Arbeitszeiterfassung im Handwerk: Das ist der aktuelle Stand

Auch das Handwerk ist von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung betroffen. Handwerksbetriebe sollten dabei beachten, welche konkreten Anforderungen der Gesetzgeber plant und was bereits heute gilt.
Handwerksbetrieb: Mitarbeiterin und Mitarbeiter

© auremar / Adobe Stock

Arbeitszeiterfassung im Handwerk: Das ist der aktuelle Stand

Auch das Handwerk ist von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung betroffen. Handwerksbetriebe sollten dabei beachten, welche konkreten Anforderungen der Gesetzgeber plant und was bereits heute gilt.

Spätestens seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022 ist klar: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht, und das mit wenigen Ausnahmen für alle Branchen und alle Unternehmen. Das betrifft also auch Handwerksbetriebe.

Kostenlos anmelden
Papershift - Ihre Zeiterfassung in der Cloud
  • Arbeitszeiten erfassen
  • Dokumentationspflicht einhalten
  • Arbeitszeitkonten digital verwalten
  • Zeiten auswerten und exportieren
Testen Sie Papershift 14 Tage kostenlos & unverbindlich
Jetzt 14 Tage kostenlos testen Mehr Informationen

Das Bundesarbeitsgericht bezog sich in seinem Urteil auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019. Diese sieht innerhalb der EU für die nationalen Arbeitsrechte eine objektive, verlässliche und zugängliche Arbeitszeiterfassung vor.

Ab wann gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Auch wenn die entsprechende Anpassung des deutschen Arbeitszeitgesetzes noch nicht verabschiedet wurde (ein erster Gesetzentwurf liegt vor), gilt nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schon heute. Unternehmen und damit auch Handwerksbetriebe müssen das entsprechend berücksichtigen. Noch besteht allerdings Wahlfreiheit bei der Form der Arbeitszeiterfassung. Doch das wird sich vermutlich mit der anstehenden Gesetzesanpassung ändern.

Wie müssen die Arbeitszeiten im Handwerk erfasst werden?

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht die elektronische Form der Arbeitszeiterfassung vor. Ausnahmen gibt es nur für Kleinbetriebe bis zu zehn Mitarbeitern sowie für tarifgebundene Unternehmen.

Das deutsche Handwerk ist nach Zahlen des Statistischen Bundesamts durch einen hohen Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) geprägt. Im Jahr 2020 gehörten 99,6 Prozent der zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Unternehmen in Deutschland zu den KMU. Im Durchschnitt beschäftigten die Betriebe rund zehn Mitarbeiter.

Aufgrund der strukturellen Eigenschaften der Handwerksbetriebe wird die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung viele Unternehmen der Branche daher nicht betreffen.

Die Tarifbindung im Handwerk ist geringer als der deutsche Durchschnitt. Sie liegt bei rund 42 Prozent der Beschäftigten gegenüber einem Anteil von 49 Prozent im gesamtdeutschen Durchschnitt.

Handwerksbetriebe mit mehr als zehn Beschäftigten ohne Tarifbindung müssen dagegen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wohl auf eine elektronische Zeiterfassung umstellen. Dabei haben sie immer noch die Wahl, ob sie auf elektronische Stundenzettel zum Beispiel auf Excel-Basis setzen, oder ob sie die Anschaffung eines modernen digitalen Zeiterfassungssystems in Erwägung ziehen.

Was die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für das Handwerk bedeutet

Auch in Handwerksbetrieben gelten die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zu Höchstarbeitszeiten sowie zu Pausen und Ruhezeiten. So darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann aber auf bis zu zehn Stunden ausgeweitet werden, solange die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb von 24 Wochen oder sechs Monaten nicht höher als acht Stunden beträgt.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben. Bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten.

Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden.

Die Arbeitszeiterfassung dient dazu, das Einhalten dieser Vorgaben transparent zu machen und Kontrollen zu ermöglichen. Außerdem sollen auf diese Weise nicht vergütete Überstunden vermieden werden. So wurden laut Statista zum Beispiel in der Baubranche im Jahr 2019 durchschnittlich etwa 4 Überstunden pro Woche geleistet, von denen 70 Prozent nicht ausgeglichen wurden.

Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung im Handwerk

Das Handwerk umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Tätigkeiten, Berufe und Arbeitsbedingungen. Manche Arbeitnehmer sind immer am selben Ort tätig, andere sind ständig unterwegs und bei Kunden im Einsatz. Eher die Ausnahme im Handwerk ist die Arbeit im Homeoffice.

Während die Arbeitszeiterfassung direkt im Unternehmen mit einem zentralen Zeiterfassungssystem wie zum Beispiel einer digitalen Stempeluhr möglich ist, sind für Mitarbeiter im Außendienst mobile Lösungen die bessere Wahl. Dazu bieten sich zum Beispiel Apps zur Zeiterfassung an, die auf den Smartphones der Mitarbeiter installiert werden können. Papershift bietet dazu beispielsweise eine passende Zeiterfassungs-App an.

Kleine Unternehmen, die auch weiterhin keine elektronische Arbeitszeiterfassung betreiben müssen, können auch weiterhin auf Stift und Stundenzettel zurückgreifen. Allerdings bieten sich auch für sie digitale Zeiterfassungssysteme an, denn sie vereinfachen die Erfassung, die Speicherung und die Verwaltung der Arbeitszeiten und lassen sich sogar mit dem Erstellen von Dienstplänen kombinieren.

Kritik aus dem Handwerk

Nicht alle Beteiligten im Handwerk sind glücklich über die geplanten Regelungen zur Arbeitszeiterfassung. So gab es beispielsweise zuletzt Kritik aus dem Gebäudereinigerhandwerk. Dort hieß es, die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung passe nicht zum Arbeitsalltag der Reinigungskräfte, die dezentral eingesetzt würden.

Klar ist: Für viele Handwerksbetriebe wird es wohl keine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung geben. Diejenigen Unternehmen, die unter die Verpflichtung fallen, haben die Wahl, ob sie die Arbeitszeiten auf digitalen Stundenzetteln oder mithilfe elektronischer Zeiterfassungssysteme registrieren. Welche Lösung die beste ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Unternehmensgröße und dem Einsatzort der Mitarbeiter ab.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.