Gleitzone

Was bedeutet eigentlich Gleitzone? Erfahren Sie in unserem Beitrag wann die Gleitzone bei der Lohnabrechnung relevant ist und wie genau diese berechnet wird. Außerdem gut zu wissen: Was ändert sich zum 1. Oktober 2022. Jetzt informieren!
Gleitzone berechnen

Die Gleitzone (ab 1. Juli 2019 vom Übergangsbereich abgelöst) ist für jene Arbeitnehmer relevant, die einen sogenannten Midijob ausüben. Der folgende Artikel bietet eine kurze Einführung ins Thema, indem er auf wichtige Aspekte und die Formel zur Beitragsberechnung eingeht, um Beiträge zu ermitteln.

Definition: Was bedeutet Gleitzone?

Unter dem Begriff Gleitzone versteht man den Entgeltbereich zwischen einem Minijob und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Entgeltgrenzen haben sich im Laufe der Zeit verschoben. So lagen sie zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 30. Juni 2019 von 450,01 Euro bis 850 Euro.

Zum 1. Juli 2019 wurde anstelle von Gleitzone der Übergangsbereich eingeführt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz. Im Zuge dieser Umbenennung wurde die obere Grenze des Arbeitsentgelts auf 1.300 Euro angehoben. Die untere 450 Euro Grenze blieb unverändert.

Ab 1. Oktober 2022 ist die nächste Anpassung geplant: Der Mindestlohn wird auf 12 Euro die Stunde erhöht. Folglich steigt auch die untere Grenze von 450,01 Euro auf 520,01 Euro im Monat. Die obere Grenze wird von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Der Übergangsbereich (ehemalig Gleitzone) umfasst in Zukunft den Entgeltbereich von 520,01 bis 1.600 Euro.

Man kann von Gleitzone bzw. Übergangsbereich nur dann sprechen, wenn diese zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Arbeitnehmer geht einer Beschäftigung nach, die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge zur Pflicht macht.
  • Das regelmäßig und insgesamt erzielte Arbeitsentgelt liegt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltgrenzen.

Für die Regelungen über die Gleitzone bzw. den Übergangsbereich wird auch der Begriff Midijob synonym verwendet.

Gut zu wissen: Die Mindestlohnkommission schließt weitere mögliche Erhöhungsschritte nicht aus. Diese sind bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 zu erwarten.

Wann wurde die Gleitzone eingeführt?

Die Gleitzone ist am 1. April 2003 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt profitieren Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich durch besondere Regelungen hinsichtlich der Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage, bei der ein hypothetisches Arbeitsentgelt herangezogen wird. Dies führt zur Entlastung bei der Beitragstragung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Wie hoch ist die Gleitzone 2022?

Wie bereits erwähnt, umfasst die Gleitzone bzw. der Übergangsbereich die Entgeltgrenze von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bis 30. September 2022) und von 520,01 Euro bis 1.600 Euro (ab 1. Oktober 2022).

Was bedeutet Gleitzone auf der Lohnabrechnung?

Zuallererst muss klargestellt werden, dass die Änderungen bezüglich der Beitragsbemessungsgrundlage beim Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs nur Arbeitnehmer betreffen. Mit Blick auf den Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Arbeitgebers ändert sich nichts.

Die Lohnabrechnung funktioniert im Übergangsbereich wie folgt:

  • Der Arbeitnehmer zahlt einen reduzierten Beitragsanteil, der mit steigendem Gehalt bzw. Lohn prozentuell stärker wächst. Der Arbeitnehmerbeitrag erhöht sich bei der Beschäftigung in der Gleitzone progressiv.
  • Der Arbeitgeber zahlt seinen normalen Beitragsanteil, der bei jeder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu entrichten ist. Es gilt keine Reduzierung bei der Beitragsberechnung.

Achtung: Jeder Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt im Übergangsbereich liegt, benötigt eine elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM). Die Lohnsteuer wird anhand der geltenden Lohnsteuertabellen ermittelt.

Was steht im Gesetz zur Gleitzone bzw. zum Übergangsbereich?

Die rechtliche Grundlage für die Gleitzone bzw. den Übergangsbereich bildet das Sozialgesetzbuch (SGB). Um genauer zu sein, definiert § 20 Abs. 2 SGB IV das regelmäßig erzielte Arbeitsentgelt. § 8 SGB IV bezieht sich auf die Geringfügigkeitsgrenze. Diese wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben.

Welche Sonderfälle sind zu beachten?

Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer überlegen, was sie tun müssen, wenn im Rahmen von Übergangsbereich Sonderfälle auftreten. Erwähnenswert sind hier unter anderem:

Einmalzahlungen

Die Beitragspflicht besteht nur dann, wenn Einmalzahlungen tatsächlich ausbezahlt wurden. Es kann passieren, dass ein Arbeitnehmer auf eine einmalige Zahlung verzichtet, um keine Nachteile in Bezug auf den Übergangsbereich zu erfahren. Seine Verzichtserklärung sollte die Schriftform besitzen und vom Arbeitgeber aufbewahrt werden. In diesem Sonderfall findet die nicht ausbezahlte Einmalzahlung keine Berücksichtigung bei der Ermittlung der Durchschnittsberechnung.

Schwankendes Arbeitsentgelt

In diesem Sonderfall gilt es eine Schätzung vorzunehmen. Diese bezieht sich immer auf die Zukunft. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Schätzung des Arbeitsentgelts nicht korrekt war, ist sie zu korrigieren. Allerdings wird eine solche Korrektur auch nur für die Zukunft vorgenommen. Die ursprüngliche Feststellung für die Vergangenheit bleibt unverändert. Im Fall einer Saisonarbeit, bei der sich schwankendes Arbeitsentgelt von vornherein festlegen lässt, ist eine Durchschnittsberechnung vorzunehmen.

Überstunden

Sie zählen nicht zum Arbeitsentgelt und müssen daher nicht in die Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage einfließen. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Regelung nur für maximal zwei Monate im Jahr gilt.

Gleitzone in der Rentenversicherung

Die Beschäftigung in der Gleitzone bzw. im Übergangsbereich hat keinen nachteiligen Einfluss auf die Rentenberechnung. Hier wird das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt berücksichtigt.

Gleitzone und Anspruch auf Arbeitslosengeld

Arbeitnehmer, die einen Midijob ausüben, sind arbeitslosenversichert. Die geminderte Beitragszahlung hat keine negativen Folgen für sie. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer im Übergangsbereich weiterhin einen Anspruch auf Arbeitslosengeld behalten.

Nach einjähriger Beschäftigungszeit und bei einem monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 451 Euro steht Betroffenen das monatliche Arbeitslosengeld in Höhe von 238,50 Euro (Beschäftigte mit Kind) oder 213,60 Euro (Kinderlose) zu. Die Leistung wird für sechs Monate gezahlt.

Gleitzone und Anspruch auf Krankengeld

Der reduzierte Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung hat bei der Beschäftigung in der Gleitzone bzw. im Übergangsbereich keinen Einfluss auf die Höhe des Krankengeldanspruchs.

Was passiert, wenn die Gleitzone überschritten wird?

Die Antwort ist kurz: Wird die Gleitzone bzw. der Übergangsbereich überschritten, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung zur Hälfte tragen.

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Für wen gilt die Gleitzone?

Der Übergangsbereich (ehemalig Gleitzone) gilt für Arbeitnehmer, die einen Midijob ausüben. Die Verdienstgrenzen verlaufen zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro (bis zum 30. September 2022) und zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro (ab 1. Oktober 2022). An dieser Stelle sei erwähnt, dass es sich hierbei um eine beitragspflichtige Einnahme im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung handeln muss. Diese wird regelmäßig (meist monatlich) aus einer oder mehreren Beschäftigungen erzielt.

..und für wen gilt die Gleitzone nicht?

Die Gleitzone bzw. der Übergangsbereich kommt nicht zur Anwendung, wenn folgende Gruppen von Beschäftigten betroffen sind:

  • Auszubildende und Praktikanten
  • Duale Studenten
  • Behinderte, die in speziellen Einrichtungen arbeiten
  • Arbeitnehmer in flexiblen Arbeitszeitmodellen
  • Arbeitnehmer in Altersteilzeit
  • Versicherungspflichtige, die in Jugendhilfe-Einrichtungen angestellt sind
  • Versicherungspflichtige Jugendliche unter speziellen Umständen
  • Arbeitnehmer, deren monatliches Arbeitsentgelt nur aufgrund einer Kurzarbeit oder Saisonarbeit unter die obere Grenze von 1.300 Euro (ab 1. Oktober 2022 1.600 Euro) fällt
  • Teilnehmende an der Umschulung, am freiwilligen sozialen/ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst

Wie wird die Gleitzone berechnet?

Der Übergangsbereich (früher Gleitzone) lässt sich in den folgenden drei Schritten berechnen:

Schritt 1

Zunächst ist es wichtig, den Gesamtbeitrag für jeden Sozialversicherungszweig zu errechnen. Die Basis hierfür bildet eine beitragspflichtige Einnahme. Der Gesamtbeitrag wird sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber errechnet.

Schritt 2

Im zweiten Schritt liegt der Fokus auf der Errechnung des Arbeitgeberanteils für jeden Sozialversicherungszweig. Hier ist anzumerken, dass das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt als Berechnungsbasis dient.

Schritt 3

Der Arbeitnehmerbeitrag lässt sich errechnen, indem man vom Gesamtbeitrag den Arbeitgeberbeitrag abzieht. Als Basis dient nicht das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt, sondern eine reduzierte Beitragsbemessungsgrundlage.

Unser Tipp: Die Deutsche Rentenversicherung stellt einen Rechner bereit, mithilfe dessen sich die Beitragssätze zu den einzelnen Versicherungszweigen im Übergangsbereich (ehemalig Gleitzone) schnell berechnen lassen.

Berechnung der Gleitzone bis September 2022

Ab 1. Januar 2021 lautet die Formel zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage wie folgt:

F x 450 + ([1300/(1300-450)] – [450/(1300-450)] x F) x (Arbeitsentgelt – 450) = Bemessungsgrundlage für den Beitragsanteil

F = Faktor, zu dessen Ermittlung der durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitrag herangezogen und jedes Jahr pünktlich zum 1. Januar neu festgelegt wird.

Faktor F ab 2021 = 0,7509

Ein Berechnungsbeispiel

Eine 28 Jahre alte Mitarbeiterin mit zwei Kindern wohnhaft in Berlin erhält aus zwei Beschäftigungen 1200 Euro im Monat. Das regelmäßig erzielte Arbeitsentgelt bewegt sich daher im Übergangsbereich. Aus der obigen Formel ergibt sich eine monatliche beitragspflichtige Einnahme in Höhe von 1.186,81 Euro.

Wichtige zu berücksichtigende Beitragssätze:

  1. Krankenversicherung (15,9 Prozent inkl. 1,3 Prozent Sonderbeitrag)
  2. Pflegeversicherung (3,30 Prozent inkl. 0,25 Prozent Zuschlag)
  3. Rentenversicherung (18,6 Prozent)
  4. Arbeitslosenversicherung (2,40 Prozent)

Der gesamte monatliche Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung beträgt 237,39 Euro gegenüber dem Arbeitgeberanteil in Höhe von 239,70 Euro. Die Arbeitnehmerersparnis durch die Gleitzonenregelung beträgt 2,31 Euro pro Monat.

Berechnung der Gleitzone ab Oktober 2022

Der Übergangsbereich (früher Gleitzone) wird ab 1. Oktober 2022 wie folgt berechnet:

F x 520 + ([1600/(1600-520)] – [520/(1600-520)] x F) x (Arbeitsentgelt – 520) = Bemessungsgrundlage für den Beitragsanteil

Faktor F von 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022 = 0,7009

Ein Berechnungsbeispiel

Eine 26 Jahre alte Mitarbeiterin mit einem Kind wohnhaft in Bayern erhält ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 600 Euro. Sie geht nur einer Beschäftigung nach. Aus der Beitragsberechnung anhand der obigen Formel folgt, dass eine beitragspflichtige Einnahme 118,52 Euro im Monat beträgt.

Wichtige zu berücksichtigende Beitragssätze:

  1. Krankenversicherung (15,9 Prozent inkl. 1,3 Prozent Sonderbeitrag)
  2. Pflegeversicherung (3,40 Prozent inkl. 0,35 Prozent Zuschlag)
  3. Rentenversicherung (18,6 Prozent)
  4. Arbeitslosenversicherung (2,40 Prozent)

Der gesamte monatliche Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung beträgt 25,27 Euro gegenüber dem Arbeitgeberanteil in Höhe von 158,49 Euro. Die Arbeitnehmerersparnis durch die Gleitzonenregelung beträgt 133,22 Euro pro Monat.



Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.