Haben Mitarbeiter Anspruch auf ein Feedbackgespräch?

Die persönliche Rückmeldung durch den Vorgesetzten ist wichtig für viele Arbeitnehmer. Ein Rechtsanspruch auf regelmäßige Feedbackgespräche besteht allerdings nicht.
Feedbackgespräch

© bnenin / Adobe Stock

Haben Mitarbeiter Anspruch auf ein Feedbackgespräch?

Die persönliche Rückmeldung durch den Vorgesetzten ist wichtig für viele Arbeitnehmer. Ein Rechtsanspruch auf regelmäßige Feedbackgespräche besteht allerdings nicht.

Nicht immer ist es für Mitarbeiter einfach möglich, ihre eigene Leistung im Unternehmen einzuschätzen. Ob sie sich auf dem richtigen Weg befinden, oder ob es Kritik und Änderungsbedarf gibt, lässt sich häufig nur anhand von Feedback der Kollegen oder des Vorgesetzten bewerten.

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Hilfreich in diesem Zusammenhang kann ein regelmäßiges Mitarbeitergespräch bzw. Feedbackgespräch mit der direkten Führungskraft sein. Doch was ist, wenn der Vorgesetzte ein solches Gespräch ablehnt?

Kein Rechtsanspruch auf regelmäßige Feedbackgespräche, aber…

Einen Rechtsanspruch auf regelmäßige Mitarbeitergespräche gibt es nach deutschem Arbeitsrecht nicht. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kann selbst darüber entscheiden, ob, wann und in welchen zeitlichen Abständen solche Gespräche stattfinden.

Bedeutet das also, dass ein Mitarbeiter keine Chance auf ein Gespräch mit dem Vorgesetzten hat, um eigene Belange zu klären? Ganz so ist es nicht. In § 82 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes ist nämlich geregelt, dass ein Mitarbeiter in Angelegenheiten, die ihn selbst betreffen, wie zum Beispiel zu Maßnahmen des Arbeitgebers, von der zuständigen Person gehört werden muss und Stellung nehmen kann. Außerdem darf der Arbeitnehmer Vorschläge zur Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs machen.

Wörtlich heißt es im Gesetzestext:

„Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen, von den nach Maßgabe des organisatorischen Aufbaus des Betriebs hierfür zuständigen Personen gehört zu werden. Er ist berechtigt, zu Maßnahmen des Arbeitgebers, die ihn betreffen, Stellung zu nehmen sowie Vorschläge für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs zu machen.“

Gründe für den Anspruch auf Feedbackgespräche

Auch in bestimmten anderen Fällen kann ein Anspruch auf ein Feedbackgespräch oder auf regelmäßige Feedbackgespräche bestehen – etwa dann, wenn dies in der geltenden Betriebsvereinbarung so geregelt ist. Das ist zum Beispiel meistens dann gegeben, wenn die Gratifikation Bonuszahlungen in Abhängigkeit von der Zielerreichung enthält.

Arbeitgeber sollten außerdem bedenken, dass eine Abmahnung wegen schlechter Leistungen oder Pflichtverletzungen ohne entsprechendes vorheriges Feedback gerichtlich nicht anerkannt werden könnte.

Schließlich kann auch der Gleichbehandlungsgrundsatz eine Rolle bei der Begründung eines Anspruchs auf Feedbackgespräche spielen. Erhalten zum Beispiel alle Mitarbeiter eines Teams bis auf einen regelmäßig entsprechende Einladungen, so kann die ausgelassene Person dann möglicherweise ebenfalls auf solche Termine bestehen.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.