere Fragen zum Thema
- Der Mindestlohn in Österreich
- Der Mindestlohn in der Schweiz
- Mindestlohn im Überblick
Zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2023 belief sich der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer auf 12 Euro pro Stunde, seit dem 1. Januar 2024 sind es 12,41 Euro. Im Juni 2023 beschloss der Bundesrat, dass der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben wird.
Doch für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn – und für wen nicht? In welchen Abständen wird er erhöht und wer entscheidet darüber? Solche und ähnliche Fragen beantworten wir in unserem Beitrag. Außerdem haben Sie die Möglichkeit jederzeit unseren kostenlosen Mindestlohnrechner zu nutzen.
Der gesetzliche Mindestlohn in Kürze
- Das Mindestlohngesetz (MiLoG) existiert seit 2015 und sieht eine für alle Arbeitgeber verpflichtende Lohnuntergrenze vor.
- Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde, ab dem 1. Januar 2025 werden es 12,82 Euro pro Stunde.
- Den Mindestlohn bekommen alle Personen, die gemäß Mindestlohngesetz als Arbeitnehmer gelten. Demnach gilt er nicht für Selbstständige, Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Langzeitarbeitslose (innerhalb der ersten sechs Beschäftigungsmonate), Praktikanten (eines Pflichtpraktikums), Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung sowie Menschen mit Behinderung, die nach § 221 SGB IX in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen.
- Die Höhe des Mindestlohns wird von der Mindestlohnkommission alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls anpasst.
- In vielen Branchen gibt es außerdem in den Tarifverträgen festgelegte Mindestlöhne.
Definition: Was ist der Mindestlohn?
Das Mindestlohngesetz gibt es seit Januar 2015. Es sieht eine gesetzliche Lohnuntergrenze vor, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten (mindestens) den vorgegebenen Stundenlohn zu zahlen.
Der Mindestlohn soll gering verdienenden Arbeitnehmern helfen, ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Aus diesem Grund wurde eine Kommission eingerichtet, die den Mindestlohn alle zwei Jahre prüft und gegebenenfalls angepasst.
Warum wird der Mindestlohn fortlaufend erhöht?
Der Mindestlohn stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. Diese Entwicklung kommt jedoch nicht von ungefähr – sondern hängt mit der Steigerung der Reallöhne in Deutschland zusammen. Die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze orientiert sich nämlich stets an den Lohnentwicklungen und Tarifabschlüssen im Land und steigt mit den Löhnen der Arbeitgeber.
Was sagt das Arbeitsrecht zum gesetzlichen Mindestlohn?
In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 und damit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes einen flächendeckenden Mindestlohn. Im Mindestlohngesetz befindet sich die gesetzliche Lohnuntergrenze bereits seit 2014. Dort ist in § 1 die Rede davon, dass alle Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns haben. Die Höhe des Mindestlohns wird auf Vorschlag der sogenannten Mindestlohnkommission geändert und durch Rechtsverordnung der Bundesregierung angepasst.
Gesetzlich festgelegt ist auch, dass die Überwachung zur Einhaltung des Mindestlohns Aufgabe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung ist. Außerdem sind die Arbeitgeber verpflichtet, ihren Teil dazu beizutragen und den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Seit der Einführung des Mindestlohns sind Arbeitgeber im Rahmen der Kontrolle außerdem aufgefordert, die Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter sowie eine genaue Arbeitszeitdokumentation zu gewährleisten.
Exkurs: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland
Initiiert wurde die Debatte um das Thema erstmals durch die „Initiative Mindestlohn“ von ver.di und NGG im Jahr 2006. Die vorrangige Forderung „Kein Lohn unter 7,50 Euro pro Stunde“ wurde damals deutschlandweit auf etwa 4.000 Großflächenplakaten beworben.
Warum gibt es den Mindestlohn?
Seit der Einführung des Mindestlohns 2015 wurde der Stundenverdienst mehrmals angepasst. Es gibt einige gute Gründe, die für die Existenz des Mindestlohns und eine fortlaufende Steigerung sprechen:
- Verhindern von Lohnarmut: Ein gesetzlicher Mindestlohn trägt dazu bei, dass auch Geringverdiener von ihrer Arbeit leben können und keine staatliche Unterstützung benötigen.
- Vorsorge: Ein höheres Lohnniveau senkt das Risiko, dass große Teile der Bevölkerung in Altersarmut geraten.
- Fairer Wettbewerb: Lohndumping fördert unfaire Wettbewerbsvorteile, die meist zulasten der Arbeitnehmer gehen.
Gerade angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ist es sinnvoll, mit den Realgehältern auch den gesetzlichen Mindestlohn anzuheben.
Millionen von Deutschen arbeiten in wichtigen („systemrelevanten“) Berufsfeldern, die leider nur niedrig vergütet werden. Die Einführung und fortlaufende Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns hat die Einkommenssituation vieler Deutscher seit 2015 deutlich verbessert. So unterstützt der Mindestlohn auch den privaten Konsum, was einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum leistet.
Wie rechne ich den Mindestlohn aus?
Die Formel zur Berechnung des Gehalts, das Sie mit dem aktuell geltenden Mindestlohn erhalten, ist recht einfach:
Monatsgehalt = Derzeitiger Mindestlohn pro Stunde x Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat
Genauere Angaben – beispielweise die Differenz zwischen Ihrem derzeitigen Lohn und dem Mindestlohn – erhalten Sie mit einem Mindestlohn-Rechner. Dieser berechnet Ihr Monatsgehalt anhand von Stundenlohn und Arbeitszeit. Umgekehrt können Sie Ihren Stundenlohn anhand des Monatsgehalts errechnen.
Kostenlosen Mindestlohn Rechner nutzen
Eine einfache und kostenlose Möglichkeit, den Mindestlohn beziehungsweise die Differenz des eigenen Gehalts im Vergleich zum geltenden Mindestlohn zu berechnen, bieten Online Mindestlohnrechner. Im Folgenden finden Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen für alle drei Versionen unseres Mindestlohn Rechners.
Online Rechner: Berechnung auf Basis des Stundenlohns
- Sie möchten Ihren Stundenlohn und die Differenz zum derzeit geltenden Mindestlohn berechnen? Dann wählen Sie in der ersten Zeile „Stundenlohn“ aus.
- Anschließend können Sie sich entscheiden, ob Sie die Differenz zum Mindestlohn anhand Ihres derzeitigen Monats- oder Jahresgehalts ermitteln wollen.
- Nun tragen Sie in die Maske Ihr derzeitiges Monats- beziehungsweise Jahresgehalt und darunter die Arbeitszeit pro Woche ein.
- Klicken Sie auf „Berechnen“ und Sie erhalten Ihren Stundenlohn sowie die jeweilige Differenz zwischen Ihrem Stundenlohn und dem Mindestlohn.
Online Rechner: Berechnung auf Basis des Monatsgehalts
- Sie kennen Ihren Stundenlohn und wollen Ihr Monatslohn sowie die Differenz zum derzeit geltenden Mindestlohn berechnen? Dann wählen Sie in der ersten Zeile „Monatsgehalt“ aus.
- Nun tragen Sie in die Maske Ihren derzeitigen Stundenlohn und darunter die Arbeitszeit pro Woche ein.
- Klicken Sie auf „Berechnen“ und Sie erhalten Ihr Brutto-Monatsgehalt sowie die jeweilige Differenz zwischen Ihrem Monatsgehalt und dem Mindestlohn.
Online Rechner: Berechnung auf Basis des Jahresgehalts
- Sie möchten Ihr Jahresgehalt und die Differenz zum derzeit geltenden Mindestlohn berechnen? Dann wählen Sie in der ersten Zeile „Jahresgehalt“ aus.
- Nun tragen Sie in die Maske Ihren derzeitigen Stundenlohn und darunter die Arbeitszeit pro Woche ein.
- Klicken Sie auf „Berechnen“ und Sie erhalten Ihr Brutto-Jahresgehalt sowie die jeweilige Differenz zwischen Ihrem Jahresgehalt und dem Mindestlohn.
Für welche Arbeitnehmer gilt die Lohnuntergrenze?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, also Personen, die Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind. Demnach erhalten Personengruppen, die nicht als Arbeitnehmer nach MiLoG gelten, keinen Mindestlohn. Nach § 22 MiLoG sind das folgende Gruppen:
- Jugendliche unter 18 Jahren, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen
- Auszubildende: Gemäß dem reformierten Berufsbildungsgesetz ist in Deutschland das Mindestentgelt für Auszubildende, die sogenannte „Mindestausbildungsvergütung“ zu beachten. Diese hat mit dem gesetzlichen Mindestlohn aber grundsätzlich nichts zu tun.
- Langzeitarbeitslose: Nach Beendigung der Arbeitslosigkeit erhalten diese Personen während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung keinen Mindestlohn.
- Praktikanten: Handelt es sich um ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen einer schulischen oder universitären Ausbildung, erhalten Praktikanten keinen Mindestlohn. Ebenso erhalten sie keinen Mindestlohn, wenn das Praktikum zwar freiwillig, aber lediglich bis zu drei Monate dauert. Dies ist beispielsweise häufig bei Orientierungspraktika oder Praktika vor Aufnahme eines Studiums der Fall.
- Personen, die nach dem Berufsbildungsgesetz an einer Einstiegsqualifizierung (als Vorbereitung auf eine Berufsausbildung) oder einer anderen Berufsbildungsvorbereitung teilnehmen
- ehrenamtlich Tätige
- Menschen mit Behinderungen, die nach § 221 SGB IX in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen
Was muss bei der Zahlung von Mindestlohn berücksichtigt werden?
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, all ihre Mitarbeiter nach Mindestlohngesetz zu entlohnen. Jede in Deutschland abhängig beschäftigte Person hat somit seit dem 1. Januar 2024 Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 steigt dieser gesetzlich begründeter Anspruch auf 12,82 Euro in der Stunde.
Wie funktioniert die Arbeitszeitdokumentation?
Ein Mindestlohngesetz ist nur dann wirklich effektiv, wenn die Arbeitszeit der Angestellten korrekt erfasst und dokumentiert wird. Der Grund: Findet keine korrekte Zeiterfassung statt, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, den Mindestlohn zu umgehen – beispielsweise indem sie zwar den geltenden Mindestlohn zahlen, die Mitarbeiter aber gleichzeitig länger arbeiten lassen. Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten bildet daher die notwendige Basis für die Kontrolle der Arbeitgeber durch die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
Mindestlohn und Stundenzettel
Laut Mindestlohngesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, alle von ihren Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden zu dokumentieren. Dabei ist es egal, ob die Arbeitszeiterfassung mit einer klassischen Stempelkarte oder einer modernen Cloud-Lösung vonstatten geht. Wichtig ist nur, dass die Arbeitszeiten korrekt und fortlaufend erfasst werden.
Unser Tipp für Arbeitnehmer: Erstellen Sie sich idealerweise eine Kopie Ihrer Stundenzettel beziehungsweise aufgezeichneten Arbeitszeiten. Auf diese Weise können Sie die geleistete Stundenzahl jederzeit belegen. Sollte Ihr Arbeitgeber seiner Dokumentationspflicht nicht nachkommen, können die selbstständig gesammelten Stunden nachgewiesen werden. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich den Stundenzettel per Unterschrift vom Vorgesetzten bestätigen lassen.
Wie kann man die Aufzeichnungspflicht einhalten?
Im Rahmen der Einführung des Mindestlohnes wurden den Arbeitgebern Aufzeichnungspflichten auferlegt. Nach § 17 des Mindestlohngesetzes muss der Arbeitgeber für all seine Mitarbeiter Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit festhalten. Dabei muss die Aufzeichnung dieser Daten spätestens zum siebten Kalendertag, der auf den Tag der Arbeitsleistung folgt, durchgeführt worden sein. Außerdem sind Arbeitgeber verpflichtet, die Aufzeichnungen für mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Wie die Dokumentation der Arbeitszeiten auszusehen hat, wird vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Das heißt, die Angaben können in Papierform, elektronisch – etwa über Excel-Tabellen – oder mittels moderner digitaler Zeiterfassungssysteme erfolgen.
Gibt es Regelungen zu Mindestlöhnen in Tarifverträgen?
In vielen Tarifverträgen gibt es branchenspezifisch festgelegte Mindestlöhne, die aber klar vom gesetzlichen Mindestlohn abzugrenzen sind. So gab es tarifliche Lohnuntergrenzen bereits vor dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes. Solche Mindestlöhne gelten nur für bestimmte Branchen oder Berufe und werden daher in den für die jeweiligen Beschäftigten gültigen Tarifverträgen festgehalten.
Arbeitgeber sind natürlich auch an die Einhaltung der tariflich festgelegten Mindestlöhne gebunden. Beschäftigte, deren Tarifvertrag einen Mindestlohn vorsieht, haben einen Anspruch darauf, mindestens diesen Betrag ausgezahlt zu bekommen. Klar ist auch: Der tarifliche Mindestlohn darf nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Sind Branchenmindestlöhne üblich?
Auch schon vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 gab es in Deutschland einige sogenannte Branchenmindestlöhne, die meist in Tarifverträgen geregelt waren. Solche tariflich bestimmten Lohnuntergrenzen gab es beispielsweise in folgenden Branchen:
- Pflege
- Abfallwirtschaft
- Baugewerbe
- Bergbau (für Spezialarbeiten)
- Dachdeckerhandwerk
- Elektrohandwerk
- Gebäudereinigung
- Maler- und Lackiererhandwerk
- Wäscherei-Dienstleistungen
Branche Steinmetz- und Bildhauerhandwerk
Für Steinmetze und Bildhauer beträgt der Mindestlohn seit dem 1. August 2022 13,35 Euro in der Stunde.
Branche Pflege
Auch in der Pflege steigt der Branchenmindestlohn. Zum 1. September 2022 steigt er auf 13,70 Euro, zum 1. Mai 2023 auf 13,90 Euro pro Stunde.
Branche Gerüstbau
Bei den Gerüstbauern steigt der Branchenmindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12,85 Euro pro Stunde.
Branche Gebäudereinigung
Auch in dieser Branche erhöhen sich ab Oktober 2022 die Mindestlöhne. In der Innen- und Unterhaltsreinigung erhalten Beschäftigte ab dem 1. Oktober 13 Euro, in der Glas- und Fassadenreinigung sind es sogar 16,20 Euro pro Stunde.
Welche Verbote gelten beim Mindestlohn?
Arbeitgebern ist es in Deutschland verboten, ihren Beschäftigten einen geringeren Stundenlohn als den gesetzlich festgelegten Mindestlohn zu zahlen. Verstöße gegen den Mindestlohn und die Nachweispflichten ziehen teils empfindliche Strafen nach sich.
Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß gegen den Mindestlohn?
Hält sich der Arbeitgeber nicht an die Dokumentations- und Nachweispflichten oder verstößt bei den Lohnzahlungen gegen den geltenden Mindestlohn, kann der Zoll ein Bußgeldverfahren eröffnen. Bei dem Verstoß handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Strafen geahndet wird.
Betroffenen Beschäftigten ist zu empfehlen, den gegen das Mindestlohngesetz verstoßenden Arbeitgeber zu verklagen. Gewerkschaftsmitglieder haben den Vorteil, dass sie bei ihrer Arbeitnehmervertretung eine kostenlose rechtliche Beratung in Anspruch nehmen können und im Ernstfall Rechtsschutz erhalten.
Weitere Fragen zum Thema
Wann kommt der Mindestlohn von 13 Euro?
Derzeit ist keine Erhöhung des Mindestlohns auf 13 Euro geplant.
Spricht man beim Mindestlohn von Brutto oder Netto?
Nach § 1 Abs. 2 MiLoG wird der gesetzliche Mindestlohn stets als Bruttolohn pro Stunde angegeben.
Wie schlägt sich der deutsche Mindestlohn im Vergleich zu anderen Staaten?
In 21 der 27 EU-Mitgliedsstaaten wird zurzeit ein gesetzlicher Mindestlohn gezahlt. Vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 750 Euro im Monat gelten in Bulgarien, Lettland und Rumänien. Das ebenfalls in Osteuropa liegende Slowenien stellt hier eine Ausnahme dar und übertrifft mit einer Lohnuntergrenze von 1.074 Euro im Monat die südeuropäischen Länder Portugal, Malta und Griechenland. Deutschland liegt im europäischen Vergleich im oberen Drittel: Höhere Mindestlöhne werden in Luxemburg, Irland, den Niederlanden und Belgien gezahlt.
Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch bei Minijobs?
Auch Menschen, die in einem sogenannten „Minijob“ (450-Euro-Job) arbeiten, haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Erhalten Saisonbeschäftigte auch den Mindestlohn?
Auch Arbeitnehmer, die befristet im Rahmen der Saisonarbeit tätig sind, erhalten den Mindestlohn. Das gilt zum Beispiel für Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe oder in der Landwirtschaft.
Der Mindestlohn in Österreich
In Österreich gibt es bislang keinen gesetzlichen Mindestlohn. In vielen Branchen existieren aber andere Regelungen in Form von Tarifverträgen, die vorgeben, wie viel Angestellte mindestens verdienen müssen.
Der Mindestlohn in der Schweiz
Auch der Schweiz existiert kein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Eine Lohnuntergrenze gibt es bisher nur in den Kantone Neuenburg (20,08 Franken pro Stunde), Jura (20 Franken), Genf (23 Franken), Basel-Stadt (21 Franken) und Tessin (19 Franken).