Lösungen zur Arbeitszeiterfassung: Nachholbedarf und hohe Nachfrage

Nicht erst nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung sehen viele Unternehmen einen Nachholbedarf bei der Einführung passender Systeme.
Stechkarten für Stempeluhr in Unternehmen

© jakrabo / Adobe Stock

Lösungen zur Arbeitszeiterfassung: Nachholbedarf und hohe Nachfrage

Nicht erst nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung sehen viele Unternehmen einen Nachholbedarf bei der Einführung passender Systeme.

Schon seit 2019 und dem Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) steht im Grunde fest, dass Unternehmen in der EU und damit auch in Deutschland die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen müssen. Unklar war nur, wann diese Verpflichtung greifen würde. Für deutsche Unternehmen hat sich die Situation mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 konkretisiert. Die Arbeitszeiterfassung ist laut schriftlicher Begründung des Urteils ab sofort verpflichtend. Höchste Zeit also für die Unternehmen, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Kostenlos anmelden
Papershift - Ihre Zeiterfassung in der Cloud
  • Arbeitszeiten erfassen
  • Dokumentationspflicht einhalten
  • Arbeitszeitkonten digital verwalten
  • Zeiten auswerten und exportieren
Testen Sie Papershift 14 Tage kostenlos & unverbindlich
Jetzt 14 Tage kostenlos testen Mehr Informationen

Hohes Interesse an Systemen zur Zeiterfassung schon vor dem Urteil

Dabei zeigten die Unternehmen auch schon vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts Interesse an Zeiterfassungssystemen: Laut einer Studie von IDG Research Services und UKG aus dem Jahr 2021 hatten knapp 63 Prozent der befragten Unternehmen Zeiterfassungssoftware im Einsatz. Mehr als 28 Prozent der Unternehmen hatten einen solchen Einsatz in Planung.

Andere Erhebungen zeigen etwas andere Zahlen: So ergab zum Beispiel eine Umfrage unter Handwerksbetrieben vom September 2022 mit 115 Teilnehmern, dass bereits 58 Prozent der Unternehmen die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter dokumentierten. Insgesamt nutzten 18 Prozent eine elektronische Zeiterfassung, während 40 Prozent andere Möglichkeiten einsetzten. 42 Prozent der Teilnehmer äußerten Nachholbedarf. Bei 15 Prozent wurde die Arbeitszeit zwar erfasst, das aber nicht vollständig. Bei 27 Prozent fand noch keinerlei Zeiterfassung statt.

Urteil hat die Nachfrage nach Zeiterfassungssystemen angekurbelt

Einen zusätzlichen Impuls hat die Nachfrage nach Zeiterfassungssystemen durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts im September 2023 erfahren. Denn dieses Urteil macht die unmittelbare Notwendigkeit zur Einführung passender Lösungen zur Zeiterfassung deutlich.

Warum die Arbeitszeiterfassung notwendig ist

Welche Methode zur Zeiterfassung die Unternehmen verwenden, bleibt ihnen weitgehen selbst überlassen. Allerdings muss die Zeiterfassung laut Urteil des EuGH ‚objektiv, verlässlich und zugänglich‘ sein. Das bedeutet, dass die Methode eine nachvollziehbare Dokumentation der Arbeitszeit ermöglichen muss, die im Zweifelsfall auch als Beweismittel verwendet werden kann. Mitarbeiter müssen außerdem auf die von ihnen erfassten Arbeitszeiten zugreifen können.

Die Arbeitszeiterfassung soll vor allem dafür sorgen, dass die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Das betrifft sowohl die maximalen Arbeitszeiten als auch die Pausen- und Ruhezeiten. Nur durch eine objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit lässt sich laut Gericht feststellen, ob die wöchentliche Höchstarbeitszeit einschließlich Überstunden sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten wurden.

Auch soll die Arbeitszeiterfassung dazu dienen, dass Arbeitnehmer für geleistete Überstunden rechtmäßig kompensiert werden. Die Bedeutung dessen wird bei einem Blick auf die Statistiken deutlich. So haben im Jahr 2021 4,5 Millionen Deutsche Überstunden geleistet. Bei 22 Prozent der Überstunden handelte es sich um unbezahlte Mehrarbeit.

Zeiterfassung einführen

Auch wenn es erst im Lauf des Jahres einen Gesetzentwurf geben soll, der die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung detailliert regeln soll, besteht die Verpflichtung dazu bereits jetzt. Das ist eine Erklärung für die gestiegene Nachfrage nach passenden Lösungen.

Weil das Einführen eines Zeiterfassungssystems mit verschiedenen Aufgaben wie zum Beispiel der Integration in bestehende Systeme, der Mitarbeiterkommunikation sowie Einbindung in bestehende Prozesse verbunden ist, sollten Unternehmen so früh wie möglich mit den Vorbereitungen beginnen. Erfahrene und auf Zeiterfassung spezialisierte Anbieter wie Papershift können dabei unterstützen und passende Lösungen bieten.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.