Fehlerhafte Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber: Was können Mitarbeiter unternehmen?

Wenn Arbeitgeber aus Versehen oder vorsätzlich die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter fehlerhaft erfassen, ist das für die betreffenden Personen ein Grund zu handeln. Doch welche Möglichkeiten haben sie?
Arbeitszeiterfassung: Wecker und Akten

© Kana Design Image / Adobe Stock

Fehlerhafte Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber: Was können Mitarbeiter unternehmen?

Wenn Arbeitgeber aus Versehen oder vorsätzlich die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter fehlerhaft erfassen, ist das für die betreffenden Personen ein Grund zu handeln. Doch welche Möglichkeiten haben sie?

Die Arbeitszeiterfassung dient verschiedenen Zwecken. Mit ihr zum Beispiel sichergestellt werden, dass die vorgeschriebenen Arbeitszeiten sowie die Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden. Außerdem kann mithilfe der Arbeitszeiterfassung kontrolliert werden, dass beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn bezahlt wird und der Stundensatz nicht durch zusätzliche, nicht erfasste Arbeitszeiten gesenkt wird.

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All diese Gründe haben dazu geführt, dass zunächst der Europäische Gerichtshof im Jahr 2019 und dann das Bundesarbeitsgericht im September 2022 die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung durch die Unternehmen in der EU bzw. in Deutschland festgestellt haben.

Welches der verfügbaren Zeiterfassungssysteme eingesetzt wird, ist den Unternehmen weitgehend freigestellt. Doch sowohl bei der Zeiterfassung per Stundenzettel als auch bei anderen Verfahren kann es zu einer fehlerhaften Erfassung der Arbeitszeiten kommen – sei es aus Versehen oder mit Absicht.

Zu den häufigsten Ursachen von falscher Arbeitszeiterfassung gehören Eingabe- oder Flüchtigkeitsfehler. Diese treten jedoch in den meisten Fällen nur sporadisch auf und lassen sich durch eine Überprüfung leicht erkennen.

Problematisch wird es dann, wenn Arbeitszeiten vorsätzlich falsch erfasst werden. Das kann auf den Mitarbeiter, aber auch auf das Unternehmen zurückzuführen sein. Die vorsätzlich fehlerhafte Erfassung von Arbeitszeiten zählt zum Tatbestand des Arbeitszeitbetrugs.

Der Anreiz für diese Form des Arbeitszeitbetrugs dürfte vor allem in solchen Beschäftigungsbereichen gegeben sein, bei denen die korrekte Arbeitszeiterfassung rechtliche Probleme offenbaren würde. In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Arbeitszeitgesetz sowie das Mindestlohngesetz relevant. Auch Schwarzarbeit und Minijobs spielen bei möglichem Arbeitszeitbetrug eine Rolle.

Wie lässt sich eine fehlerhafte Arbeitszeiterfassung erkennen?

Arbeitnehmer sollten die erfassten Arbeitszeiten separat für sich dokumentieren, um einen Abgleich mit den durch den Arbeitgeber erfassten Arbeitszeiten vornehmen zu können. Das gilt vor allem dann, wenn sie den Verdacht hegen, es komme zu Unregelmäßigkeiten bei der Arbeitszeiterfassung.

Im Falle eines begründeten und anhand der eigenen Aufzeichnungen belegbaren Verdachts sollten sich betreffende Mitarbeiter entweder an den Arbeitgeber oder an den Betriebsrat wenden, sofern es im Unternehmen einen solchen gibt. Dabei sollten Arbeitnehmer allerdings behutsam vorgehen und zunächst einmal ein Versehen unterstellen, weil der Vorwurf eines möglichen Arbeitszeitbetrugs schwer wiegt und das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer belasten kann.

Kommt man als Mitarbeiter auf diesem Wege nicht weiter, besteht die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann Empfehlungen zu den weiteren Schritten geben. Zu diesen kann auch die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zählen.

Konsequenzen bei Arbeitszeitbetrug

Wer als Arbeitgeber gegen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Weil die allgemeine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung recht neu ist und erst noch in ein entsprechendes Gesetz überführt werden muss, dürfte die Wahrscheinlichkeit für ein Bußgeld aktuell jedoch geringer sein. Das gilt allerdings nicht für Branchen und Bereiche, in denen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schon länger gilt, wie zum Beispiel im Gastronomie- und Baugewerbe.

Vorbeugen und für korrekte Arbeitszeiterfassung sorgen

Um Problemen mit fehlerhafter Arbeitszeiterfassung vorzubeugen, hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil von 2019 bestimmte Eigenschaften von Zeiterfassungssystemen gefordert: Sie müssen objektiv, zugänglich und verlässlich sein. Das heißt, die Arbeitszeiten müssen zweifelsfrei nachweisbar sein, die Dokumentation muss vor Manipulationen geschützt sein, und Arbeitnehmer müssen Einblick in ihre erfassten Arbeitszeiten erhalten.

Moderne digitale Systeme zur Zeiterfassung bieten diese Eigenschaften und beugen auf diese Weise der fehlerhaften Erfassung von Arbeitszeiten vor.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.