Warten auf das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung

Die Bundesregierung hat offenbar Probleme, ein konsensfähiges Gesetz zur Arbeitszeiterfassung vorzulegen. Das liegt auch an den vielen unterschiedlichen Interessen, die damit verbunden sind.
Leere Sitze im Parlament

© Belish / Adobe Stock

Warten auf das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung

Die Bundesregierung hat offenbar Probleme, ein konsensfähiges Gesetz zur Arbeitszeiterfassung vorzulegen. Das liegt auch an den vielen unterschiedlichen Interessen, die mit einem solchen Gesetz verbunden sind. Dabei besteht die Pflicht zur Arbeitserfassung schon längst.

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2019, spätestens aber seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022, steht fest: Arbeitszeiterfassung in Deutschland ist, abgesehen von einzelnen Ausnahmen, Pflicht. Was fehlt, ist ein Gesetz, welches das regelt und das die Detailfragen klärt – zum Beispiel, in welcher Form die Arbeitszeiterfassung zu erfolgen hat, wer genau seine Arbeitszeiten erfassen muss und welche Ausnahmen möglich sind.

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Bundesregierung: seit dem Gesetzentwurf nicht viel gehört

Immerhin hat die Bundesregierung in diesem Frühjahr einen Gesetzentwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Der Referentenentwurf schreibt eine elektronische Arbeitszeiterfassung vor, wobei bestimmte Ausnahmen möglich sind – zum Beispiel bei abweichenden Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien oder für Kleinstunternehmen.

Doch vom Gesetzentwurf zum verabschiedeten Gesetz ist es ein weiter Weg, auf dem viele Hürden genommen werden müssen. Kritik an den Vorschlägen des Bundesarbeitsministeriums regt sich vor allem auf Seiten der Wirtschaft, die zu viel Bürokratie und einen hohen Aufwand für das Einführen von Zeiterfassungssystemen befürchtet. In einem Oppositionsantrag zur Arbeitszeiterfassung wird entsprechend mehr Flexibilität gefordert. Auch soll Vertrauensarbeitszeit weiter möglich sein. Zwar ist dies ausdrücklich im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehen, doch gehen die Meinungen über die Vereinbarkeit einer zwingenden Arbeitszeiterfassung und Vertrauensarbeitszeitmodellen auseinander.

Digitale Zeiterfassung kann viele Bedenken gegen die Arbeitszeiterfassung entkräften

Klar ist: Es gibt digitale Zeiterfassungssysteme, welche die geäußerten Bedenken entkräften können. Zeiterfassung per App oder per Browser ermöglicht es den Mitarbeitern, jederzeit und von überall ihre Zeiten zu erfassen. Die Einführung eines solchen Systems ist in den meisten Fällen problemlos möglich. Außerdem sind viele digitale Zeiterfassungssysteme günstig im Betrieb.

Und die Nachfrage nach digitalen Zeiterfassungssystemen ist groß und dürfte bei Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes noch deutlich steigen. Derzeit erfassen nämlich erst rund 59 Prozent der Unternehmen in Deutschland die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter. Das geht aus Zahlen des Branchenverbands BITKOM hervor. Fast die Hälfte der Unternehmen hat hier also noch Nachholbedarf.

Es gibt gute Gründe für die Arbeitszeiterfassung

Dabei dürfen die Gründe für eine zwingende Arbeitszeiterfassung nicht vergessen werden. Sinn und Zweck ist der Schutz der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten als auch Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden. Das ergibt sich aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dort ist festgelegt, dass der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation zu sorgen und die notwendigen Mittel bereitzustellen hat, um die erforderlichen Maßnahmen für den Arbeitsschutz zu treffen.

Durch die Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter lassen sich außerdem eine Umgehung des Mindestlohns sowie unbezahlte Überstunden erkennen und vermeiden. Alleine im Jahr 2022 lag die Zahl der von Arbeitnehmern in Deutschland geleisteten Überstunden bei 1,3 Milliarden. Etwa 700 Millionen davon waren nicht bezahlt.

Fazit

Der langwierige Prozess auf dem Weg zu einem neuen Arbeitszeitgesetz zeigt, welche gegensätzlichen Interessen mit dem Thema Arbeitszeiterfassung verbunden sind. Während die Arbeitnehmervertreter überwiegend von den Vorteilen wie einem verbesserten Arbeitsschutz überzeugt sind, fürchten manche Unternehmen einen Verlust von Flexibilität und eine Zunahme von Bürokratie und Kosten.

Umso wichtiger ist es, Lösungen zu finden, die beiden Seiten gerecht werden und die trotz Arbeitszeiterfassung genügend Raum für Flexibilität lassen, die zudem nicht teuer und einfach in ein Unternehmen einzuführen sind.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.