Sind im Dienstplan Minusstunden erlaubt?

Im Arbeitsvertrag werden die zu leistenden Arbeitsstunden festgehalten. Doch was tun, wenn ungeplante oder geplante Minusstunden im Dienstplan auftreten?
Minusstunden im Dienstplan

Minusstunden im Dienstplan

Im Arbeitsvertrag werden die wöchentlichen oder monatlichen Arbeitsstunden festgehalten. Diese Vereinbarung sichert die Rechte und Pflichten beider Parteien ab. Doch was, wenn ungeplante oder geplante Minusstunden im Dienstplan auftreten? Ist das aus der Sicht des Arbeitsrechts überhaupt erlaubt? In diesem Artikel gehen wir sowohl auf die rechtlichen Vorgaben sowie die Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein, die beim Dienstplan erstellen berücksichtigt werden müssen.

Sind aus arbeitsrechtlicher Sicht im Dienstplan Minusstunden erlaubt?

Leistet ein Arbeitnehmer geplant oder ungeplant weniger Stunden als vertraglich vereinbart, entstehen auf dem Stundenkonto Minusstunden. Diese werden auch Minder- oder Unterstunden genannt. Das kann arbeitsrechtliche Folgen haben, muss es aber nicht. Denn ob im Dienstplan Minusstunden erlaubt sind, hängt auch mit dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zusammen. Sind keine expliziten Angaben im Vertrag zu finden, gibt es keine feste Regel oder Vorgabe.

Was, wenn Minusstunden nicht vertraglich geregelt sind?

Minusstunden im Dienstplan sind also so gesehen weder erlaubt noch verboten. Im Gegenteil: Ist im Vertrag nichts zu finden, sind Minusstunden tatsächlich nicht mal möglich. Leistet ein Arbeitnehmer dann zum Beispiel nur 36 anstatt der vereinbarten 40 Stunden pro Woche, so verstößt er gegen seine vertraglichen Pflichten. Auch wenn er keine Minusstunden sammeln kann, hat das im Ernstfall Konsequenzen, da die Vereinbarung nicht eingehalten wurde.

Geplante Minusstunden im Dienstplan: erlaubt oder nicht?

Was aber, wenn die Unterstunden vorhersehbar sind? Sind geplante Minusstunden im Dienstplan rechtlich möglich? Muss der Arbeitnehmer z.B. früher Feierabend machen, um einen Termin wahrzunehmen, so kann der Vorgesetzte ihm einen Zeitraum nennen, indem er die Unterstunden ausgleicht. Minusstunden können allerdings nur dann entstehen, wenn im Arbeitsvertrag ein Arbeitszeitkonto festgehalten wurde, dem beide Parteien zugestimmt haben. Besteht kein Arbeitszeitkonto, so wird auf Vertrauensbasis gearbeitet. In diesem Fall geht der Vorgesetzte in der Regel davon aus, dass der Arbeitnehmer die Minusstunden selbstständig ausgleicht, indem er z.B. am nächsten Tag länger bleibt.

Vereinbarte Minusstunden nicht einfach überschreiten

Achtung: Ob geplante Minusstunden erlaubt sind, ist eine individuelle Frage, die sich nicht allgemeingültig beantworten lässt. Steht im Arbeitsvertrag eine bestimmte Anzahl an erlaubten Minusstunden, sollte diese nicht oder nur nach Absprache mit dem Chef überschritten werden. Andernfalls hat das Unternehmen die Möglichkeit, eine Abmahnung oder gar Kündigung auszusprechen, da der Vertrag nicht eingehalten wurde. Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag lohnt sich daher.

Was sagt das Arbeitsrecht zu ungeplanten Minusstunden im Dienstplan?

Manchmal ist das Leben nicht vorhersehbar und es kommt zu ungeplanten Minusstunden. Wenn die Schule anruft, weil das Kind Fieber hat und abgeholt werden muss, bleibt dem Arbeitnehmer manchmal nichts anderes übrig, als die Arbeit zu unterbrechen. Eventuell gibt es auch nicht genug Arbeit, um auf die vollen acht Stunden zu kommen, weil eine erwartete Lieferung noch nicht angekommen ist. Wie auch bei den geplanten Minusstunden kommt es darauf an, was im Vertrag steht. Besteht ein Arbeitszeitkonto, muss der Arbeitnehmer die entsprechenden Stunden nacharbeiten.

Gibt es auch Ausnahmen, in denen die Stunden nicht nachgearbeitet werden müssen?

Minusstunden müssen nicht immer nachgearbeitet werden. Lediglich dann, wenn der Arbeitnehmer sie selbst verursacht hat. Liegt der Grund für die Unterstunden beim Arbeitgeber, so ist das das betriebliche Risiko des Chefs und der Arbeitnehmer hat nichts zu befürchten. Ist dies der Fall, schützt das Bürgerliche Gesetzbuch den Angestellten. Laut Paragraf 615 muss der Arbeitgeber angeordnete Minusstunden voll bezahlen. Auch darf der Chef diese Minusstunden nicht im Arbeitszeitkonto notieren.

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Der Dienstplan verursacht Minusstunden: Was sind mögliche Gründe?

Mögliche Gründe seitens des Arbeitnehmers:

  • zu spät zur Arbeit erschienen
  • zu früh Feierabend gemacht
  • die Pausen überzogen
  • während der Dienstzeit private Dinge erledigt oder mit Kollegen geplaudert

Mögliche Gründe seitens des Arbeitgebers:

  • zu viele Mitarbeiter zur Schicht eingeteilt
  • Planänderungen (z.B. wenn der Betrieb am verkaufsoffenen Sonntag doch nur bis 16 Uhr anstatt bis 18 Uhr öffnet)
  • Arbeitnehmer wird nicht in genügend Schichten eingeteilt, um Sollstunden zu erfüllen
  • unvorhersehbare Ereignisse, wie Wasserschäden, Bauarbeiten oder Gefahren auf dem Gelände

Welche Konsequenzen gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Was im Arbeitsvertrag steht, muss eingehalten werden. Immerhin wurde dieser geschlossen, damit beide Seiten wissen, womit sie rechnen und worauf sie sich verlassen können. Auf den Punkt gebracht bedeutet das: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Angestellte auf die festgelegte Stundenzahl kommt. Der Arbeitnehmer wiederum ist verpflichtet, seine vereinbarten Stunden auch wirklich zu leisten.

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Minusstunden als Ausnahme im Dienstplan

Feststeht: Minusstunden sollten die Ausnahme und nicht die Regel sein. Fallen doch Minusstunden an, bedeutet das für den Angestellten längere Arbeitstage, um das Minus auszugleichen. Für den Arbeitgeber bedeutet es, dass er umdisponieren muss und gegebenenfalls mehr Stress und finanzielle Schäden zu tragen hat.

Können Minusstunden zu einer Kündigung führen?

Eine Abmahnung oder Kündigung ist möglich. Allerdings nur dann, wenn der Angestellte gegen den Vertrag verstößt. Hat dieser sich nichts vorzuwerfen, so darf der Chef ihn nicht kündigen. Hat der Vorgesetzte das Recht zu kündigen, so darf er die nicht ausgeglichenen Minusstunden vom letzten Lohn abziehen oder eine Nacharbeit fordern, sofern diese auf die Kappe des Arbeitnehmers gehen. Hat das Unternehmen Schuld am Mangel an Stunden, so darf der gekündigte Arbeitgeber mit einem vollen Abschlussgehalt rechnen.

Gründe für Minusstunden stets notieren

Der Dienstplan verursacht Minusstunden? Dann sollten Betroffene die Gründe hierfür schriftlich festhalten, um etwas gegen eventuelle Forderungen nach Ausgleich oder Androhungen von Lohnkürzungen in der Hand zu haben. Übrigens: Ist der Arbeitnehmer krankgeschrieben oder im Urlaub, darf der Vorgesetzte keine Sollstunden anrechnen – es entstehen hier also keine Minusstunden.

Fazit: Das Wichtigste auf einen Blick

Sind im Dienstplan Minusstunden erlaubt? Eine eindeutige Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Prinzipiell gilt jedoch, dass nur dann Minusstunden gesammelt werden können, wenn ein vertraglich geregeltes Arbeitszeitkonto besteht. Ist dies nicht der Fall, gibt es keine Minusstunden. Nicht geleistete Arbeit ist in diesem Fall ein Vertragsbruch, der Folgen haben kann. Besteht die Möglichkeit der Minusstunden, so muss in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden, in welchem Umfang diese zulässig sind und wie und in welchem Zeitraum sie ausgeglichen werden können.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie eine Kündigung oder Lohnkürzung, erwarten den Arbeitnehmer nur dann, wenn er gegen den Vertrag verstößt oder für die Minusstunden selbst verantwortlich ist. Trägt der Chef die Schuld für die Minusstunden, muss er den Lohn in vollem Umfang fortzahlen. Durch diese Handhabung wird das Gehalt des Arbeitnehmers gesichert und dem Arbeitgeber garantiert, dass der Angestellte die vereinbarte Leistung tatsächlich erbringt.