Mehrarbeit an Berufsschulen: Arbeitszeiterfassung für Lehrer gefordert

Eine aktuelle Studie zeigt, dass auch Lehrkräfte an Berufsschulen in Baden-Württemberg von Mehrarbeit und Überstunden betroffen sind.
Lehrer an Berufsschule

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Mehrarbeit an Berufsschulen: Arbeitszeiterfassung für Lehrer gefordert

Eine aktuelle Studie zeigt, dass auch Lehrkräfte an Berufsschulen in Baden-Württemberg von Mehrarbeit und Überstunden betroffen sind. Die Forderungen nach Einführung der Arbeitszeiterfassung für Lehrer werden lauter.

Etwa drei Stunden pro Woche beträgt die Mehrarbeit von Berufsschullehrern in Baden-Württemberg. Bei den Schulleitern sind es sogar acht Stunden pro Woche. Damit übersteigt die jährliche Arbeitszeit des Personals die reguläre Jahresarbeitszeit von Beamten um sieben bzw. 20 Prozent. Lehrkräfte in Teilzeit leisten dabei im Mittel mehr Überstunden als ihre Kollegen in Vollzeit.

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Eine aktuelle Studie, die von der Universität Mannheim im Auftrag des Berufsschullehrerverbands Baden-Württemberg (BLV) durchgeführt wurde, erbrachte diese Ergebnisse. Dazu wurden die Angaben von 1827 Lehrkräften an Berufsschulen für den Zeitraum Februar bis Mitte November 2022 ausgewertet. Ebenfalls für die Studie verwendet wurden detaillierte Angaben von mehr als 200 Lehrkräften, die ihre Tätigkeiten von Mitte März bis Mitte Oktober 2022 erfassten.

Zusammenhang zwischen Arbeitsbelastung und geringerem Wohlbefinden

In der Studie wurde eine negative Korrelation zwischen der Arbeitsbelastung der Lehrkräfte und ihrer beruflichen Zufriedenheit sowie ihrem Wohlbefinden erkannt. Der Indikator für das Wohlbefinden sei bei den Lehrkräften besonders niedrig ausgefallen.

Ein Grund für die besonders hohe Arbeitsbelastung der Lehrkräfte ist laut dem baden-württembergischen Kultusministerium die große Zahl der Geflüchteten, die an den Berufsschulen unterrichtet werden.

Forderungen nach Arbeitszeiterfassung für Lehrer

Erwartungsgemäß werden die Forderungen nach Einführung der Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte lauter. Bildungsexperte Stefan Fulst-Blei von der oppositionellen SPD mahnte die baden-württembergische Landesregierung an, entsprechende Konzepte zu entwickeln. Zwar sei eine Neuregelung zur Erfassung der Arbeitszeit von „ein Mammutprojekt“, doch sei es unstrittig, dass diese notwendig sei. Und auch aus den Reihen der ebenfalls oppositionellen FDP kommen entsprechende Forderungen. Die FDP-Abgeordnete Alena Fink-Trauschel appellierte an die amtierende Kultusministerin Theresa Schopper, etwas gegen die Mehrarbeit der Lehrkräfte zu unternehmen und die Arbeitszeiten richtig zu erfassen.

Bereits zuvor hatte es von verschiedenen Seiten Forderungen nach Einführung von Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte gegeben. So will zum Beispiel der Philologenverband Baden-Württemberg auf Arbeitszeiterfassung klagen. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Sachsen sowie der „Bildungsrat von unten“ setzen sich dafür ein.

Hintergrund

Bereits im Jahr 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Unternehmen zur Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter verpflichtet sind. Entsprechend urteilte auch das Bundesarbeitsgericht im September 2022. Die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland mit konkreten Vorgaben ist allerdings noch nicht erfolgt. Derzeit gibt es lediglich einen Referentenentwurf. In der Regierungskoalition ist man sich bisher offenbar uneinig über die Details. So ist zum Beispiel strittig, ob die Arbeitszeiterfassung zwingend elektronisch erfolgen muss und welche Ausnahmeregelungen es geben soll.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.