DGB warnt vor Umstellung auf wöchentliche Höchstarbeitszeit

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt vor einer Umstellung von täglicher auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, wie sie Union und SPD in ihren Sondierungen vereinbart hatten.

Zusammenfassung

  • Die geplante Möglichkeit, eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit anzuwenden, stößt auf Kritik
  • Der DGB führt vor allem gesundheitliche Risiken für die Beschäftigten an.
  • Bei der Umsetzung muss darauf geachtet werden, Missbrauch auszuschließen.
  • Die EU-Arbeitszeitrichtlinie lässt viel Spielraum für deutlich höhere Arbeitszeiten.
Höchstarbeitszeit

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DGB warnt vor Umstellung auf wöchentliche Höchstarbeitszeit

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt vor einer Umstellung von täglicher auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, wie sie Union und SPD in ihren Sondierungen vereinbart hatten.

Der DGB kritisiert die von Union und SPD in ihren Sondierungsgesprächen vereinbarte Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Vorstandsmitglied Anja Piel erklärte dazu gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dies in Verbindung mit höheren Anreizen für mehr Überstunden schaffe gesundheitliche Risiken für die Beschäftigten. Dabei geht es insbesondere um die Wahrung der Ruhezeiten und um die Frage, wie Missbrauch verhindert werden soll.

Union und SPD hatten sich in ihren Sondierungen unter anderem darauf verständigt, dass die Möglichkeit für wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeiten geschaffen werden soll. Zuschläge für Überstunden sollen steuerfrei gestellt werden. Das soll für mehr Flexibilität sorgen. Die Anwendung der wöchentlichen Höchstarbeitszeiten soll im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie erfolgen. Die bestehenden Regelungen zur Mindestruhezeit sollen nicht angetastet werden.

In einigen Fällen dürfte die Abkehr von einer täglichen hin zu einer wöchentlichen Arbeitszeit tatsächlich für mehr Flexibilität und Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer sorgen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn in Zeiten hoher Arbeitslast wie zum Beispiel in der Rollout-Phase eines Projekts länger gearbeitet werden muss. Voraussetzung ist allerdings, dass es dafür später einen Ausgleich in Form entsprechend kürzerer Arbeitszeiten gibt

48 Stunden pro Woche gelten nur im Durchschnitt – in einzelnen Wochen ist deutlich mehr möglich

Die genannten gesundheitlichen Risiken sind dabei nicht von der Hand zu weisen, denn die EU-Arbeitszeitrichtlinie ermöglicht vorübergehend Arbeitszeiten, die deutlich über 48 Stunden hinausgehen. Es zählt hier nämlich nicht die einzelne Woche, sondern der Durchschnitt über mehrere Monate. Berücksichtigt man, dass es zwischen zwei Arbeitseinsätzen mindestens elf Stunden Ruhezeit und zudem mindestens 45 Minuten Pause während der Arbeit geben muss, so kann die tägliche Arbeitszeit 12 Stunden und 15 Minuten betragen. Dies multipliziert mit sechs Tagen (Sonntag ist arbeitsfrei) ergibt sich eine Summe von 73,5 Stunden als wöchentliche Höchstarbeitszeit. Das dürfte die meisten Arbeitnehmer überfordern.

Hinzu kommen weitere Ausnahmeregelungen in der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die für bestimmte Berufe gelten. Nicht zu vergessen ist die Möglichkeit, dass Mitarbeiter freiwillig länger arbeiten können.

Die Politik muss deshalb besonders darauf achten, dass es bei einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten nicht zu Missbrauch kommt. Zumindest haben die Parteien dies im Sondierungspapier so vereinbart.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.