Krankengeld / Krankengeldrechner

Wenn Arbeitnehmer krankheitsbedingt über einen längeren Zeitraum nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren, erfolgt nach 6 Wochen die Zahlung von Krankengeld. Nutzen Sie zur Berechnung unseren kostenlosen Online Krankengeldrechner und informieren Sie sich zu allen Regelungen!
Krankengeld: Krankengeldrechner

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Ist ein Arbeitnehmer aufgrund einer schweren Krankheit oder der Folgen eines Unfalls länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, stellt der Arbeitgeber die Zahlung einer Entgeltfortzahlung ein. An dieser Stelle springt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) ein und hilft mit Krankengeld aus.

Wer einen Anspruch auf Krankengeld hat, wie sich die Höhe des Krankengeldes bei längerer Arbeitsunfähigkeit berechnen lässt und was es bei diesem Thema sonst noch zu beachten gibt, erfahren Sie hier. Zudem finden Sie weiter unten einen Krankengeldrechner, mit dem Sie die Höhe Ihres Krankengeldes unkompliziert berechnen können.

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Was ist Krankengeld?

Ein längerer Krankenhausaufenthalt nach einer schweren Operation oder eine umfangreiche Rehabilitation nach einem Unfall – in vielen Situationen können Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Die gute Nachricht ist, dass das deutsche Arbeitsrecht sicherstellt, dass sich die meisten Arbeitnehmer in einer gesundheitlich schwierigen Situation nicht noch zusätzlich um ihre Finanzen sorgen müssen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen, zahlt die Krankenkasse ein sogenanntes Krankengeld an den betroffenen Versicherten aus.

Was haben Arbeitgeber beim Thema Krankengeld zu beachten?

In den ersten sechs Wochen eines Krankheitsfalls zahlt der Arbeitgeber das Gehalt in vollem Umfang weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse die finanzielle Grundsicherung mit der Zahlung des Krankengeldes. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommen. Keinen grundsätzlichen Anspruch haben Selbstständige, Praktikanten, Studenten und Privatversicherte.

Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Höhe des Krankengelds richtig berechnen können, fordern sie eine Auskunft über das Gehalt des Arbeitnehmers von dessen Arbeitgeber. Das zugestellte Formular ist vom Arbeitgeber wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen sowie zeitnah zurückzuschicken.

Die Pflicht zur sechswöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beginnt jedes Mal von vorn, sobald ein Arbeitnehmer wieder zu seiner Arbeit zurückgekehrt ist.

Auswirkungen für den Betrieb bei langer Krankheit von Mitarbeitern

Wenn Arbeitnehmer häufig oder lange krank sind, kann dieser Umstand im Rahmen des Fehlzeitenmanagements viele Probleme aufwerfen. Obwohl der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung nicht erbringt, muss ihm (in den ersten sechs Wochen) weiterhin volles Gehalt ausgezahlt werden. Zudem müssen die anwesenden Arbeitnehmer den Ausfall kompensieren, was die generelle Arbeitsleistung, die Mitarbeiterzufriedenheit und die Effektivität des Unternehmens auf Dauer verringern kann.

Rückkehr in den Arbeitsalltag nach langer Krankheit

Kommt ein Mitarbeiter nach langer Krankheit aus dem Urlaub zurück, ist er oft auf Hilfe angewiesen, um sich wieder an seinem Arbeitsplatz zurechtzufinden. Dem Arbeitgeber ist nicht nur daran gelegen, er ist sogar dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein betriebliches Eingliederungsmanagemant (BEM) anzubieten. Das muss er, sobald ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen am Stück arbeitsunfähig gewesen ist.

Was genau das BEM beinhaltet, ist sehr individuell und hängt vom Grund der Arbeitsunfähigkeit und den Herausforderungen im Job ab. Häufig erfolgt eine Wiedereingliederung in mehreren Stufen (auch als Hamburger Modell bezeichnet), damit der Arbeitnehmer Stück für Stück wieder ins Berufsleben zurückfindet.

Anspruch auf Krankengeld

Wann besteht Anspruch auf Krankengeld?

Einen Anspruch auf Krankengeldzahlung haben alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenversicherung (pflichtversichert nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) in folgenden Fällen:

  • Stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus oder eine Reha-Einrichtung ohne weiteren Bezug eines Gehalts vom Arbeitgeber.
  • Arbeitsunfähigkeit wegen einer länger als sechs Wochen andauernden Erkrankung.
  • Erkrankung innerhalb der ersten vier Wochen nach Antritt einer neuen Stelle.
  • Länger als sechs Wochen andauernde Erkrankung während des Bezugs von Arbeitslosengeld I.

Wer hat keinen Anspruch auf Krankengeld?

Ehegatten und Kinder, die im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert sind, haben keinen Krankengeldanspruch. Ebenso sind pflichtversicherte Praktikanten, Studenten und Bezieher von Arbeitslosengeld II vom Krankengeldbezug ausgeschlossen.

Selbstständige, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert haben, haben keinen automatischen Krankengeldanspruch. Sie müssen sich selbst um eine adäquate Absicherung im Krankheitsfall kümmern. So zum Beispiel mit einem Wahltarif mit Krankengeldanspruch oder über eine private Krankentagegeldversicherung.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist das Krankengeld kein fixer Bestandteil der privaten Krankenversicherung (PKV). Privatversicherte müssen ein separates Krankentagegeld als Bestandteil ihrer Krankenversicherung vertraglich vereinbaren.

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Krankengeld beantragen

Um aufgrund einer schweren Krankheit oder den Folgen eines Unfalls Krankengeld zu bekommen, ist keine gesonderte Antragsstellung bei der Krankenkasse nötig. Stattdessen nimmt die Krankenkasse selbst Kontakt auf, um die Vorgehensweise mit dem Versicherten abzustimmen.

Im ersten Schritt schickt die Krankenkasse dem Arbeitgeber des arbeitsunfähigen Mitarbeiters zum Ende der sechs Wochen der Lohnfortzahlung einen Vordruck für die Verdienstbescheinigung. Diesen füllt der Arbeitgeber aus und schickt ihn zur Krankenkasse zurück. Auf der Basis der gemachten Angaben berechnet die Krankenkasse nun die Höhe des zu zahlenden Krankengeldes.

Anschließend muss der Versicherte seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Fax, per Post oder digital an die Krankenkasse schicken. Einige Arztpraxen verfügen bereits über die Technik, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) auszustellen, die von der Krankenkasse direkt abgerufen werden können. In diesem Fall ist eine Übermittlung durch den Patienten nicht nötig. Ab 2023 wird die eAU verpflichtend, sodass bis dahin alle Arztpraxen mit der notwendigen Technik ausgestattet sein müssen.

Nachdem die Krankenkasse die Arbeitunfähigkeitsbescheinigung erhalten und geprüft hat, zahlt sie das Krankengeld rückwirkend an den Versicherten aus.

Was ist bei der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit zu beachten?

Damit nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld ausgezahlt wird, genügt eine einfache Krankschreibung vom Arzt, die der Krankenkasse übermittelt wird. Für die Dauer des Krankengeldbezugs muss dringend ein lückenloser Nachweis zur Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Der Anspruch auf Krankengeld kann erlöschen, falls eine Lücke in der Krankschreibung entsteht. Reicht das ärztliche Attest bis Freitag, genügt es, wenn der Arzt am Montag aufgesucht wird. Wird ein bereits vereinbarter Arzttermin verschoben, ist auch eine rückwirkende Krankschreibung möglich.

Was kommt nach dem Krankengeld?

Die Krankenkasse zahlt bei einer andauernden Arbeitsunfähigkeit nicht unbegrenzt – spätestens nach 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wird die Zahlung eingestellt. Bleibt die Arbeitsunfähigkeit jedoch auch darüber hinaus bestehen, gibt es unter Umständen einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Die Krankenkasse meldet sich vor dem Auslaufen des Krankengeldes bei dem Versicherten und fordert eine Antragsstellung auf eine medizinische Reha. Wenn ermittelt wird, dass auch eine Reha die Arbeitsfähigkeit nicht wiederherstellen kann, wird der Reha-Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt.

Es kann sinnvoll sein, einen Antrag auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum zu stellen, in dem der Antrag auf Erwerbsminderungsrente geprüft wird. Dies sollte am besten schon drei Monate vor dem Auslaufen des Krankengeldes geschehen, damit es zu keinen fiannziellen Ausfällen kommt.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Die Krankengeldhöhe beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoverdienstes. Je nach steuerlichen Abzügen einer Person wird der niedrigere dieser beiden Werte als Basis angesetzt. Nach Abzug der Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung) ergibt sich die tatsächliche Höhe der Krankengeldzahlung. Bei der Krankengeldberechnung werden auch Einmalzahlungen (wie beispielsweise Weihnachtsgeld) in den 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt.

Die Krankengeldhöhe ist auf maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Gegenwärtig beträgt die maximale Krankengeldzahlung knapp 3390 Euro brutto im Monat. Für Gutverdiener kann sich somit eine erhebliche Lücke zwischen seinem sonstigen Gehalt und dem Krankengeld ergeben, die am besten durch eine private Krankentagegeldversicherung geschlossen wird.

Dauer: Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Gezahlt wird Krankengeld über einen Zeitraum von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die Zahlung ist nicht daran gebunden, dass eine Person 78 Wochen am Stück krankgeschrieben ist. Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit werden zusammengezählt. Voraussetzung für die Zahlung ist jedoch, dass die Arbeitsunfähigkeit auf demselben, wiederkehrenden Leiden beruht. Tritt eine weitere Erkrankung auf, wird die Leistungsdauer von maximal 78 Wochen nicht verlängert. Sobald ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum beginnt und dasselbe Leiden wieder auftritt, kann die erkrankte Person ein weiteres Mal bis zu 78 Wochen Krankengeldanspruch haben.

Online Krankengeldrechner nutzen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Online Rechner zur einfachen und schnellen Berechnung des Krankengeldes. Mit der Hilfe des folgenden Krankengeldrechners können Sie sowohl das tägliche Krankengeld als auch das monatliche Krankengeld berechnen lassen:

Krankengeldberechnung: So funktioniert der Online Krankengeldrechner

  1. Wählen Sie zunächst aus, ob Sie das tägliche Kalendergeld oder das monatliche Kalendergeld berechnen möchten.
  2. Geben Sie an auf welcher Grundlage das Krankengeld berechnet werden soll (Festgehalt oder Stundenlohn).
  3. Tragen Sie das Monats-Bruttoeinkommen sowie das Monats-Nettoeinkommen ein.
  4. Geben Sie die Höhe der Einmalzahlungen an, die Sie in den letzten 12 Monaten erhalten haben.
  5. Sofern zutreffend klicken Sie die Felder für Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung oder Kinderlos & mindestens 23 Jahre alt an.
  6. Klicken Sie am Ende auf den Button „Krankengeld berechnen“.

Wie rechnet man das Krankengeld aus?

Auch ohne unseren Krankengeld Rechner lässt sich in wenigen Schritten die Höhe von Krankengeld berechnen. Alles, was meist dafür benötigt wird, ist das Bruttoeinkommen des letzten Monats vor der Arbeitsunfähigkeit. Von diesem Betrag werden 70 Prozent berechnet, um die Höhe des monatlichen Anspruchs auf Krankengeld zu erhalten.

Das Krankengeld darf 90 Prozent vom Nettogehalt nicht übersteigen. Diese beiden Zahlen müssen nach der Berechnung also miteinander verglichen werden. Werden die 90 Prozent vom Netto-Monatsgehalt mit den 70 Prozent des Bruttoeinkommens überschritten, erhält der Arbeitnehmer stattdessen jene 90 Prozent seines Nettogehalts.

Weiterhin müssen einmalig gezahlte Sonderzahlungen der letzten zwölf Monaten (wie beispielsweise Weihnachtsgeld) bei der Höhe des Krankengeldes berücksichtigt werden. Dafür werden alle Sonderzahlungen der vergangenen zwölf Monate zusammengerechnet und durch zwölf geteilt. Das Ergebnis wird zu dem letzten Bruttogehalt addiert. Die Gesamtsumme gilt dann als Basis für die Berechnung des Krankengelds.

Beispiele: Berechnung vom Krankengeld

Wie viel Krankengeld erhalten Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 1500 Euro Brutto und 1200 Euro Netto?

70 % vom Bruttogehalt: 0,7 x 1500 € = 1050 €

90 % vom Nettogehalt: 0,9 x 1200 € = 1080 €

Der Arbeitnehmer erhält den niedrigeren beider Beträge, also 1050 € monatliches Krankengeld.

Wie viel Krankengeld erhalten Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 2000 Euro Brutto und 1500 Euro Netto?

70 % vom Bruttogehalt: 0,7 x 2000 € = 1400 €

90 % vom Nettogehalt: 0,9 x 1500 € = 1350 €

Der Arbeitnehmer erhält den niedrigeren beider Beträge, also 1350 € monatliches Krankengeld.

Wie viel Krankengeld erhalten Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 4000 Euro Brutto und 2550 Euro Netto?

70 % vom Bruttogehalt: 0,7 x 4000 € = 2800 €

90 % vom Nettogehalt: 0,9 x 2550 € = 2295 €

Der Arbeitnehmer erhält den niedrigeren beider Beträge, also 2295 € monatliches Krankengeld.

Wie viel Krankengeld erhalten Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 1500 Euro Brutto und 1200 Euro Netto plus einer Einmalzahlung von 1500 Euro in den letzten zwölf Monaten?

Verrechnung der Einmalzahlung mit dem Bruttogehalt:

(1500 €/12 ) + 1500 € = 1625 €

70 % vom Bruttogehalt (inkl. Einmalzahlung): 0,7 x 1625 € = 1137,50 €

90 % vom Nettogehalt: 0,9 x 1200 € = 1080 €

Der Arbeitnehmer erhält den niedrigeren beider Beträge, also 1080 € monatliches Krankengeld.

Weitere Fragen zum Krankengeld

Wann wird das Krankengeld ausgezahlt?

Die Zahlung von Krankengeld erfolgt ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer erhält sein Krankengeld von diesem Zeitpunkt an kalendertäglich für 30 Tage je Kalendermonat. Die Krankenkasse benötigt für die Auszahlung regelmäßige und lückenlose Nachweise zur Arbeitsunfähigkeit.

Ist Krankengeld steuerfrei?

In steuerlicher Hinsicht werden Krankengeldzahlungen aus der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung unterschiedlich behandelt. Der Krankengeldbezug aus der GKV ist steuerfrei, wird jedoch in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Das bedeutet, dass die Krankengeldzahlung zum versteuernden Einkommen hinzugerechnet wird und der sich dadurch ergebende höhere Steuersatz auf das gesamte Einkommen angewandt wird. Im Unterschied dazu ist die Krankengeldzahlung einer privaten Krankenversicherung steuerfrei und wird nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen.

Wirken sich Schichtzulagen auf das Krankengeld aus?

Die Basis zur Berechnung des Krankengeldes bildet das letzte Bruttogehalt, das der Arbeitnehmer vor Beginn seiner Arbeitsunfähigkeit bezogen hat. Zum Bruttolohn gehören unter anderem auch Mehrarbeitsvergütungen und Sachbezüge. Daher werden Schichtzulagen bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt, falls von ihnen auch Krankenversicherungsbeiträge abgezogen wurden.

Dürfen Arbeitnehmer bei Krankengeldbezug in den Urlaub fahren?

Ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer darf Reisen innerhalb von Deutschland unternehmen, ohne die Krankenkasse darüber zu informieren.

Bei Auslandsreisen in ein EU-Land wird ohne die Zustimmung durch die Krankenkasse kein Krankengeld gezahlt. Es ist jedoch möglich, einen Auslandsaufenthalt bei der Krankenkasse zu beantragen. Hierfür wird oft lediglich ein ärztlicher Attest benötigt, der bescheinigt, dass die Reise die Genesung des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigt. Zudem müssen alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungen wahrgenommen werden.

Während die Krankenkasse Auslandsreisen innerhalb der EU in aller Regel genehmigt, ist dies bei Reisen außerhalb der EU nicht unbedingt der Fall. Die GSV trifft in diesem Fall eine individuelle Ermessensentscheidung, die unter anderem vom Krankheitszustand des Arbeitnehmers abhängig ist.

Welche Probleme können mit der Krankenkasse auftreten?

Arbeitnehmer haben einen grundsätzlichen Anspruch auf Krankengeld. Dennoch kommt es immer mal wieder zu Hürden, die im Umgang mit der Krankenkasse überwunden werden müssen.

Beispielsweise kann es vorkommen, dass Mitarbeiter der Krankenkasse per Telefon Druck auf den Versicherten ausüben und ihn beispielsweise zu überreden versuchen, ihren Job zu kündigen. Solchen und ähnlichen Forderungen ist in keinem Fall nachzukommen. Tatsächlich gibt es keine Mitwirkungspflicht bei Telefonaten, sodass Anrufe im Ernstfall jederzeit abgebrochen und ignoriert werden können. Schriftlich ist ein Versicherter jedoch Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gegenüber der Krankenkasse.

Des Weiteren ist die Krankenkasse manchmal der Auffassung, ein Patient sei trotz ärztlichem Attest arbeitsfähig und verweigert daher die Krankengeldzahlung. In diesem Fall fordert die Krankenkasse eine Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD). Das kann auch eine persönliche Untersuchung durch den MD zur Folge haben. Möchte die Krankenkasse die Zahlung einstellen, sollte der Versicherte unverzüglich Widerspruch einlegen und ein Gutachten durch den MD anfordern. Der zuständige Arzt kann auf Anfrage zudem ein Zweitgutachten bei der Krankenkasse beantragen.

Sollte die Krankenkasse einen Antrag auf eine Reha fordern, muss der Versicherte dieser Forderung binnen zehn Wochen nachkommen. Erfolgt kein fristgerechter Reha-Antrag, ist es der Krankenkasse vorbehalten, alle Zahlungen einzustellen.

Kommt es zu Schwierigkeiten mit der Krankenkasse, gibt es mehrere Beratungsstellen als geeignete Anlaufstellen. Dazu zählen beispielsweise die Verbraucherzentralen, die Sozialverbände oder die Unabhängige Patientenberatung (UPD).

Mit welcher Krankengeldhöhe können Gutverdiener maximal rechnen?

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2022 bei 58.050,00 Euro Bruttogehalt pro Jahr und 4.837,50 Euro Bruttogehalt pro Monat. Da 70 Prozent als Krankengeld ausgezahlt wird, ergibt sich ein Anspruch auf derzeit maximal 3386,25 Euro Entgeltersatzleistung. Wer als Arbeitnehmer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern.

Krankengeld im Überblick


Wer zahlt das Krankengeld?
In den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber den Lohn ohne Abzüge weiter. Danach zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld aus, das auf Basis des Einkommens individuell berechnet wird.
Was gilt für Höhe und Dauer des Krankengeldes?
Die Krankengeldhöhe eines Arbeitnehmers beträgt 70 Prozent seines letzten beitragspflichtigten Bruttoeinkommens. Der Auszahlungsbetrag ist dabei auf maximal 90 Prozent seines Nettogehalts limitiert.
Was gilt für Selbstständige bei Krankengeld?
Selbstständige verfügen nicht über einen automatischen Anspruch auf Krankengeld. Sie können sich für einen Wahltarif Krankengeldanspruch entscheiden oder eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.
Wie berechne ich mein Krankengeld?
Durch Einmalzahlungen und hohe Gehälter kann die Krankengeldsumme von den 70 Prozent des Bruttoeinkommens abweichen. Unser Krankengeldrechner hilft bei der individuellen Berechnung.


Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.