Bald besserer Mutterschutz für Selbständige?

Bisher erhalten Selbständige nur sehr eingeschränkte Leistungen im Falle einer Schwangerschaft. Bundesfamilienministerin Lisa Paus von den Grünen möchte das ändern und Selbständige im Mutterschutz besser absichern.
Mutterschutz

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Bald besserer Mutterschutz für Selbständige?

Bisher erhalten Selbständige nur sehr eingeschränkte Leistungen im Falle einer Schwangerschaft. Bundesfamilienministerin Lisa Paus von den Grünen möchte das ändern und Selbständige im Mutterschutz besser absichern.

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Wer als Selbständige eine Familie gründen möchte, genießt bisher nicht die Vorteile des Mutterschutzgesetzes, das zum Beispiel Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots regelt. Für ausschließlich selbständig Arbeitende, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, wird während der Mutterschutzfristen lediglich Mutterschaftsgeld ausbezahlt, das in seiner Höhe dem Krankengeld der Krankenkassen entspricht. Voraussetzung dafür ist, dass in der Krankenversicherung auch der Krankengeldanspruch mit abgesichert ist. Darüber hinaus besteht seit 2017 ein Anspruch für selbständige Frauen mit einer privaten Krankentagegeldversicherung auf Zahlung des Krankentagegelds während der Mutterschutzfristen.

Fester Garantiebetrag für Selbständige

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) möchte die Rechte selbständiger Mütter erweitern. Eine Freistellung auch für Selbständige solle möglich sein. Angedacht sei ein einkommensunabhängiger Garantiebetrag, der sich vermutlich in seiner Höhe nach dem Satz des Kindergeldes richten dürfte. Zur gesamten Höhe der Kindergrundsicherung sei vor dem Hintergrund von Inflation und Energiekrise jedoch keine Prognose möglich.

Auszahlungen könnten 2025 beginnen

Die amtierende Regierungskoalition plant, verschiedene Familienleistungen in der sogenannten Kindergrundsicherung zu vereinen. Geht es nach den Vorstellungen der Bundesfamilienministerin, sollen die Auszahlungen im Jahr 2025 beginnen. Dabei soll der Garantiebetrag wie bisher auch nach der Geburt des ersten Kindes beantragt werden können. Dieser wird erweitert um einen vom Einkommen der Familie abhängigen Zusatzbetrag.

Weniger Bürokratie als Ziel

Damit sind zwei Ziele verbunden: Erstens soll das Beantragen der Leistungen vereinfacht werden, indem bürokratische Hürden abgebaut und Informationen zu den Leistungen gezielt vermittelt werden. Und zweitens sollen diejenigen Familien in den Genuss der Leistungen kommen, die das Geld auch nötig haben. Einkommensstarke Familien dagegen werden ausgenommen.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.