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Grüne fordern flexible Arbeitszeiten unter Beachtung des Gesundheitsschutzes
In der Diskussion um flexiblere Arbeitszeiten fordert Beate Müller-Gemmeke von den Grünen die Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Als Reaktion auf den von der Union in den Bundestag eingebrachten Antrag auf Arbeitszeitflexibilisierung kritisiert die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke von den Grünen, die Union habe noch kein klares Konzept präsentiert, wie sie ihre Vorstellungen umsetzen möchte. Die alleinige Forderung nach einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit reiche nicht aus.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
Die Union hatte beantragt, flexible Wochenarbeitszeiten einzuführen. Dies sei gemäß der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich. Dort ist eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vorgesehen.
Mehr Mitbestimmung der Beschäftigten bei Lage, Dauer und Ort der Arbeit gefordert
Nach Ansicht von Müller-Gemmeke brauche es zum Beispiel ausreichend Kinderkrankentage für Eltern, mehr Angebote für Eltern von Kindern mit Behinderung sowie ausreichend Zeit für diejenigen, die sich um die Pflege ihrer Angehörigen kümmern. Auch sollte verstärkt über die Vier-Tage-Woche nachgedacht werden. Weniger sei mehr, weil Frauen damit mehr als die ansonsten üblichen 30 Stunden arbeiten könnten. Die Menschen müssten über die Lage, die Dauer und den Ort ihrer Arbeit mitbestimmen können.
Müller-Gemmeke sprach sich außerdem für eine Stärkung der Tarifbindung aus. Tarifverträge könnten ihrer Meinung nach zu besseren und passenden Arbeitszeiten für alle führen.
Erforderlich sei eine Arbeitskultur, in der auf den Gesundheitsschutz und die Vereinbarkeit von Arbeit und Leben geachtet werde. Das bestehende Arbeitszeitgesetz biete einen guten Gesundheitsschutz, der nicht geschwächt werden dürfe.
Uneinigkeit bei Arbeitszeitflexibilisierung und Arbeitszeiterfassung
Bei den Themen Arbeitszeitflexibilisierung und Arbeitszeiterfassung herrscht sowohl zwischen Koalition und Opposition als auch innerhalb der Bundesregierung Uneinigkeit. Während Union und FDP für mehr Arbeitszeitflexibilisierung werben, möchten Grüne und vor allem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes vornehmen, in der die Modalitäten zur Arbeitszeiterfassung geregelt sind. Dies ist notwendig, weil die Erfassung der Arbeitszeiten nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2019 und des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2022 für die meisten Beschäftigten in der EU verpflichtend ist.