Bundesrat stoppt Whistleblower-Gesetz

Der Bundesrat hat das das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern gestoppt, das auch als Whistleblower-Gesetz bezeichnet wird. Der Bundestag hatte das Gesetz im Dezember 2022 verabschiedet.
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Bundesrat stoppt Whistleblower-Gesetz

Der Bundesrat hat das das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern gestoppt, das auch als Whistleblower-Gesetz bezeichnet wird. Der Bundestag hatte das Gesetz im Dezember 2022 verabschiedet.

Zum Schutz von sogenannten Whistleblowern, die auf Missstände in Unternehmen oder Behörden hinweisen, hatte der Bundestag im Dezember 2022 das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz würde Deutschland einer EU-Richtlinie vom Dezember 2021 entsprechen. Das Gesetz soll Whistleblower vor Repressalien und Nachteilen schützen.

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Das Gesetz sieht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern die Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems vor, wobei Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitern eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt werden soll. Zusätzlich will das Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle einrichten, die Whistleblower wahlweise kontaktieren können.

Nun wurde das Gesetz zunächst einmal im Bundesrat gestoppt. Kritik am derzeitigen Gesetzentwurf kam vor allem aus den Reihen der CDU. Ein Vorwurf lautet, das Gesetz würde kleine und mittlere Unternehmen zu stark belasten. Auch die Gefahr von Missbrauch wird angeführt – so verfolge nicht jeder Whistleblower gute Absichten.

Bereits jetzt gibt es bei der Finanzsaufsicht BaFin und beim Bundeskartellamt Meldestellen für Whistleblower. Diese können Hinweise intern, aber auch extern weitergeben, auch anonym. Dabei ist nur den jeweiligen Sachbearbeitern die Identität der betreffenden Personen bekannt.

Eine Meldung an die Medien ist mit bestimmten Voraussetzungen verbunden. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass eine informierte Stelle nicht innerhalb einer bestimmten Frist die nötigen Schritte zur Einleitung einer Untersuchung einführt. Auch wenn der gemeldete Verstoß nach Überzeugung des Hinweisgebers das öffentliche Interesse gefährdet, ist es für ihn möglich, sich an die Medien zu wenden.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.