Midijob

Ein Midijob entspricht einem Arbeitsverhältnis, bei dem das monatliche Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro liegt. Hierbei dürfen höchstens 141 Stunden im Monat gearbeitet werden.
Midijob

Midijob Definition

Ein Midijob ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem das monatliche Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro liegt. Man spricht in diesem Zusammenhang von Gleitzone oder Übergangsbereich. Die Begrenzung des Arbeitsentgelts geht mit der Begrenzung der Arbeitsstunden einher. Das Arbeitsrecht schreibt vor, dass ein Arbeitnehmer in einem Midijob höchstens 141 Stunden monatlich leisten soll. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Generell hängt die tägliche Arbeitszeit davon ab, wie hoch das Arbeitsentgelt ist und wie viele Tage pro Woche gearbeitet wird.

Nun kommt die Frage auf: Was ist ein Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Diesbezüglich gilt es folgende Aspekte zu beachten:

  • die monatliche Verdienstgrenze
  • Sozialversicherungspflicht
  • Steuererklärungspflicht

Bei Minijobs beträgt die monatliche Verdienstgrenze 450 Euro. Sie sind ebenfalls steuer- und versicherungsfrei. Demgegenüber unterliegen Arbeitnehmer, die Midijobs ausüben, der Sozialversicherungs- und Steuererklärungspflicht. Was die Sozialversicherungsabgaben anbelangt, richtet sich der zu zahlende Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung nach dem Gleitzonenentgelt. Die Besteuerung erfolgt wie bei anderen Arbeitsverhältnissen über elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Ob eine Lohnsteuer bei Midijobs anfällt oder nicht, hängt von der Lohnsteuerklasse ab.

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Midijob in der Praxis

Beim Vergleich von Minijob und Midijob lässt sich feststellen, dass ein Midijob einige Vorteile mit sich bringt. Diese sind vor allem mit den vergünstigten Sozialbeiträgen verbunden. Obwohl ein Midijobber nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlt, genießt er den vollständigen Sozialversicherungsschutz: Er ist kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  • Hat ein Midijobber ein Recht auf Lohnfortzahlung und Krankengeld?
  • Hat ein Midijobber einen Urlaubsanspruch?
  • Kann ein Midijobber andere Arbeitsverhältnisse miteinander kombinieren?
  • Ist es für einen Midijobber möglich, weiterhin Bafög oder Kindergeld zu beziehen?
  • Kann ein Midijobber Arbeitslosengeld 1 und 2 erhalten?

Der vollständige Sozialversicherungsschutz bei einem Midijob bietet Vorteile, die bei einem Minijob nicht vorhanden sind. Ein Midijobber hat sechs Wochen lang ein Recht auf Lohnfortzahlung und danach ein Recht auf Krankengeld. Des Weiteren kann er einen Urlaub in Anspruch nehmen, wobei sich die Anzahl der Urlaubstage danach richten, wie viele Tage in der Woche gearbeitet wird. Es gibt noch weitere Beispiele für Vorteile:

Midijobs lassen sich mit anderen Arbeitsverhältnissen kombinieren. Midijobber, die weiterhin von geringen Steuer- oder Sozialversicherungsabgaben profitieren wollen, wählen einen zusätzlichen Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung. Als Studenten haben sie weiterhin Anspruch auf Bafög oder Kindergeld, sofern sie andere gesetzliche Vorgaben erfüllen. Auch beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 und 2 müssen Midijobber relevante Regeln beachten.

Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.



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