Sind im Dienstplan Minusstunden erlaubt?
- Dezember 3, 2020
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Im Arbeitsvertrag werden die wöchentlichen oder monatlichen Arbeitsstunden festgehalten. Diese Vereinbarung sichert die Rechte und Pflichten beider Parteien ab. Doch was, wenn ungeplante oder geplante Minusstunden im Dienstplan auftreten? Ist das aus der Sicht des Arbeitsrechts überhaupt erlaubt? Das sind die rechtlichen Vorgaben und die Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Leistet ein Arbeitnehmer geplant oder ungeplant weniger Stunden als vertraglich vereinbart, entstehen auf dem Stundenkonto Minusstunden. Diese werden auch Minder- oder Unterstunden genannt. Das kann arbeitsrechtliche Folgen haben, muss es aber nicht. Denn ob im Dienstplan Minusstunden erlaubt sind, hängt auch mit dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zusammen. Sind keine expliziten Angaben im Vertrag zu finden, gibt es keine feste Regel oder Vorgabe.
Minusstunden im Dienstplan sind also so gesehen weder erlaubt noch verboten. Im Gegenteil: Ist im Vertrag nichts zu finden, sind Minusstunden tatsächlich nicht mal möglich. Leistet ein Arbeitnehmer dann zum Beispiel nur 36 anstatt der vereinbarten 40 Stunden pro Woche, so verstößt er gegen seine vertraglichen Pflichten. Auch wenn er keine Minusstunden sammeln kann, hat das im Ernstfall Konsequenzen, da die Vereinbarung nicht eingehalten wurde.
Was aber, wenn die Unterstunden vorhersehbar sind? Sind geplante Minusstunden im Dienstplan rechtlich möglich? Muss der Arbeitnehmer z.B. früher Feierabend machen, um einen Termin wahrzunehmen, so kann der Vorgesetzte ihm einen Zeitraum nennen, indem er die Unterstunden ausgleicht. Minusstunden können allerdings nur dann entstehen, wenn im Arbeitsvertrag ein Arbeitszeitkonto festgehalten wurde, dem beide Parteien zugestimmt haben. Besteht kein Arbeitszeitkonto, so wird auf Vertrauensbasis gearbeitet. In diesem Fall geht der Vorgesetzte in der Regel davon aus, dass der Arbeitnehmer die Minusstunden selbstständig ausgleicht, indem er z.B. am nächsten Tag länger bleibt.
Achtung: Ob geplante Minusstunden erlaubt sind, ist eine individuelle Frage, die sich nicht allgemeingültig beantworten lässt. Steht im Arbeitsvertrag eine bestimmte Anzahl an erlaubten Minusstunden, sollte diese nicht oder nur nach Absprache mit dem Chef überschritten werden. Andernfalls hat das Unternehmen die Möglichkeit, eine Abmahnung oder gar Kündigung auszusprechen, da der Vertrag nicht eingehalten wurde. Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag lohnt sich daher.
Manchmal ist das Leben nicht vorhersehbar und es kommt zu ungeplanten Minusstunden. Wenn die Schule anruft, weil das Kind Fieber hat und abgeholt werden muss, bleibt dem Arbeitnehmer manchmal nichts anderes übrig, als die Arbeit zu unterbrechen. Eventuell gibt es auch nicht genug Arbeit, um auf die vollen acht Stunden zu kommen, weil eine erwartete Lieferung noch nicht angekommen ist. Wie auch bei den geplanten Minusstunden kommt es darauf an, was im Vertrag steht. Besteht ein Arbeitszeitkonto, muss der Arbeitnehmer die entsprechenden Stunden nacharbeiten.
Minusstunden müssen nicht immer nachgearbeitet werden. Lediglich dann, wenn der Arbeitnehmer sie selbst verursacht hat. Liegt der Grund für die Unterstunden beim Arbeitgeber, so ist das das betriebliche Risiko des Chefs und der Arbeitnehmer hat nichts zu befürchten. Ist dies der Fall, schützt das Bürgerliche Gesetzbuch den Angestellten. Laut Paragraf 615 muss der Arbeitgeber angeordnete Minusstunden voll bezahlen. Auch darf der Chef diese Minusstunden nicht im Arbeitszeitkonto notieren.
Was im Arbeitsvertrag steht, muss eingehalten werden. Immerhin wurde dieser geschlossen, damit beide Seiten wissen, womit sie rechnen und worauf sie sich verlassen können. Auf den Punkt gebracht bedeutet das: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Angestellte auf die festgelegte Stundenzahl kommt. Der Arbeitnehmer wiederum ist verpflichtet, seine vereinbarten Stunden auch wirklich zu leisten.
Feststeht: Minusstunden sollten die Ausnahme und nicht die Regel sein. Fallen doch Minusstunden an, bedeutet das für den Angestellten längere Arbeitstage, um das Minus auszugleichen. Für den Arbeitgeber bedeutet es, dass er umdisponieren muss und gegebenenfalls mehr Stress und finanzielle Schäden zu tragen hat.
Eine Abmahnung oder Kündigung ist möglich. Allerdings nur dann, wenn der Angestellte gegen den Vertrag verstößt. Hat dieser sich nichts vorzuwerfen, so darf der Chef ihn nicht kündigen. Hat der Vorgesetzte das Recht zu kündigen, so darf er die nicht ausgeglichenen Minusstunden vom letzten Lohn abziehen oder eine Nacharbeit fordern, sofern diese auf die Kappe des Arbeitnehmers gehen. Hat das Unternehmen Schuld am Mangel an Stunden, so darf der gekündigte Arbeitgeber mit einem vollen Abschlussgehalt rechnen.
Der Dienstplan verursacht Minusstunden? Dann sollten Betroffene die Gründe hierfür schriftlich festhalten, um etwas gegen eventuelle Forderungen nach Ausgleich oder Androhungen von Lohnkürzungen in der Hand zu haben. Übrigens: Ist der Arbeitnehmer krankgeschrieben oder im Urlaub, darf der Vorgesetzte keine Sollstunden anrechnen – es entstehen hier also keine Minusstunden.
Sind im Dienstplan Minusstunden erlaubt? Eine eindeutige Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Prinzipiell gilt jedoch, dass nur dann Minusstunden gesammelt werden können, wenn ein vertraglich geregeltes Arbeitszeitkonto besteht. Ist dies nicht der Fall, gibt es keine Minusstunden. Nicht geleistete Arbeit ist in diesem Fall ein Vertragsbruch, der Folgen haben kann. Besteht die Möglichkeit der Minusstunden, so muss in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden, in welchem Umfang diese zulässig sind und wie und in welchem Zeitraum sie ausgeglichen werden können.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie eine Kündigung oder Lohnkürzung, erwarten den Arbeitnehmer nur dann, wenn er gegen den Vertrag verstößt oder für die Minusstunden selbst verantwortlich ist. Trägt der Chef die Schuld für die Minusstunden, muss er den Lohn in vollem Umfang fortzahlen. Durch diese Handhabung wird das Gehalt des Arbeitnehmers gesichert und dem Arbeitgeber garantiert, dass der Angestellte die vereinbarte Leistung tatsächlich erbringt.
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